Teilwiderruf

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.980
53
Enger
Hi all,

ich schmeiß jetzt hier mal solch ne Frage in den Raum. Ich bin eben beim Surfen auf eine Seite gekommen wo ein 42" HD Fernseher und eine PS3 mit 4 Handyverträgen angeboten wird.

Was wäre wenn man, das Bestellt und dann nach Zugang der Ware nur die Handys bzw. die Verträge widerruft und den Fernseher bzw. die PS3 behält. Eigentlich müsste sowas doch gehen oder? Der Anbieter muss sich doch an das Gesetzliche Widerrufsrecht halten somit kann ich doch einen Teil Rückgängig machen.

Gruß Dustin
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Teilwiderruf

Ich stell mir grade vor was für ein Schrei der Entrüstung es wohl wäre, wenn die Sache andersrum läge und ein Shopbetreiber, der solche Aktionen anbietet, sich hier melden würde, weil ein "Kunde" so etwas durchziehen möchte... :rolleyes:

Konkret kann man die Frage ohnehin nicht beantworten, ohne zu wissen, wie der genaue (Bestell-)Vorgang tatsächlich aussieht. Wenn der Händler schlau ist, hat er sich in dieser Richtung abgesichert und sich die Neuregelung des Widerrufsrechts gut angeschaut, um so etwas zu verhindern.
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.980
53
Enger
AW: Teilwiderruf

Ich stell mir grade vor was für ein Schrei der Entrüstung es wohl wäre, wenn die Sache andersrum läge und ein Shopbetreiber, der solche Aktionen anbietet, sich hier melden würde, weil ein "Kunde" so etwas durchziehen möchte... :rolleyes:

Na da hast du wohl Recht, darum frage ich sowas ja auch aus Shopbetreiber sicht :)

Ich beziehe das auf mich selbst wenn ich ne Bestellung verschicke und ein Teil nur widerrufen wird. Ich aber dann Miese machen würde wenn nur ein Teil zurückkommt. Darum würde ich gerne wissen wie solche Betreiber es hinbekommen das Sie die Waren dann komplett zurückbekommen.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Teilwiderruf

Na da hast du wohl Recht, darum frage ich sowas ja auch aus Shopbetreiber sicht :)

Ach so? Das ging aus deinem Beitrag nicht so wirklich eindeutig hervor ;)

Darum würde ich gerne wissen wie solche Betreiber es hinbekommen das Sie die Waren dann komplett zurückbekommen.
Wie gesagt, indem man sich mit der diesbezüglichen Neuregelung des Widerrufsrechts beschäftigt. Ist übrigens ganz frisch und gilt seit dem 4. August 2009.

Ganz gut zusammengefasst wurde die Sache z. B. hier:
Neuregelung des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen ab 04.08.2009 » Von Dr. Carsten Föhlisch » shopbetreiber-blog.de

Dort stecken eigentlich alle relevanten Infos drin. Genauer darauf eingehen können und dürfen wir an dieser Stelle verständlicherweise nicht, da wir uns sonst im Raum der Rechtsberatung im Einzelfall bewegen (schließlich hast du sogar betont "Ich beziehe das auf mich selbst").
 

D********t

Guest
AW: Teilwiderruf

Hi all,

ich schmeiß jetzt hier mal solch ne Frage in den Raum. Ich bin eben beim Surfen auf eine Seite gekommen wo ein 42" HD Fernseher und eine PS3 mit 4 Handyverträgen angeboten wird.

Was wäre wenn man, das Bestellt und dann nach Zugang der Ware nur die Handys bzw. die Verträge widerruft und den Fernseher bzw. die PS3 behält. Eigentlich müsste sowas doch gehen oder? Der Anbieter muss sich doch an das Gesetzliche Widerrufsrecht halten somit kann ich doch einen Teil Rückgängig machen.

Gruß Dustin

Kommt ganz darauf an, wenn Fernseher und Playstation Teil des Paketes sind, musst Du diese wohl bei einem Widerruf zurückgeben. Wenn da natürlich steht: Bei einem Widerruf können Sie Ihr Geschenk auf jeden Fall behalten (Fernseher oder PS3), dann ist natürlich alles klar, der Händler wäre aber schön doof, der sowas macht.
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Teilwiderruf

die Teile gibt es ja nicht einfach nur mal so dazu,
diese ganzen Lug-und-Trug Pakete zahlen sich ja aus der Vertragslaufzeit der Handy´s und den dadurch meist undurchschaubaren Verträge wie Mindestumsatz, höhere Minutenpreise oder ungenaue Abrechnungen, Verbindung während eines Gesprächs trennen, das nochmal angerufen werden muss, etc.
Bei einem normalen Handyvertrag mit Subventionshandy ist dies ja auch an den Vertrag mit der Laufzeit gebunden, oft Sim-Lock-Handy´s, die auch nur über die Vertragslaufzeit mit der Karte vom Provider funktionieren. Bei dem Widerruf ist ja auch das Handy wieder abzugeben, daher ist dies hier mit sicherheit nichts anderes. Das ganze ist quasi ein Ratenkauf (auch bei den Angeboten mit Laptop, Fahrrad, Reise, usw..) wo man erst die Ware bekommt, und dann über meist mindestens 24 Monate über Gebühren und Umsatz zurückzahlt. Wenn man was auf Raten vertraglich kauft, und den Vertrag kündigt, dann muss die erhaltene Leistung/Ware auch zurückgewährt, oder mit einer Einmalzahlung "ausgelöst" werden.