Telekommunikationsgesetz????

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.124
101
Schwarzach a Main
Hallo Leute,

habe jetzt von meine RA folgende Newsletter bekommen:

Zum 01.03.2010 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Gemäß § 66d TKG ist ab dem 01.03.2010 bestimmt, dass Höchstpreise (!!!) pro Minute oder pro Anruf für Verbindungen aus dem Mobilfunknetz zu nennen sind.Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt in diesem Zusammenhang in Zukunft folgende Formulierungen:

• Bei Minutenabrechnung: "X € (inkl. Mwst.) / Min. aus dem deutschen Festnetz; aus den Mobilfunknetzen höchstens X € pro Minute.
• Bei Verbindungsabrechnung: X € (inkl. Mwst.) / Verbindung aus dem deutschen Festnetz; aus den Mobilfunknetzen höchstens X € pro Anruf.


es ist einfach zu Kotzen:mad:
was soll ich hier rein schreiben?
ich telefoniere zbs. in gesamtdeutschland kostenlos, ebenfalls für Mobilfunk habe ich am Wochende alles frei.
Woher soll ich wissen was meine Kunden für Verträge habe und letzt endlich zahlen müssen:confused:
Am besten schreibe ich rein: bitte rufen Sie und weder aus festnetzt noch aus Mobil da wir so oder so keine bestellungen hier aufnehmen (grundsätzlich nicht), lassen Sie sich bitte bei Ihren Fachhandel vor Ort beraten und bestellen sie alles dann Online;)

hellige Strosack...
 

alexden

Aktives Mitglied
29. November 2008
23
2
Willich
AW: Telekommunikationsgesetz????

dieser Hinweis betrifft alle ...., die (kostenpflichtige) Mehrwertdiensterufnummern im Einsatz haben:

Zum 01.03.2010 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Gemäß § 66d TKG ist ab dem 01.03.2010 bestimmt, dass Höchstpreise (!!!)........
 

D********t

Guest
AW: Telekommunikationsgesetz????

dieser Hinweis betrifft alle ...., die (kostenpflichtige) Mehrwertdiensterufnummern im Einsatz haben:

Zum 01.03.2010 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Gemäß § 66d TKG ist ab dem 01.03.2010 bestimmt, dass Höchstpreise (!!!)........

Ich denke auch, das dies nur Mehrwertnummern betrifft. So sehr der Verbraucher auch vom Gesetzgeber entmündigt und für total dumm hingestellt wird (was ab und an ja leider auch zutrifft), wird wohl jeder erkennen, ob es sich um eine normale Festnetznummer oder eine Mehrwertnummer handelt. Seine Providerabhängigen Tarife zu regulären Festnetz oder Handynummern wird wohl auch jeder kennen, bei Mehrwertnummern jedoch finde ich es völlig verständlich, das auf die Kosten hingewiesen werden muss.