Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

D********t

Guest
Heute habe ich von einem meiner Größhändler folgenden Newsletter bekommen:

Sehr geehrte Kunden ,

Auf Grund der hohen Nachfrage haben wir Ed Hardy® Accessoires mit in unser Sortiment genommen.

KISSEN, BETTWÄSCHE, HANDTÜCHER.

Es ist ausdrücklich untersagt diese Artikel auf Ebay , Ebay Express und allen anderen Auktionshäusern zu verkaufen.

Ich selbst handle nicht mit solchen Markenartikeln, da ich dem Markenhype noch nie etwas abgewinnen konnte, allerdings frage ich mich, wozu das genannte Verkaufsverbot auf bestimmten Plattformen? Für mehr Preisfairness im Handel? Um den Herstellern teurer Markenprodukte zu garantieren, das weiterhin genug Geld in die Kassen gespült wird? Weil man weiß, das auf Ebay und Co viele Produktfälschunegn bekannter Marken angeboten werden? Aus anderen Gründen? Ich bin auf Eure Gedanken gespannt.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

hallo,
einzig um die abzumahnenden einzugrenzen. dafür ist ja "eh", bzw. die deutsche generalvertretung bekannt, dass sie nahezu jeden abmahnen, der eh bei ebay verkauft und das ohne rücksicht. da bist du mal eben schnell mit 100tsd dingern dabei.
mit dem markentamtam gebe ich dir recht, besonders angesichts der tatsache, dass hier teilweise "marken" und "lowcost" in der gleichen fabrikanlage unter gleichen bedingungen fertigen. label rein, 500% teurer, fertig ist das "gute stück". Qualität ist jedenfalls längst keine entschuldigung mehr für die wucherpreise. ich sage mir immer "wer's braucht um sein ego zu beweihräuchern, soll dafür zahlen".
 

D********t

Guest
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Versteh ich nicht ganz, die mahnen ab, weil der Name EH benutzt wird oder weil man als Händler bei denen lizensiert sein muss, um den Kram zu verkaufen? Diese Abmahnerei wegen Markennamen kann ich sowieso absolut nicht nachvollziehen, denn gerade aufgrund des Namens sind diese Marken doch begehrt, oder?

Das mit der Beweihräucherung stimmt auch, wers braucht... Ich habe nicht mal als Jugendlicher im "schwierigen Alter" nach Markenklamotten verlangt, heißt aber auch nicht, das ich wie der letzte Löffel rumgerannt bin, weil ich bzw. meine Eltern sich keine Markenklamotten für mich leisten konnten...
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Versteh ich nicht ganz, die mahnen ab, weil der Name EH benutzt wird oder weil man als Händler bei denen lizensiert sein muss, um den Kram zu verkaufen? Diese Abmahnerei wegen Markennamen kann ich sowieso absolut nicht nachvollziehen, denn gerade aufgrund des Namens sind diese Marken doch begehrt, oder?

Eine Nutzung des MArkennamens alleine berechtigt noch nicht zur Abmahnung, selbst wenn dieser registriert ist.
Zumindest solange es sich um echte, im EU-Raum gekaufte Ware handelt.
Was EH macht, ist die ganzen Privatleute (Händler sowieso) abzumahnen, die Ware verkaufen, die es hier im EU-Raum gar nicht zu kaufen gibt. DAS wiederum fällt dann nämlich in der Tat ins Markenrecht....

Und da die EH-Sachen in USA zwar auch teuer, aber insgesamt deutlich günstiger als hier in D sind, sind solche Grauimporte eben durchaus "an der Tagesordnung" - und dagegen geht EH eben vor (häufig auch viel zu heftig, weshalb wohl immer weniger Leute Lust haben, das zu verkaufen... man muss ja nicht ständig nur rumprozessieren...).

Viele Grüße
Matze
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

@hifi-matze
genau so ist es richtig erklärt, die vorgehensweise ist aber mehr als fraglich, da auch viele unschuldige "erwischt" werden.
man denke an stern- tv, schüler bestellt shirt bei us-händler, verkauft es weiter (ich denke gebraucht/getragen) und wird mit 50tsd vom de-generalimporteur an die wand genagelt.
erklärung an den reporter seitens des de-imp. "hätte ja durchaus ein -grauer- sein können"???
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Ich denke auch genau e-bay betreffend, dass über diese Plattform auch sehr viel Falschware verkauft wird. Die Vertretung von EH hat Ihre Händler in der Hand und weiss was wo importiert wurde und verkauft wird.
Leider kommen immer wieder Fakes auf den Markt UND speziell EH betreffend: es gibt ein generelles Verbot der Onlineveräußerung dieser Markenware. Somit ist jeder Shop, der EH Online verkauft abmahngefährdet. Die Marke EH, darf nur in exklusiven Boutiquen verkauft werden und neuerdings Online auch bei eigenen lizenzierten EH-Onlineshops.

Jeder andere wird mit Recht abgemahnt, da eben die Nutzung der Lizens unerlaubterweise getätigt wird.

Einen privaten, der den Artikel als gebraucht verkauft wird es kaum treffen, aber sehr wohl Händler.

EH beobachtet das Geschehen ganz genau und das Onlineveräußerungsverbot ist nun mal eine Tatsache die man respektieren sollte. Der Lizensgeber ist EH LA selbst, bzw. dessen offiziellen Vertreter in Deutschland. Es kommt hier nicht nur das Markenrecht zu tragen, sondern auch das Nutzungsrecht, bzw. Lizensrecht. Ist ein sehr komplexes Thema und man sollte sich mit den Amis nicht anlegen, die haben die besseren Anwälte.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Gabs vor kurzem nicht nen Urteil das Hersteller so was einem nicht untersagen dürfen? Hier: Ebay-Urteil: Kein Verbot von Markenwaren - Ebay - FOCUS Online

O.k., das Urteil war zwar "nur" von einem LG...

Wenn man seine Sachen also direkt über den EH Vertrieb bekommt, dürfen die einem doch laut diesem Urteil nicht vorschreiben wo man seine Ware verkauft.
Nein Jörg, das hat nichts mit ebay zu tun EH verbietet generell den Verkauf seiner Artikel auf Onlineplattformen. Das ist auch sein gutes Recht. Seine Ware darf nur in Ladengeschäfte verkauft werden. Vor kurzem wurden in Europa auch eigene Lizensierte EH-Onlineshops herausgegeben. Man muss aber als Lizensnehmer dafür auch bezahlen. Ein Marke gehört denjenigen der diese Inne hat. Er darf diese auch nicht verkaufen, er darf sie aber Verleasen oder damit Geld machen in dem er Lizensen, bzw. Nutzungsrechte vergibt. Diese Vergabe darf erfolgen wie ER will. Will er diese nicht an die breite Masse abgeben, dann ist es also auch sein Recht. Der Vertreter von EH hat also alles in der Hand und weiss wer Lizensnehmer ist und wer nicht. So einfach ist das. Und diese Vertreter schreiben auch vor, dass man als Händler die Artikel ie nicht Online anbieten darf.... außer man hat eine Lizens dafür und zahlt monatlich Royalties für die Nutzung des Namens.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Der gleichen Ansicht war das Scout ja auch. Nur das LG Berlin anscheinend nicht. Deswegen wollte ich das mal kurz anbringen.

Gibts hier in Deutschland nicht nen Gesetz, dass ich alles egal wo verkaufen darf und mir das keiner verbieten darf?

Wenn EH in seinen Verträgen stehen hat, dass man das nicht darf, dann würde das ja nur gegen den Vertrag verstoßen und man wäre seine Lizenz los.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Der gleichen Ansicht war das Scout ja auch. Nur das LG Berlin anscheinend nicht. Deswegen wollte ich das mal kurz anbringen.

Gibts hier in Deutschland nicht nen Gesetz, dass ich alles egal wo verkaufen darf und mir das keiner verbieten darf?

Wenn EH in seinen Verträgen stehen hat, dass man das nicht darf, dann würde das ja nur gegen den Vertrag verstoßen und man wäre seine Lizenz los.

Nein, das ist anders auszulegen: Wenn Du es verkaufen willst, dann musst Du an EH Royalties bezahlen. Im Prinzip kann man alles verkaufen, aber bei geschützte Marken liegt die gesetzliche Lage anders.
Meistens sind die Lizensen aber auch so hoch gesetzt, dass es uninteressant für Kleinunternehmer wie wir ist. Du musst monatlich einen bestimmten Umsatz erfüllen und von diesem Umsatz wird dann noch die Nutzungsgebühr aliquote aufgerechnet. Bleibt Dir im Schnitt fast nix mehr über.
So etwas unterliegt auch einem anderen Geschäftsmodell... Ist so ähnlich wie früher die Quelle-Läden im eigenen Haus. Quelle hat somit ein Filialnetz am Land aufgebaut, wo der Kunde ein Ladengeschäft hatte...
Quelle brachte die Geschäftsidee und für diese hast Du als Nutzer zahlen müssen. Wobei Quelle hier ein anderer Partner ist, als EH = beinharter Geschäftsmann.;)
 

webstar

Sehr aktives Mitglied
10. Dezember 2007
590
42
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Hallo,

es gibt im Markenrecht den Erschöpfungsgrundsatz der besagt das einmal rechtmäßig in die EU eingeführte Ware, beliebig weiter verkauft werden darf. Die Ware darf aber nicht verändert werden. So mein Anwalt, alles andere wäre Wettbewerbsbehinderung.

Was EH mit seinen Lizenzpartner vertraglich vereinbart steht wiederrum auf einem anderen Blatt.

***Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung***
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

@jörg

ein ähnliches modell und vorgehen gibt es auch von einem schuhhersteller, ich glaube lloyd oder so? mit den klamotten hast du recht, obwohl ich sehr offen bin, finde ich die teilweise schon übertrieben "lauwarm" um es dezent auszudrücken... :biggrin:
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Ist nichts unübliches, solche Geschäftsmodelle ich kenne da so einige. Es hängt halt vom Markengeber ab, was er daraus macht. Das liegt in seiner Hand. Er muss ja so wie ich einfach garnichts daraus machen... Also ich schlage keine Geld aus meine Marken, weil ich einfach keine Zeit dazu habe... Wäre es ein Patent, dann müsste ich wohl oder übel damit Geld verdienen gehen, sonst wäre der ganze Aufwand der Anmeldung sinnlos gewesen ;).
 

pulsum

Aktives Mitglied
30. Oktober 2006
240
0
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

es gibt im Markenrecht den Erschöpfungsgrundsatz der besagt das einmal rechtmäßig in die EU eingeführte Ware, beliebig weiter verkauft werden darf. Die Ware darf aber nicht verändert werden. So mein Anwalt, alles andere wäre Wettbewerbsbehinderung.
So kenne ich das auch. Gerade weil viele Hersteller ihren "Ruf" durch das anbieten dubioser Händler bei ebay den Bach runtersausen sahen, gabs Verbote die Waren z.B. bei ebay anzubieten.
Bis ein Gericht mal klargestellt hat, dass der Erschöpfungsgrundsatz gilt.

Was EH mit seinen Lizenzpartner vertraglich vereinbart steht wiederrum auf einem anderen Blatt.
Aber man muss ja dann kein Lizenzpartner werden, wenn die Ware innerhalb der EU eingeführt wurde. ;)

Nur meine Meinung und natürlich keine Rechtsberatung.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

So kenne ich das auch. Gerade weil viele Hersteller ihren "Ruf" durch das anbieten dubioser Händler bei ebay den Bach runtersausen sahen, gabs Verbote die Waren z.B. bei ebay anzubieten.
Bis ein Gericht mal klargestellt hat, dass der Erschöpfungsgrundsatz gilt.


Aber man muss ja dann kein Lizenzpartner werden, wenn die Ware innerhalb der EU eingeführt wurde. ;)

Nur meine Meinung und natürlich keine Rechtsberatung.

Die Sache hier ist ganz einfach. Dann beliefert er Dich nicht und er hat seine Lizenznehmer trotzdem wieder in der Hand. Was das Recht sagt und was durchsetzbar ist, ist wirklich ein anderer Kaffee...
Eine Belieferungspflicht, bzw. dass ich jeden als meinen Geschäftspartner aufnehmen muss, das steht nirgendwo und genau daran setzt man auch.
Du kannst ja die Ware verkaufen, aber zu seinen Konditionen. Wenn er merkt, dass Du weiterverkaufst - zu anderen Konditionen - hat er Dich in der Hand. Weiters schliesst Du einen Vertrag mit denen ab. Dieser ist sicherlich nicht mit Gerichtsstand EU !!! Da kannst Du bis zum EUGH gehen und verlierst...
Niemand kann einem verbieten sich seinen Geschäftspartner nicht auszusuchen, auch der EUGH nicht.

Lizenspartner ist EH LA und nicht der Vertreter in der EU !!! Der Vertreter ist lediglich "Rechtsdiener". Wenn Du einführst, dann wirst Du geköpft, wenn Du Dich nicht an die Regeln hältst. Was machst Du dann ? Du gibst es weiter, um Schaden zu minimieren....
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Eine Markenregistrierung befugt NICHT, dass man den Weiterverkäufern untersagen darf, was sie mit der Ware anstellen.
Wenn die Ware im Eigentum des Händlers ist, kann und darf dieser damit machen, was ER für richtig hält.

Das Markenrecht nimmt hier AUSDRÜCKLICH den "für den Weiterverkauf notwendigen Umfang" aus, d.h. der Markeninhaber darf WEDER den Verkauf der Ware, noch die Logonutzung untersagen (beim Logo hat er allerdings nicht nur das Markenrecht, sondern auch noch ein Urheberrecht drauf - DAS widerum KANN er untersagen und abmahnen!).

Fakt ist doch, dass jeder Händler die Ware nicht aus USA kauft, sondern von einem europäischen Importeur, oder?
Damit ist die Markenrechtsgeschichte schon abgehakt.

Allerdings ist es natürlich immer die Frage, inwiefern man wirklich gegen einen Hersteller/Importeur kämpfen will... oder ob man das Spiel nicht einfach so mitspielt.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Allerdings ist es natürlich immer die Frage, inwiefern man wirklich gegen einen Hersteller/Importeur kämpfen will... oder ob man das Spiel nicht einfach so mitspielt.

...und ob du im extremfall einer klage von 100.000 euro standhalten kannst/willst, was bei unserer rechtssprechung oder besser gesagt der jeweiligen tagesform des richters, sehr sehr riskant sein dürfte.
 

NadjaU

Aktives Mitglied
19. Februar 2009
39
0
AW: Verkaufsverbote bestimmter Marken auf Ebay & Co

Wir haben bei einigen Herstellern auch die Auflage nicht über Ebay zu verkaufen, sehen das aber ein bisschen anders.
Regelmäßig wenn die Zahlung der Vororder ansteht, "springen" einige Internetgolfanbieter "aus dem Fenster", soll heissen, sie verschleudern Ihren gesamten Bestand (gerne auch bei ebay) für EK oder sogar weniger. Hauptsache das Konto ist wieder einigermassen ausgeglichen. Alle anderen Anbieter haben damit natürlich keine Chance mehr auch nur irgendetwas zum LP oder einem angemessenen %-Satz darunter zu verkaufen - sind zurecht sauer und tätigen entsprechend weniger Vororder im nächsten Jahr. Bei uns wird das also als Instrument dargestellt um eine gewisse Preisstabilität zu gewährleisten. In unserer Branche leuchtet das ein und umsonst werden Handelsspannen ja nicht so kalkuliert. - Ein paar Staubfänger bleiben in jedem Jahr übrig und die müssen wir allesamt ja auch mitzahlen...
Wir sind im Übrigen ganz aus ebay ausgestiegen, weil das was sich da mittlerweile in Punkto Golf abspielt ein Drama ist. (Fälschungen, u.s.w.).

Beste Grüße
Nadja
Wawi, JTL-Shop2, www.longdriveshop.com