Otion inkl. MwSt. aktivieren

melotrack

Aktives Mitglied
6. Februar 2012
27
0
Hallo,

ich bin Kleinunternehmer und habe daher alle Artikel ohne Steuer eingepflegt.
Jetzt wurde ich von meinem Anwalt aufgefordert bei Ebay alle meine Angebote mit der Option inkl. MwSt. zu versehen.

Der Ebay Support teilte mir mit das ich das bei jedem einzelnen Angebot manuell ändern müsste, da es keine Option gäbe dies auf einmal zu tuhen.
Die Frau vom Ebay Support teilte mir aber auch mit das dies mit den gängigsten Warenwirtschaftsystemen kein Problem wäre, einfach Haken setzten....

Das wäre aber ein erheblicher Aufwand alle 30 Tage in jedes Angebot reinzugehen und dort 19% anzugeben.

Deshalb meine Frage wo stellt man das bei der JTL Software/ eazyAution ein?

Gruß Jochen
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
99
Saarland
AW: Otion inkl. MwSt. aktivieren

Musst du ansich nur einmal machen, nicht alle 30 Tage. Soweit ich das in der Wawi sehe stellt die die Artikel stur nach 30 Tagen wieder ein, überträgt die Informationen aber nicht neu.

Gibt in den Auktionen dieses Feld für die Steuer "Der gültige Mehrwertsteuersatz ist im Verkaufspreis enthalten"
Wenn du in der Wawi die Steuer hinterlegt hast überträgt sie diese Info beim Erstellen des Angebots mit.
 

melotrack

Aktives Mitglied
6. Februar 2012
27
0
AW: Otion inkl. MwSt. aktivieren

vielen Dank.
Du meinst mit dem Feld "Der gültige Mehrwertsteuersatz ist im Verkaufspreis enthalten" in Ebay direkt, oder?

In der Wawi habe ich die Waren mit der Steuerklasse für Kleinunternehmer hinterlegt, also 0% und ich glaub das es deshalb nicht auf Anhieb funktioniert...
Wenn ich die normale Steuerklasse nehme und das Produkt als in ebay einstelle, steht da auch "inkl. MwSt.".

Aber das wäre ja am Sinn vorbei, wenn ich nur wegen diesem Hinweis alles auf Steuer umstellen müsste...
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
99
Saarland
AW: Otion inkl. MwSt. aktivieren

Ja das meinte ich, in Ebay ist dieses Feld.

Und ja, da du in der Wawi 0 hast fehlt diese Info auch in Ebay.

Der Kleinunternehmer, der Verbrauchern über das Internet gewerblich Waren anbietet, steht nun vor einem rechtlichen Dilemma:
  • Gemäß § 19 UstG darf der Kleinunternehmer nicht angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Die Angabe „inkl. Mwst.“ wäre vielmehr irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da ein gewerblicher Abnehmer angesichts dieser Abnahme geneigt ist, von vornherein 19/119 abzuziehen, um eine für ihn zutreffende Preisvorstellung zu erhalten (so auch Wekwerth, MMR 6/2008 S. 380). Sie wäre zudem falsch, da die Mehrwertsteuer ja gerade nicht erstattungsfähig ist. Sollte zudem das Finanzamt auf die Angabe „inkl. Mwst.“ aufmerksam werden, so hätte dies für den Kleinunternehmer unter Umständen zur Folge, dass er die im Internet angegebene Mehrwertsteuer an das Amt abzuführen hätte, obwohl er selber gegenüber dem Verbraucher netto abgerechnet hätte (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).
  • Gemäß § 1 II PAngV muss der Kleinunternehmer angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Verstöße gegen die PAngV sind zurzeit äußerst beliebte Abmahngründe. Der IT-Recht Kanzlei sind zudem viele Kleinunternehmer bekannt, die sich (leider) im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben, fortan die Mehrwertsteuer mit auszuweisen.

Weil.. wenn es so ist wie dein Anwalt dir das anrät, nämlich das du die MwSt. angeben sollst/musst, dann kannst du die in der Wawi auch getrost hinterlegen. Müsstest nur die Rechnungsausdrucke dahinsichtlich anpassen als das dort keine Mehrwertsteuer mehr ausgewiesen wird, weil du das als Kleingewerbler ja nicht darfst (nicht ausgewiesen heißt aber nicht, das sie nicht enthalten ist). Gibt allerdings auch Anwälte die dazu raten den Zusatz "inkl. MwSt" nicht zu setzen.. (Preisdarstellung im Onlineshop bei Kleinunternehmer Internetrecht, Computerrecht) wenn auch nimmer ganz aktuell.

*ratlos*

die IHK selbst rät folgendes

Auf "inkl. MwSt." verzichten
Kleinunternehmer, die im Internethandel tätig sind, sollten auf den Zusatz „inkl. MwSt.“ bei der Preisangabe verzichten. Jedoch sollten sie mit entsprechender Kennzeichnung bei Angabe des Endpreises darauf verweisen, dass sie gem. § 19 UStG per Gesetz aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind.
Formulierungsvorschlag für betroffene Unternehmer:
"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/re...3806/RichtigePreisangabeKleinunternehmer.html

Bin da als Kleinunternehmer selbst gerade interessiert :) Habs bislang nämlich nach der IHK-Vorgabe gehalten.
 

melotrack

Aktives Mitglied
6. Februar 2012
27
0
AW: Otion inkl. MwSt. aktivieren

Ich dank dir erst mal recht herzlich für diese umfangreiche Aufklärung.
Hast recht *ratlos* denke ich lasse es auch so, bevor ich den ganzen Kram jetzt in der Wawi umstelle...

Das ist Deutschland Bürokratie die sich selber behindert.... und der dumme ist immer der kleine!

Gruß Jochen