Vom Kaufvertrag zurücktreten?

HardwareBuy

Aktives Mitglied
5. Juli 2007
201
0
Guten Tag,

Folgendes Szenario:

Käufer X kauft bei Händler Y einen Artikel.
Dieser weist einen Fehler auf. Käufer X schickt das Teil zum Hersteller.
Der Hersteller liefert das Teil aus aber leider besteht das Problem weiterhin.

Nun möchte Käufer X 4 Monate nach dem Kauf den Artikel zurück schicken und vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ist dies möglich?

MFG
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Klassischer Fall von Gewährleistung. Im Normalfall gelten doch die gesetzlichen Bestimmungen. Händler hat Plicht zur Nachbesserung (in AT nach einigen Urteilen IMHO max. 3 Versuche), wenn erfolglos, dann Preisminderung oder Wandlung (Ware zurück gegen Geld zurück). Egal wann in der gesetzlichen Gewährleistungsfreist von 2 Jahren.

Keine Rechtsberatung!

lg
Gerhard
 

Licht-Projekte

Gut bekanntes Mitglied
18. März 2008
123
0
AW: Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hängt in erster Linie von Deinen AGBs ab, und dann hat der Käufer natürlich das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.
zuerst muss er Dir aber die Möglichkeit der Nachbesserung geben.
Das kannst, und solltest Du in den AGB's drinhaben.

Nach der neuen Schuldrechtsreform (seit ca. 2001 oder so) gilt § 439BGB
Zitat
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Und hier noch was zur Wandlung:
Wandlung .:. Lexikon von Juraforum.de


Situation ist in jedem Falle folgende:
Du bzw. der hersteller muss innerhalb eines 1/2 jahres nachweisen, das die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe Mangelfrei war.
Danach muss der Käufer die beweislast antreten.

Es stellt sich also die frage warum das teil defekt ist, und was defekt ist.

Ich würde in jedem Fall auf nacherfüllung durch Dich bestehen. Du solltest auch beim Hersteller bessere Karten haben, als der Endkunde.
Hängt natürlich auch vom Warenwert ab, bei 20€ würde ich keinen Stress haben wollen, bei 200€ schon.

Dies ist keine Rechtsberatung!!

Wünsche Dir viel Erfolg
Thomas