Na wenn es nur um eine Rechnung geht, ist der Aufwand einen neuen Auftrag anzulegen, doch erst recht überschaubar...
Erstellte Rechnungen können (und sollen) nicht geändert werden - genau aus dem Grund, damit es nicht "versehentlich" zwei Rechnungen mit ein- und derselben Rechnungsnummer aber völlig anderem Inhalt gibt. Ausgestellte Rechnungen (und was mit ihnen passiert ist) müssen lückenlos nachvollziehbar sein.
Daher ist der reguläre Weg, einen neuen Auftrag und somit eine neue Rechnung zu erstellen und die "alte" Rechnung ordnungsgemäß zu stornieren.