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Wie macht Ihr es mit der Rückabwicklung von Waren aus dem Ausland (Frankreich, Österreich , England ect). Muss der Verkäufer auch dort die Rücksendekosten tragen?
Meines Wissens eben die Gesetze des Landes des Anbieters. Ist ja irgendwie auch logisch. sonst müsste man wohl pro Land auch eigene AGB haben müsseni, wenn sich die Bedingungen wie in der von Dir geschilderten Sutuation (je nach Land des Empfängers) unterscheiden würden.
In der gesamten EU gilt die Rom I-Verordnung, welche verbindlich für alle Mitgliedstaaten regelt, wann welches Recht anzuwenden ist. Danach gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Ich hatte aber diese Tage selber einen entsprechenden Fall und hatte dazu auch noch einen Link einer dieser IT Rechtskanzleien. Aus dem ging das noch genauer hervor..