Neu Proforma-Rechnung

liquid

Sehr aktives Mitglied
3. April 2015
401
65
Bremen
Hallo zusammen,

habe von meiner Buchhaltung die Anforderung erhalten, dass wir mit der Wawi auch Proforma-Rechnungen erstellen müssen.

Leider finde ich dazu keine geeignete Funktion in der Wawi. Da ich nicht glaube, dass wir die einzigen Nutzer mit dieser Anforderung sind, frage ich mal in die Runde, wir Ihr das Problem gelöst habt.

Kann natürlich auch gut sein, dass das eine Standardfunktion ist, die ich einfach nur übersehen habe :)

Beste Grüße
Ingo
 

liquid

Sehr aktives Mitglied
3. April 2015
401
65
Bremen
Vielen Dank für Eure Antworten. Also nutze ich die Funktion Auftragsbestätigung und ändere das Formular entsprechend ab.

Gibt es dabei die Möglichkeit, getrennte Formular mit und ohne MwSt anzulegen? Wie steuere ich die Formulare dann getrennt an?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.948
569
Gibt viele Möglichkeiten, dein Vorhaben abzubilden.

Wir hatten ebenfalls auch von einem Kunden die Anforderung, dass man doch eine Vorlage für AB und Proforma wünscht.
Die Lösung wurde dann so umgesetzt, dass im Status des Auftrages ein Kürzel "PF" eingetragen wird, dann wird "Proforma" ausgegeben.
Da man dies selten braucht, eine optimale Lösung.

Diese Lösung wird auch aktuell in unserem Standard-Vorlagensatz implementiert.

Desweiteren kommt es auf die Vorlagen selbst an, unsere Vorlagen steuern automatisch die Ausgabe "zzgl. / inkl. USt",
wie man es wünscht und konfiguriert hat. Unterscheidung erfolgt z.B. darin, ob ein Firmenname existiert.

Kundengruppen gehen auch, dazu muss aber dann der Kundenstamm immer passen oder angepasst werden.
 

sportshopfischbach

Aktives Mitglied
15. Februar 2018
4
2
Hallo,
wir haben auch das Problem, dass wir Proformarechnungen bei Vorkasse-Kunden verschicken müssen.

Jetzt wollte ich das durch einen Workflow lösen leider finde ich da aber nicht wie ich die Ausgabe der Vorlagen nach Auftragsanlage zuweisen kann.

@wawi-dl wie hab ir das genau gelöst, das beim Eintrag PF die Proformarechnung gesendet wird? Wäre natürlich super, wenn man auf senden geht dann diese automatisch verschickt wird.
 

ManuelHudec

Sehr aktives Mitglied
24. Juli 2019
257
47
Großbettlingen
Hallo zusammen.

Ich hole dieses Thema aufgrund der Wawi 1.6 noch einmal nach oben.
Es gibt ja nun die Entwürfe, leider allerdings ohne eigenen Nummernkreis.

Laut diesem Issue ist der Rechnungsentwurf auch nicht als Proformarechnung gedacht. Schade.
Verstehe den Sinn hinter dem Entwurf zwar, aber das hätte genauso gut Proformarechnung genannt und mit einem eigenen Nummernkreis versehen werden können.
Wie dem auch sei, ich suche nun nach einer Lösung.

In der Rechnungsvorlage aus Entwurf "Proforma-Rechnung" zu machen ist ja kein Thema.
Doch laut meiner Recherche hat eine Proformarechnung auch die Pflichtangabe einer RG-Nummer.
Da der Entwurf aber eben ein Entwurf ist, existiert zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechnungsnummer, wie man anhand folgenden Beispiels sehen kann:
1655992438651.png

Daher nun meine Frage:
Würdet ihr eine Proformarechnung dann überhaupt über die Entwurf-Funktion erstellen und falls ja, welche Nummer würdet ihr benutzen?
Falls nein - ist dann die einfachste Lösung, die Vorlage des Auftrags zu duplizieren und entsprechend abzuändern?

Fragen über Fragen 😱

Gruß,
Manuel
 

rote-locke

Gut bekanntes Mitglied
9. Dezember 2011
303
8
@ManuelHudec
Konntet ihr hier eine gangbare Lösung finden? Eine "richtige" Proforma Rechnung wird es scheinbar in absehbarer Zeit nicht geben, daher suche ich aktuell nach einem Workaround mit den Rechungsentwürfen.
 

rote-locke

Gut bekanntes Mitglied
9. Dezember 2011
303
8
@ManuelHudec
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich habe das jetzt so gelöst, dass ich den Rechnungsentwurf verwende und lediglich im Formular die Auftragsnummer (AU-123456) in eine temporäre Proformarechnungsnummer verwandle (PRO-12356), letztlich also einfach den Präfix der Auftragsnummer ändere - so hat der Kunde zumindest eine eindeutige Referenz auch wenn sie intern nicht korrekt gepeichert wird.
Genauso wird in den Hinweisen für die Zahlung per Überweisung diese Nummer als Verwendungszweck angegeben.
EDIT: bei den Zahlungshinweisen geben wir im Falle eines Rechnungsentwurfes die Auftragsnummer als Referenz aus, damit die Zuweisung der Zahlung besser klappt.

Nicht super elegant aber es muss für den Moment ausreichen.
 
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toddy

Gut bekanntes Mitglied
25. Januar 2012
183
1
Hallo,

ich muß hier mich jetzt auch mal anhängen. Proforma Rechnung ist wichtig geworden und was wir festellen, bei Rechnung Entwurf, was wir gern auch als einfach Proforma Rechnung nutzen würden wollen, werden keine Zahlungen die schon geleistet worden, angezeigt. Warum geht das nicht oder kann man das irgendwie anzeigen lassen? Bei der Festgeschrieben stehen diese dann wieder drin. Wo liegt der Unterschied? Das verwirrt den Kunden komplett.
 

rote-locke

Gut bekanntes Mitglied
9. Dezember 2011
303
8
@toddy Ohne das im Detail geprüft zu haben, vermute ich mal, dass hier die Zahlungen auf die Rechnung abgerufen werden - die Rechnung existiert aber noch nicht und vorhandene Zahlungen laufen dann auf den Auftrag. Hier müsste man also im Falle eines Rechnungsentwurfs eine Abfrage über die beim Auftrag vorhandenen Zahlungen machen. Weiß nicht ob es dafür bei der Rechnung die passende Variable gibt, wenn nicht, müsste man diese per SQL ermitteln.

Nachtrag:
Datenquelle ist da SalesOrderPayments beim Auftrag und InvoicePayments bei der Rechnung. Aber ohne festgeschriebene Rechnung sind eben auch keine Zahlungen in InvoicePayments vorhanden, also muss man die aus SalesOrderPayments holen.

Nachtrag 2:
Wenn man eine Zahlung einem Rechnungsentwurf zuweisen möchte, gibt es sogar eine entsprechende Fehlermeldung und die Option die Rechnung festzuschreiben, um die Zahlung zuweisen zu können.

Nachtrag 3:
In der Rechnungsvorlag ist die Datenquelle SalesOrderPayments nicht vorhanden, wenn man die Zahlungen also wirklich abfragen möchte, müsste man es über SQL machen. Da fehlt mir aber leider gerade die Zeit, das genauer zu untersuchen.
 
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elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
530
45
Doch laut meiner Recherche hat eine Proformarechnung auch die Pflichtangabe einer RG-Nummer.
Magst du uns denn einmal die Quellen deiner Recherche mitteilen? Denn ich fürchte das ist falsch und kann für den Aussteller zu einem Problem werden.

Aber das Ganze ist ja auch ein schwieriges Thema, da man so gut wie keine vernünftigen Infos bekommt. Was nicht zuletzt daran liegen dürfte das es eine "Proforma Rechnung" schlicht nicht gibt (auch wenn Sie alle Nase lang von irgendjemand angefordert wird).
 
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ManuelHudec

Sehr aktives Mitglied
24. Juli 2019
257
47
Großbettlingen
Magst du uns denn einmal die Quellen deiner Recherche mitteilen? Denn ich fürchte das ist falsch und kann für den Aussteller zu einem Problem werden.

Aber das Ganze ist ja auch ein schwieriges Thema, da man so gut wie keine vernünftigen Infos bekommt. Was nicht zuletzt daran liegen dürfte das es eine "Proforma Rechnung" schlicht nicht gibt (auch wenn Sie alle Nase lang von irgendjemand angefordert wird).

easybill.de
forum-verlag.com
Lexoffice.de
sevdesk.de

..usw.
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
531
60
Magst du uns denn einmal die Quellen deiner Recherche mitteilen? Denn ich fürchte das ist falsch und kann für den Aussteller zu einem Problem werden.

Aber das Ganze ist ja auch ein schwieriges Thema, da man so gut wie keine vernünftigen Infos bekommt. Was nicht zuletzt daran liegen dürfte das es eine "Proforma Rechnung" schlicht nicht gibt (auch wenn Sie alle Nase lang von irgendjemand angefordert wird).
Korrekt. Wie schon ganz oben in diesem Thread (2017) bemerkt wurde, ist ein PR nichts anderes als eine Auftragsbestätigung mit Vorkasse-Zahlungsaufforderung. Also einfach - wie ebenfalls oben beschrieben - eine Auftragsbestätigungsvorlage zur "Proforma-Rechnung" (kaufmännischer Volksmund) umbasteln (für Verbraucher: "Vorkasse-Rechnung") und die dann ggf. per manuellem Workflow schneller zugreifbar machen.

Alternativ: Grundsätzlich allen Vorlagen für Auftragsbestätigungen den Titel "Proforma-Rechnung / Auftragsbestätigung" bzw. "Vorkasse-Rechnung / Auftragsbestätigung" verpassen, per Darstellungsbedingung den vorderen Teil aber nur bei noch unbezahlten Aufträgen ausgeben lassen. E-Mailtexte dito.

Nummer ist - eigentlich - die Auftragsnummer oder, wem das nicht schick genug ist, halt eben - ebenfalls per Darstellungsbedingung - noch ein "PR" oder je nach Gusto davor setzen. Hierbei jedoch Obacht: Kunden neigen dazu, das alles zusammen zu schreiben. Dann erkennt es aber der automatische Zahlungsabgleich nicht mehr. Daher: Zahlungsgrund mit drauf - ohne "PR" (oder was auch immer).

Feddisch.
 
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elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
530
45
Da mich diese Thematik aus seit Jahren unterschwellig beschäftigt, hier einmal mein „Essay“ zu diesem Thema:

Zunächst vielen Dank an ManuelHudec für die Links. Das entspricht dem was ich vor Jahren, als ich mich initial damit beschäftigt habe, auch oftmals vorgefunden habe.

Leider sind Beiträge in meinen Augen eher ein Paradebeispiel für das was passiert wenn das Internet beginnt von sich selbst abzuschreiben. Das keinerlei Quellen genannt werden und nicht ansatzweise begründet wird wie man zu diesen Behauptungen kommt ist das Eine. Das Andere Hauptproblem ist, da werden unterschiedlichste Aspekte in einen Topf geworfen, die nichts miteinander zu tun haben (z. B. die zollrechtliche Geschichte und die firmeninterne Buchhalterische).

Was ich für richtig erachte ist, dass es in der Praxis eine „Proforma Rechnung“ im Rahmen der Zollabfertigung zur Deklaration den des Warenwertes gibt. Eine Quelle aus dem ZollVG oder Ähnlichem indem diese konkret benannt, definiert, etc. wird ist mir aber auch noch nicht unter gekommen. Allerdings ist es plausibel das es für Festlegung von z.B. Zöllen einer Grundlage, dem Warenwert, bedarf und nicht jedem Ex-/Import eine Handelsrechnung beiliegen kann.

An anderer Stelle, mit Blick auf das Buchhalterische, existiert meiner Erkenntnis nach ein so oder so ähnlich tituliertes Dokument schlicht nicht. Die Rechnung wird z.B. u.A. im UStG definiert. Aber mir bis heute nicht ansatzweise ein Gesetz, eine Verordnung oder eine ähnliche offizielle Quelle untergekommen die direkt oder indirekt Auskunft über eine „Proforma Rechnung“ gibt.

Die übliche Aussage der Kunden, man könne eine Vorkassenzahlung ohne PR nicht leisten muss folglich schon alleine deswegen (aber nicht nur deswegen) falsch sein, weil es keine „Proforma Rechnung“ gibt. „Feddisch“
Wann, ob, wie … Zahlungen, Buchungen, … mit oder ohne Belege - von wem auch immer ausgestellt – getätigt werden können oder auch nicht will ich hier gar nicht weiter thematisieren.

( Warum jetzt das ganze Theater!? Weil das Ausstellen einer PR für den Aussteller wohl zum Risiko werden kann!?
Ich weis nicht mehr wo ich es vor Jahren gelesen habe. Es wahr, so weit ich mich erinnern kann, auf dem Blog eines Steuerberaters.
Das Problem, in meinen laienhaften Worten, so weit ich es noch zusammen bekomme:
Wird im Rahmen der PR der Eindruck erweckt diese berechtige zum Vorsteuerabzug, und geschieht dies anschließen zweimal. Erst auf Basis der PR und dann nochmals auf Basis der eigentlichen Handelsrechnung, ist das FA gar nicht begeistert und fordert die doppelt erstattete Vorsteuer ggf. vom – und jetzt kommt es – Aussteller der Dokumente zurück. Es wurde empfohlen daher auf der PR explizit zu vermerken das dieses Dokument nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ein Baum macht noch keinen Wald, eine Steuerberaten noch kei… aber einer gewissen Logik entbehrt das ja nicht, oder? )

Ich muss aaha also zunächst widersprechen. Die PR ist keine AB. Weil es Sie gar nicht gibt :) um Ihm (oder Ihr) anschließen umfänglich zustimmen zu müssen.

Die geschmeidigste Lösung für uns ist es wohl die AB gleichzeitig zur PR zu machen.
Wir titulieren das Ganze jetzt sinngemäß so: „AUFTRAGSBESTÄTIGUNG (und PR für den Fall der Vorkassezahlung)“
Dann spart man sich eine extra Formularvorlage (die ja auch gepflegt werden muss) und das ständige verschicken eines extra Dokuments an den Kunden.
Ggf. ergänzt um den oben genannten Passus hinsichtlich der Vorsteuer.

Wer mir widersprechen und mich erhellen will ist dazu herzlich eingeladen (da steckt keine Ironie drin), aber bitte mit fundiertem Wissen und / oder entsprechenden Quellen. Was die XYZ GmbH auf Ihrer Homepage schreibt...
 
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