Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

Burny

Aktives Mitglied
19. November 2012
44
0
Hallo zusammen,

habe hier mal par rechtliche Fragen:

- Ist es erlaubt, dass wenn ich ein Produkt vom Lieferanten an eine falsche Lieferadresse sende,
dieser mir den Auftrag (bei wieder Rücksendung) Storniert (ich muss diesen neu erfassen) und
er 15 % Stornokosten hierführ verlangt ?

- Darf ich diese wenn der Kunde bei e-bay gekauft hat einfach dem Kunden weiterverrechnen + neues Porto ?

- Darf ich einem Kunden bei Kaufabbruch auch Storno bzw. Bearbeitungsgebühren verrechnen ?

und noch Zuletzt:

- Ein anderer Kunde hat ein Produkt mit einer alten Software bekommen und darauf musste
vom Hersteller eine neue aufgespielt werden, da diese nicht richtig funktioniert hat,
wer trägt hier die Versandkosten (der Hersteller sagt ich als zwischenhändler).

Danke bereits für eure tollen Antworten :)

Grüße Bernd
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.242
1.810
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

Ja
Nein
Nein

Zuletzt - keine Ahnung, wir wohl vom Lizenzvertrag abhängen.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

- Ist es erlaubt, dass wenn ich ein Produkt vom Lieferanten an eine falsche Lieferadresse sende,
dieser mir den Auftrag (bei wieder Rücksendung) Storniert (ich muss diesen neu erfassen) und
er 15 % Stornokosten hierführ verlangt ?
Hängt von deinem Vertrag mit dem Lieferanten ab.
Sofern du die falsche Adresse zu vertreten hast, bist du gegenüber dem Lieferanten regresspflichtig.

- Darf ich diese wenn der Kunde bei e-bay gekauft hat einfach dem Kunden weiterverrechnen + neues Porto ?
Ja, sofern der Kunde die falsche Adresse eingegeben hat. Aber nur dann!
Denn der Kunde hat bei Vertragsabgabe dir die Lieferadresse anzugeben - sollte er diese falsch eingeben, so haftet er natürlich dafür.
Sollte hingegen bei dir ein Fehler bei der Verarbeitung der Daten erfolgt sein (sprich Kunde hat richtige Adresse eingegeben, bei dir ist irgendwas jedoch schief gelaufen), dann kannst du diese Kosten NICHT durchreichen.

- Darf ich einem Kunden bei Kaufabbruch auch Storno bzw. Bearbeitungsgebühren verrechnen ?
Was ist ein Kaufabbruch?

Meinst du einen Widerruf? Dann NEIN!
Hier regelt das BGB ganz klar, dass der Widerruf den Kunden -außer den ggfs. auferlegten Rücksendegebühren- nichts kosten darf.
Einzige Ausnahme sind einige wenige Warengruppen, bei denen der Widerruf bei Abschluss des Kaufvertrages aufgrund der Beschaffenheit der Sache ausgeschlossen werden kann (z.B. verderbliche Lebensmittel, Hygieneartikel, [Online-]Softwarelizenzen).

Oder meinst du "Spaßkäufer", welche auf Vorkasse kaufen aber nie überweisen?
Wenn du diese meinst: Hier ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen, theoretisch könntest du sie auf Einhaltung desselben verklagen (sprich dass sie dir das Geld überweisen müssen).
Problem an der Geschichte ist nur, dass sie dann -nach Überweisung und Warenlieferung- den Widerruf erklären, dir die Ware zurückschicken und du das Geld 1:1 zurückerstatten musst.
Außer den Gerichtskosten hat dir die Sache dann gar nichts eingebracht.

- Ein anderer Kunde hat ein Produkt mit einer alten Software bekommen und darauf musste
vom Hersteller eine neue aufgespielt werden, da diese nicht richtig funktioniert hat,
wer trägt hier die Versandkosten (der Hersteller sagt ich als zwischenhändler).
Warum solltest du die Versandkosten tragen, wenn der Kunde ein Update/eine neue Lizenz benötigt?
Sofern der Kunde vom Hersteller eine neue Lizenz erwirbt, hast du mit diesem Rechtskonstrukt nichts zu tun...
Hier müssen sich Kunde und Softwarehersteller einigen, aber du bist -allerhöchstens- Erfüllungsgehilfe vom SW-Hersteller, also hat er dir gegenüber die Kosten für den Versand zu tragen!

Ausnahme: Ein Gewährleistungsfall - dieser hätte aber BEI DIR angemeldet werden müssen. Denn in diesem Fall hättest du den Hersteller als Erfüllungsgehilfen zur Nachbesserung anfragen/beauftragen können.
Sollte sich der Kunde jedoch -im Rahmen der Garantie- direkt an den Hersteller gewendet haben, bist du auch hier raus.


Achtung: Alle Darstellungen hier stellen meine eigene Meinung dar und müssen nicht zwangsläufig mit dem übereinstimmen, was ein Gericht entscheiden würde.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.403
780
Berlin
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

>> - Darf ich diese wenn der Kunde bei e-bay gekauft hat einfach dem Kunden weiterverrechnen + neues Porto ?


Ja, sofern der Kunde die falsche Adresse eingegeben hat. Aber nur dann!
Denn der Kunde hat bei Vertragsabgabe dir die Lieferadresse anzugeben - sollte er diese falsch eingeben, so haftet er natürlich dafür.
Sollte hingegen bei dir ein Fehler bei der Verarbeitung der Daten erfolgt sein (sprich Kunde hat richtige Adresse eingegeben, bei dir ist irgendwas jedoch schief gelaufen), dann kannst du diese Kosten NICHT durchreichen.

Dieses Vorgehen ist - wenn überhaupt - nur theoretisch möglich.

In der Praxis läuft das nämlich so ab:

Händler: Sie haben mir die falsche Lieferanschrift gegeben, deshalb ist die Sendung zurück gekommen. Bitte zahlen Sie Nachporto für neuen Versand.
Kunde: Oh, wenn das so ist, widerrufe ich meine Bestellung. Sie sind gesetztlich verpflichtet, mir die Hinsendekosten zu erstatten.

Damit hat der Kunde recht und steht geldtechnisch wieder bei Null. Anschließend bestellt er die Ware neu (dieses Mal mit korrekter Anschrift) und so bleibt man als Händler auf einmal Hinversand sitzen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.242
1.810
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

Dieses Vorgehen ist - wenn überhaupt - nur theoretisch möglich.

In der Praxis läuft das nämlich so ab:

Händler: Sie haben mir die falsche Lieferanschrift gegeben, deshalb ist die Sendung zurück gekommen. Bitte zahlen Sie Nachporto für neuen Versand.
Kunde: Oh, wenn das so ist, widerrufe ich meine Bestellung. Sie sind gesetztlich verpflichtet, mir die Hinsendekosten zu erstatten.

Damit hat der Kunde recht und steht geldtechnisch wieder bei Null. Anschließend bestellt er die Ware neu (dieses Mal mit korrekter Anschrift) und so bleibt man als Händler auf einmal Hinversand sitzen.

Jo, das sehe ich auch so ... :)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

@John:
Ich bin mir nicht sicher, inwiefern hier zumindest die Rückversand/Unzustellbarkosten nicht doch auf den Kunden umgelegt werden können (sofern in der WRB vereinbart).
Also ähnlich zur Nutzung eines Retouren-Labels...
Denn schließlich ist der Kunde an der falschen Adresse -und der damit einhergehenden Rücksendung (mit erhöhten Portokosten)- Schuld.
Sofern die WRB die Rücksendekosten nicht auf den Kunden umlegt, stimmt dein Einwand natürlich...
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.403
780
Berlin
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

...so etwas gehört wenn überhaupt in die AGB.

Unterm Strich würde ich aber auch folgendes nicht außer Acht lassen:

- Wie oft kommt so ein Fall vor
- Wie hoch ist der Schaden
- Kann der Schaden durch den zweiten Versuch der Zustellung der Ware an den Kunden kompensiert werden
- Kauft der zufriedene Kunde evtl. nochmals, weil man ihn nicht verprellt

Mit selbstgestrickten Regelungen in AGB und WRB bin ich vorsichtig. Ja, man kann viel schreiben, wenn der Tag lang ist. Aber hat so etwas vor Gericht bestand? Wie viel Schaden erspart es mir tatsächlich und wie hoch ist dem gegenüber das Risiko einer Abmahnung, eben weil man sich einen Vorteil gegenüber dem Wettbewerb auf Abwälzen von Kosten auf Kunden verschafft.

Ich bin kein Freund mehr von langen AGB, die selten vorkommende Fälle auf rechtlich dünnem Eis behandeln. Bei mir hat das mehr Schaden verursacht als bewahrt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.242
1.810
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

Wenn ich die Summe bezahlter Bestellung ansehe die wieder zurück kommen und nach denen nie ein Kunde fragt, dann verdiene ich so viel daran, dass die paar "Fehlsendungen" locker bezahlt sind ... :)
Kein Widerruf - keine Erstattung, alles OK.

Also nimm´s leicht ...
 

Burny

Aktives Mitglied
19. November 2012
44
0
AW: Rückgabe,- Stornierungsrecht 2015 ?

Werde dann wohl bei dem Thema (falsche Lieferadresse) in den sauren Apfel beisen müssen (aber nur wörtlich gesagt),
jedoch werde ich das 2te mal Porto dem Kunden versuchen anzurechnen. Finde es nur vom Hersteller frech, dass er
hier Stornokosten verlankt.

Das mit dem Update auf die Software werde ich dort (beim Hersteller) nochmals ansprechen.

Und das Thema mit dem Kaufabbruch hat sich dann wohl auch erledigt.


Danke euch vielmals für die Antworten.

PS: Ich glaube da tut das Geld das man bei einem Gewerbe an das Finanzamt zahlt mehr weh, wenn ich da die letzte Abrechnung sehe (;