Reklamation

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Reklamation

bei reklamationen war mir klar, dass der verkäufer die versandkosten für rückversand zahlen muss.

aber wie sieht das aus wenn der Käufer ohne Gründe das Widerrufsrecht in Anspruch nimmt?

Gabs nicht auch einen unterschied zw. Hin´versand und Rückversand und irgendetwas mit Sachen unter 40 € ??

Ist jemand hier Fit in diesem Thema?
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.978
52
Enger
AW: Reklamation

Code:
Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Reklamation

Rückversand ist klar, aber wenn ich richtig Informiert bin kann man die kosten für den hinversand ggf. auf den käufer "abwälzen" ;)
 

Kiracat

Gut bekanntes Mitglied
22. Februar 2008
310
0
Werne
AW: Reklamation

denke mal das der Käufer damit aber nicht zufrieden ist...

Aber was das doch alles für Kosten sind da ist der Gewinn ganz schnell weg

rischtisch, und wenn ich als Kunde was zu reklamieren hätte, weil eben mein Produkt z.B. nicht funktioniert, dann wäre ich sehr verärgert wenn ich dafür den Versand zahlen müsste.
Als Händler dafür die Kosten zu tragen gehört dazu.
Mit ner anständigen Kalkulation sind so ein paar Portokosten auch drin.
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Reklamation

Bevor Ihr, und vor allem Move, hier mit seltsam selbst zusammengestrickten Vermutungen argumentiert, solltet Ihr Euch erst einmal den Unterschied zwischen Widerruf und Reklamation vor Augen führen.

Dann fällt es Euch wie Schuppen von den selbigen.
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Reklamation

kannst du uns nicht mal aufklären?

der unterschied zw. widerruf und reklamation ist mir bekannt, aber ist es so dass bei dem widerruf bei artikel über 40 € der kunde die versandkosten für den "hinversand" tragen muss?
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Reklamation

Hallo,

... aber ist es so dass bei dem widerruf bei artikel über 40 € der kunde die versandkosten für den "hinversand" tragen muss?

Auch dann müssen Sie nicht zahlen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kunden nach einem Widerruf so gestellt werden müssen, als ob sie nie bestellt hätten (Az. III ZR 295/01).

Gruss, Frank
 

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
AW: Reklamation

Wenn der BGH das so sieht "als ob nie bestellt" müsste dies beim Teilwiderruf eigentlich der Fahrschein für die Nachberechnung der Hinsendegebühren sein (wenn sie denn frei ab Wertgrenze waren) ;)