Rechnungsanschrift

zapfen

Aktives Mitglied
24. August 2011
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Diese Frage ist für alte Hasen vielleicht zu profan, aber ich komme leider nicht weiter:

Ein Kunde hat eine Rechnung bekommen. Wenige Tage später schreibt er, daß seine Firmenbezeichnung sich geändert hat und er eine neue Rechnung benötigt mit der geänderten Bezeichnung. Lt. Umsatzsteuergesetz darf er die Anschrift nicht selbst ändern.

Ich bin aber auch nicht in der Lage, ihm eine neue Rechnung auszudrucken. Ich kann zwar seine Kundenbezeichnung ändern, das gilt aber nicht für die bereits erstellten Rechnungen. Was kann ich tun?

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.
Gruss
Zapfen
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.213
1.797
AW: Rechnungsanschrift

Den Auftrag dieser Rechnung kannst du ändern und somit ändert sich auch die Rechnung ... ist einfach, wenn man es weiß.

Die Adresse kannst du entweder 1) im Auftrag überschreiben oder 2) zuvor den Kunden im Kundenstamm ändern und dann im Auftrag neu zuordnen, ich würde das 2. machen ...