Stornorechnung

Miri

Gut bekanntes Mitglied
13. Oktober 2015
113
1
Hallo zusammen,
ich habe mehrere Rechnungen an einen Kunden falsch ausgestellt. Nun sagte unsere Buchhaltung, ich müsse zwingend eine "Stornorechnung" ausstellen und KEINE Rechnungskorrektur oder Gutschrift. Ist dies mit JTL abbildbar? Oder muss ich eine Stornorechnung manuell erstellen?

Danke schonmal für eure Hilfe!
LG Miri
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.404
1.863
AW: Stornorechnung

Dann schreibst du auf die Rechnungskorrektur oder Gutschrift eben Stornorechnung drauf, kann dir keiner verbieten es händisch zu tun.
Wenn du eine externe Buchhaltung hast, dann sag den Vögeln sie sollen ihre Wünsche auch begründen mit Rechtsgrundlage ... und nicht "wir machen das immer so, schon seit 47,5 Jahren." oder "der Chef will das so."
 

Miri

Gut bekanntes Mitglied
13. Oktober 2015
113
1
AW: Stornorechnung

EDIT: Konnte die Anmerkung in der Rechnungskorrektur-Vorlage einbauen. Werde nun nochmal mit der Buchhaltung sprechen, ob das nun doch so lösbar ist.

Ganz so einfach ist es für mich irgendwie leider nicht. Ok, ich kann eine Stornorechnung manuell erstellen, aber mit der Funktion "Rechnungskorrektur" komme ich dennoch nicht wirklich weiter.

Wenn ich die Option "Rechnungskorrektur" verwende, werden z.B. die Angaben aus dem zugehörigen Auftrag aus dem Feld "Anmerkung" nicht übernommen. Bei der Rechnung jedoch schon. Das wäre für mich aber wichtig, da ich dort essentielle Angaben habe, die unbedingt auf die Rechnung müssen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.404
1.863
AW: Stornorechnung

Ganz so einfach ist es für mich irgendwie leider nicht. Ok, ich kann eine Stornorechnung manuell erstellen, aber mit der Funktion "Rechnungskorrektur" komme ich dennoch nicht wirklich weiter.

Wenn ich die Option "Rechnungskorrektur" verwende, werden z.B. die Angaben aus dem zugehörigen Auftrag aus dem Feld "Anmerkung" nicht übernommen. Bei der Rechnung jedoch schon. Das wäre für mich aber wichtig, da ich dort essentielle Angaben habe, die unbedingt auf die Rechnung müssen.

Machst eben eine Freitextposition und schreibst es dort hinein, hindert dich keiner daran ... für den Inhalt deiner Re-Korrektur bist du schon selber verantwortlich.
 

Miri

Gut bekanntes Mitglied
13. Oktober 2015
113
1
AW: Stornorechnung

Die Vorlage der Rechnungskorrektur habe ich nun angepasst - langsam arbeite ich mich ein. Es hindert mich keiner .. außer, dass ich eben leider kein Profi bin, weshalb ich hier auch meine Fragen stellen.

Nun habe ich also einen Auftra, eine Rechnung, eine Stornorechnung. Nun muss ich eine neue Rechnung für den Auftrag stellen. Ich klicke wieder rum und finde keine Möglichkeit, für einen alten AUftragm für den es schon eine Rechnung gab (sowie eine Stornorechnung), nun auch eine neue Rechnung zu stellen. Auch sehe ich keine Option, eine Rechnung ohne AUftrag zu erstellen.


Muss ich jetzt also zwingend einen neuen Auftrag erstellen?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.404
1.863
AW: Stornorechnung

Neuer Auftrag, neuer Versand, neue Rechnung. JTL-WAWI ist eine versandoptimierte Software.
Der alte Geschäftsfall scheint nun ja abgeschlossen zu sein ....

Auftrag markieren -> kopieren, schon hast du einen neuen ...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Stornorechnung

Auch sehe ich keine Option, eine Rechnung ohne AUftrag zu erstellen.

Muss ich jetzt also zwingend einen neuen Auftrag erstellen?

Jede Rechnung setzt einen Auftrag voraus, nur aus bestehenden Aufträgen können Rechnungen erstellt werden. Dürfte auch bei jeder anderen WaWi so sein. Einen Auftrag kannst du beliebig ändern, bis alles passt, erst dann wird aus diesem eine Rechnung dazu erstellt. Eine Rechnung kannst/darfst Du nicht mehr einfach ändern, müsstest also immer eine Rechnungskorrektur erstellen. Somit ist der Weg zur Rechnung über einen Auftrag eine zeit- und materialsparende Arbeitserleichterung.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.404
1.863
AW: Stornorechnung

Jede Rechnung setzt einen Auftrag voraus, nur aus bestehenden Aufträgen können Rechnungen erstellt werden. Dürfte auch bei jeder anderen WaWi so sein. Einen Auftrag kannst du beliebig ändern, bis alles passt, erst dann wird aus diesem eine Rechnung dazu erstellt. Eine Rechnung kannst/darfst Du nicht mehr einfach ändern, müsstest also immer eine Rechnungskorrektur erstellen. Somit ist der Weg zur Rechnung über einen Auftrag eine zeit- und materialsparende Arbeitserleichterung.

Jo, was aber in keiner Weise verhindern müsste, dass man keine neue Rechnung für den gleichen Auftrag erstellen darf, denn der Auftrag hat nun keine gültige Rechnung mehr, aber an sich macht das auch keinen Sinn, außer man hat die Rechnung fälschlicherweise "storniert".

Auftrag
Rechnung
Komplettes Storno - warum dann eine neue Rechnung wenn alles gleich bleiben soll ?
Teilstorno / Rechnungskorrektur - die Änderungen sind drin, also was gibt es nun zu tun mit dem gleichen Auftrag ? Nix !

Will ich die Abrechnungsgrundlage für eine Rechnung ändern, muss ich den Auftrag ändern bzw. einen neuen Auftrag anlegen.

-> Was er wirklich will und vor allem warum bleibt also im "Dunkeln" ... :)
 

Miri

Gut bekanntes Mitglied
13. Oktober 2015
113
1
AW: Stornorechnung

Hat alles geklappt jetzt. Danke euch!

Noch zur Klärung der Frage. Ein komplettes Storno war nötig, da mehrere Fehler vorlagen:
1. Es wurden 2 Rechnungen gestellt - eine für Logistik, eine für die Ware, da dies erst so gewünscht war. Nun sollte doch beides in eine Rechnung.
2. Da die Rechnung mit MwSt. ausgewiesen war, die Lieferung aber ins Ausland ging, musste die MwSt. entfallen.
3. Die Steuer-ID war daher auch eine andere, da eben nicht die ID des Kunden für D sondern seine fürs Ausland zu verwenden war.