AW: Subskription von Templates und Plugins ???????
Hallo... Stelle hier mal die Frage "Subskription bei Templates und Plugins " welche Rechte und Pflichten gehen Verkäufer und Käufer beim Kauf ein?
Prinzipiell die "normalen" Rechte und Pflichten eines Kaufvertrages, sprich:
Käufer bezahlt die Ware und der Verkäufer ist verpflichtet, mangelfreie Ware zu liefern.
Bei Software heißt dies, dass lediglich der Stand der Software am Tag des Kaufvertrags geschuldet ist, sofern nicht ein Mangel i.S.d. Gewährleistung vorliegt und der Verkäufer deshalb nachbessern müsste.
Da aber bei gewerblichem Kauf die Gewährleistung keine Beweislastumkehr kennt, ist der Käufer also in der Pflicht den Nachweis zu erbringen, dass ein Mangel der Software bereits bei Übergabe vorhanden war (was rechtlich mehr als schwierig werden dürfte).
Um es kurz zu machen:
Du kaufst an Tag X eine Software in Version Y gebunden an Domain Z. Diese Konstellation muss dauerhaft (unter den Rahmenbedingungen beim Kauf) funktionieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sofern du nach dem Tag X die entweder die Version Y durch eine andere Version Y+a (wobei a > 0) ersetzen willst -oder- von der Domain Z auf die Domain W umziehen willst, ist dies nicht mehr Teil der Vereinbarung des ursprünglichen Kaufvertrags.
Dementsprechend kann der Verkäufer der Software für diese Dienste (Versionsupdate -oder- Domainwechsel) wieder die Hand aufhalten - muss es aber nicht.
Er kann alternativ auch einen (kostenpflichtigen) Wartungsservice anbieten, der diese Dienste für einen gewissen Zeitraum (ohne separate Zusatzkosten zum Wartungsservice) umfasst...
Er kann auch die Dienste an das Bestehen eines Wartungsservice knüpfen...
Was ist wenn Subskriptionzeit abgelaufen ist man die Domain ändern will oder das Template / Plugin verkaufen will?
Hängt davon ab, wie die Bedingungen beim ursprünglichen Kaufvertrag aussahen.
Wenn der Käufer lediglich eine Lizenz zur Nutzung gekauft hat, bei der eine Domainbindung existiert, kann(!) der Anbieter für die Umschreibung separate Gebühren verlangen.
Ob einzelne Teile der Software (Templates / Plugins) hingegen einzeln unterlizenziert werden können, muss ebenfalls im ursprünglichen KV festgehalten werden.
Dies hat aber prinzipiell nichts mit der Subscription/Updateberechtigung zu tun - denn die Subscription regelt lediglich die Berechtigung zur Anwendung der derzeitigen Updates.
Und auch hier gilt: Jeder Verkäufer kann da machen, was er will, da Updates an der Software (außer bei nachgewiesenen Sachmängeln) nicht unbedingt in den Umfang des ursprünglichen KV gehören müssen.
Mein premium Service Partner sagt " erstmal neue Subskriptionzeit kaufen sonnst geht garnichts !!!!!
IST DAS SO ÜBLICH ?????
Prinzipiell ja, es ist bei größerer Software durchaus üblich, entsprechende Wartungs- und Updateverträge [= Subscription] zu schließen, damit man immer den Zugriff auf die aktuellste Software hat.
Ohne dem kann der Softwarehersteller/-verkäufer einen auf freiwilliger Basis mit Updates versorgen, muss es aber nicht.
Der Verkäufer ist übrigens auch frei in der Gestaltung, ob du -nach Ablauf der Wartungsphase- eine komplett neue Lizenz kaufen musst -oder- ob eine Nachzahlung der Wartungskosten "ausreichend" ist.