Produktübersicht: Welche Infos MÜSSEN auf den ersten Blick zu sehen sein?

vab

Gut bekanntes Mitglied
19. Dezember 2007
527
1
Ich suche mich im gesamten Web dusselig. Die Informationen sind sehr widersprüchlich, vielleicht weiß von Euch jemand etwas Verbindliches, bevor ich meinem Anwalt Geld in den A... puste. ;)


Es geht um die Artikelübersicht in den einzelnen Kategorien.
Kunde wählt Kategorie aus, es werden alle in dieser Kategorie enthaltenen Artikel angezeigt.
Fast alle meiner Produkte haben Varianten (Größen, Farben,...), die mit Preisänderungen einhergehen. Daher steht auf der Artikelübersichtseite beim Preis: "ab xx,xx Euro"
Der Kunde MUSS, um bestellen zu können, auf die Artikeldetailseite gehen und seine detailierte Auswahl treffen.

Preisfrage im wahrsten Sinne des Wortes:
MUSS auf der Übersichtseite der (Grund-)Preis angegeben sein?

Oder genügt es, unter/neben das Artikelbild den Artikelnamen und einen Button "Details" zu schreiben?


(kommt mir bitte nicht mit der Boardsuche, Beiträge von 2008 interessieren mich in der kurzlebigen Rechtslage wenig)
 

vab

Gut bekanntes Mitglied
19. Dezember 2007
527
1
AW: Produktübersicht: Welche Infos MÜSSEN auf den ersten Blick zu sehen sein?

und eine aktuelle 2010er-Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen können, da wir dies nicht dürfen

Die möchte ich auch nicht, die Rechtsberatung.
Es gibt sehr viele Seiten im Web, die aktuelle Rechtsprechungen veröffentlichen - man muss sie nur finden *soifz*.
Oft wissen andere Shopbetreiber mehr, haben andere Quellen, etc.
Mit Rechtsberatung hat das in meinen Augen wenig bis nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Blutlust

Aktives Mitglied
18. Oktober 2006
217
0
AW: Produktübersicht: Welche Infos MÜSSEN auf den ersten Blick zu sehen sein?

Hi,

doch hat was mit Rechtsberatung zu tun! Und diese ist verboten!
RDG - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Wir können dir Tips geben und da fällt mir auf Anhieb das Trusted Shop Newsletter ein und diverse kostenlose Heftchen.

Ich hatte mal ein Thread eröffnet wo ich alles aufgelistet hatte. Aber der ist in der Versenkung verschwunden!

http://forum.jtl-software.de/busine...iche-lektueren-fuer-onlineshop-betreiber.html
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: Produktübersicht: Welche Infos MÜSSEN auf den ersten Blick zu sehen sein?

also ...Fakt ist ....... ein Preis muss genannt werden bevor der Bestellprozess beginnt.

Das heißt ..... kannst du aus der Aritkelübersicht einen Artikel direkt in den Warenkorb legen ....MUSST du in der Artikelansicht auch Preise haben.

Kannst du das nicht ...brauchst du erst in der Artikeldetailseite einen Preis nennen.

Wenn wir es jetzt kompliziert machen wollen können wir hinterfragen ob der Warenkorb schon zum Bestellprozess gehört.

Das tun wir jetzt nicht ... wenn wir das bejahen sind wir IMMER auf der sicheren Seite.

Was definitiv nicht reicht...... Preise erst im Warenkorb zu nennen.

So ..... das ist keine Rechtsberatung ...aber macht dich jetzt schlauer :D
Sollte ich mich hierbei irgendwo irren .... bitte schreiben


kleiner Anhang .... http://www.loop-media.de/blog/abmahngefahr-grundpreise-mussen-endpreis-stehen/