AW: Verpackungslizenzierung
Bereits 1998 trat die derzeit aktuelle Fassung der Verpackungsverordnung in Kraft.
In dieser werden seither die Rücknahme- und Verwertungspflichten für Hersteller
und Vertreiber geregelt. Man könnte meinen, es ist genug Zeit vergangen und alles zu
diesem Thema gesagt? Weit gefehlt: Noch immer wissen viele Hersteller und Vertreiber nicht, dass sie zur Lizenzierung von Verpackungen verpflichtet sind – geschweige
denn, dass sie wissen, wie sie ihrer Pflicht nachkommen.
Der vorliegende Ratgeber schließt diese Lücke. Hier finden Sie sowohl die Hintergründe der Verordnung, als auch praxisorientierte Tipps für die Lizenzierung
http://www.zentek.de/docs/default-source/downloads/ratgeber-verpackungsverordnung.pdf?sfvrsn=2
In fast allen Ländern der EU gibt es mittlerweile Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen. Diese unterscheiden sich allerdings von Land zu Land, sodass eine allgemeingültige
Aussage nicht möglich ist. Häufig gilt aber die Regel, dass die nationalen Importeure in die Verantwortung genommen werden. Wenn Waren direkt zum Kunden versendet werden, trifft häufig
den Versender der Ware die Rückname und Entsorgungspflicht. Genaue Informationen zu den Regelungen in einzelnen Ländern gibt es unter anderem unter
folgender Internet-Seite:
www.pro-e.org