Rechtliche Situation - Herumlungerei vorm Laden

  • Ersteller des Themas D********t
  • Erstellungsdatum

D********t

Guest
Gestern ca. 1 Stunde vor Feierabend bemerkte ich, das da zwei Gestalten mit dem Rücken von aussen an meinem einen Schaufenster saßen. Dazu muss man sagen, das die Scheiben bis zum Boden reichen, es also aussen keinen Fenstersims gibt, die Leute also auf dem Boden saßen. Gut dachte ich, ist zwar eklig da zu sitzen, wo evtl. auch Hunde hinpissen, aber vielleicht warten die ja auf jemanden, irgendwann setzte sich dann ein dritter dazu. Kurz vor Feierabend kam dann meine Freundlin und meinte dort säßen welche und eine Tasche liegt halb vorm Eingang->Stolpergefahr. Da es kurz vor Feierabend war und ich eh keine Kunden mehr erwartet habe, habe ich abgeschlossen und bin nach hinten ins Büro, um die Tagesabschlüsse zu machen, als ich wieder vor kam, waren die Herumlungerer augenscheinlich weg, Freundin meinte jedoch, die stehen noch dort und es werden immer mehr (ein Bereich vorm Laden ist wegen eines Mauersegmentes von innen nicht immer einzusehen). Wir sind dann raus, ich habe abgeschlossen und die Leute, die zu fünft genau vor der Ladentür standen, dann scherzhaft-freundlich gefragt, ob sie kein Zuhause hätten, die meinten dann nur, das die noch austrinken wollen, sonst kämen sie nicht in die Kneipe, ich meinte dann, das muss aber nicht vorm Laden sein und bin gegangen. Es sah jedenfalls aus wie ein Assilager, nen Becher mit blauem Gesöff und nen paar Bierflaschen standen da rum und denen ihre Taschen lagen kreuz und quer herum. Als ich heute morgen dann wieder am Laden ankam, lag der ganze Müll natürlich noch da und ich kann den Scheiß wegräumen.

Die ganze Aktion empfinde ich als ziemlich geschäftsschädigend, nun meine Frage, wie weit reichen die Befugnisse eines Ladeninhabers von wegen Hausverbot, Platzverweis etc. ? Bei NETTO erklärte mir mal eine Kassiererin, das die wegen den ganzen Pennern vor den Supermärkten, die ja auch die Kunden durch ihr Gebettel belästigen, keine Möglichkeiten hätten. Nun kann es ja wohl nicht sein, das ich solche Ansammlungen vorm Laden dulden muss, oder doch? Kann man, sollte das jetzt öfter vorkommen, deswegen auch die Polizei rufen? Andererseits möchte ich mich auch nicht mit denen anlegen, schließlich könnten die mir ja nachts dann den Laden zerlegen. Die Gegend ist eher linksalternativ und die Gruppe vorm Laden war auch dazu zu zählen...
 

move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
AW: Rechtliche Situation - Herumlungerei vorm Laden

Ja solche ansammlungen kenne ich.

Hausverbot ist immer so eine Sache. Gehört der Bürgersteig dir? Ich würde nicht grade die Polizei rufen. Aber von einem Bekannten Fernsehsender weiß ich, das es in Berlin ja ein Ordnungsamt gibt. Denke die sind dafür zuständig.
 

D********t

Guest
AW: Rechtliche Situation - Herumlungerei vorm Laden


Darauf zielt ja meine Frage ab. Der Bürgersteig ist eigentlich öffentlicher Raum, also gehört der Stadt, nur darf man als Ladeninhaber den ja noch bis 1m ab Fassade nutzen, deshalb würde ich diesen Bereich auch noch in der Obhut des Ladeninhabers wägen... Hauptsache ist ja, das diese Herumlungerei geschäftsschädigend sein kann, ich glaube es sieht vor keinem Laden gut aus, wenn sich dort welche ausbreiten und Alkohol verzehren...

Ich würde nicht grade die Polizei rufen. Aber von einem Bekannten Fernsehsender weiß ich, das es in Berlin ja ein Ordnungsamt gibt. Denke die sind dafür zuständig.

Stimmt, beim Ordnungsamt könnte ich da zumindest mal nachfragen, wie es rechtlich aussieht. Vielleicht kommen ja dann die beiden aus der bekannten Doku vom besagten bekannten Fernsehsender vorbei...^^