Ich suche mich im gesamten Web dusselig. Die Informationen sind sehr widersprüchlich, vielleicht weiß von Euch jemand etwas Verbindliches, bevor ich meinem Anwalt Geld in den A... puste. 
Es geht um die Artikelübersicht in den einzelnen Kategorien.
Kunde wählt Kategorie aus, es werden alle in dieser Kategorie enthaltenen Artikel angezeigt.
Fast alle meiner Produkte haben Varianten (Größen, Farben,...), die mit Preisänderungen einhergehen. Daher steht auf der Artikelübersichtseite beim Preis: "ab xx,xx Euro"
Der Kunde MUSS, um bestellen zu können, auf die Artikeldetailseite gehen und seine detailierte Auswahl treffen.
Preisfrage im wahrsten Sinne des Wortes:
MUSS auf der Übersichtseite der (Grund-)Preis angegeben sein?
Oder genügt es, unter/neben das Artikelbild den Artikelnamen und einen Button "Details" zu schreiben?
(kommt mir bitte nicht mit der Boardsuche, Beiträge von 2008 interessieren mich in der kurzlebigen Rechtslage wenig)
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Fast alle meiner Produkte haben Varianten (Größen, Farben,...), die mit Preisänderungen einhergehen. Daher steht auf der Artikelübersichtseite beim Preis: "ab xx,xx Euro"
Der Kunde MUSS, um bestellen zu können, auf die Artikeldetailseite gehen und seine detailierte Auswahl treffen.
Preisfrage im wahrsten Sinne des Wortes:
MUSS auf der Übersichtseite der (Grund-)Preis angegeben sein?
Oder genügt es, unter/neben das Artikelbild den Artikelnamen und einen Button "Details" zu schreiben?
(kommt mir bitte nicht mit der Boardsuche, Beiträge von 2008 interessieren mich in der kurzlebigen Rechtslage wenig)