AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung
Ausserdem kann man diese selbst direkt in Template einbinden.
Einfach per HTML und die Sache hat sichs erledigt.
Siehe hier
Da hat man auch keine Textbegränzung!
Und zu David mit dem Urteil:
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ein Impressumpflicht besteht nur dann nicht wenn man nicht erkennen kann welche Dienstleistungen angeboten werden. In unserem Fall steht z.B.: unter dem Logo "Versandhandel" mit diesem Begriff kann fast jeder was Anfangen. Und somit habe ich wieder Impressumpflicht. Auch im Urteil steht das man mit dem Slogen von dem Beklagten nichts Anfangen kann, heißt aber nicht das man mit manch anderen Slogen nichts darunter verstehen kann.
So gesehen müsste man im Wartungsmodus Impressum und sogar noch die AGB´s, Datenschutz, Wiederruf,... eigentlich den ganzen Box mit Informationen müsste man zugänglich machen!