Gelöst Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

Freaky

Sehr aktives Mitglied
7. Mai 2009
1.297
99
AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

Tolle Lösung.
Dass das abmahngefährdet ist, ist doch logisch. Sollte das nicht Aufgabe von JTL sein?
 

Alexander

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2006
2.930
0
Freital
AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

nein das ist Aufgabe vom Shopbetreiber seinen Shop rechtssicher zu gestalten.
eine Shopsystem kann den Betreiber nur darin unterstützen dies rel. einfach zu bewerkstelligen.
JTL kann sicherlich darüber nachdenken die Spezialseite " Impressum" im Wartungsmodus freizugeben, da dies aktuell aber nicht möglich ist, kann man den Lösungsvorschlag von hansibubi als "hot-fix" erstmal nehmen
 

hansibubi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2010
738
0
AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

Getreu dem Motto, "nicht schön, aber selten". :)

Außerdem kann man das ja schick machen. Dies ist ein Internetangebot von "Otto Normalverkäufer, Mahnstraße 1, 02838 Hollywood".
 

hansibubi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2010
738
0
AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

Sicherlich meint er den Umstand, dass das Impressum nicht erreichbar ist und weniger meinen "workaround", so scheint mir.
 

Ventureworks

Aktives Mitglied
8. August 2011
595
0
Bremen
AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

Davon mal abgesehen, dass es keine Impressumspflicht gibt im Wartungsmodus solange keine Inhalte angezeigt werden.....................oder muss ich die in einer Fehlerseite nach 403 oder 404 nun auch einbauen?

Wen wollen die abmahnen?

Nutz das Ding einfach auf der Seite und feddisch ist oder nimm Gerds Sticky Note ist auch ideal...............
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

Das Feld für den Wartungstext ist in der Zeichenanzahl beschränkt, man kriegt dort niemals ein komplettes Impressum+Wartungstext unter. Der größte Teil davon wird nach dem Speichern einfach abgeschnitten.
 

MINALO

Aktives Mitglied
15. April 2012
68
0
Berlin
AW: Wartungsmodus - Impressum - Pflichtangabe - Abmahnung

Ausserdem kann man diese selbst direkt in Template einbinden.

Einfach per HTML und die Sache hat sichs erledigt.

Siehe hier uHct.jpg

Da hat man auch keine Textbegränzung!

Und zu David mit dem Urteil:
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ein Impressumpflicht besteht nur dann nicht wenn man nicht erkennen kann welche Dienstleistungen angeboten werden. In unserem Fall steht z.B.: unter dem Logo "Versandhandel" mit diesem Begriff kann fast jeder was Anfangen. Und somit habe ich wieder Impressumpflicht. Auch im Urteil steht das man mit dem Slogen von dem Beklagten nichts Anfangen kann, heißt aber nicht das man mit manch anderen Slogen nichts darunter verstehen kann.

So gesehen müsste man im Wartungsmodus Impressum und sogar noch die AGB´s, Datenschutz, Wiederruf,... eigentlich den ganzen Box mit Informationen müsste man zugänglich machen!
 

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