Onlineshop umbauen rechtlich

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Guest
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Da hier manche schon wieder auf meinen Plugins rumhacken, was hat das nun mit meiner Frage zu tun?
Zudem habe ich mittlerweile einen Weg gefunden wie man das Wiederrufsrecht etwas aushebeln kann.
Ich habe mal etwas Geld investiert und habe online einen Anwalt zu meiner Frage befragt. Nun ist es so,
dass man das Wiederrufsrecht erlöschen lassen kann wenn der Kunde seine Waren selber abholt und nicht vorher bezahlt.
Dazu muss laut diesem Onlineanwalt folgendes gegeben sein:

1. Der Kunde muss über sein Wiederrufsrecht belehrt werden und auch darüber das bei bei einer Abholung das Wiederrufsrecht erlischt.
2. Muss in den AGB stehen das der Kaufvertrag erst zustande kommt durch die zusendung der Waren bzw. Übergabe der Waren.
3. Muss der Kunde die Möglichkeit haben bei seiner Abholung der Ware auch ohne Erbringung der Zahlung und der Mitnahme des Artikels den Laden zu verlassen und somit den Kaufvertrag als ungültig zu erklären.

Wer nun meint das Sag ich nur so der hat leider unrecht gebt mal in google ein "frag einen Anwalt" dann solltet Ihr nämlich auf eine Seite kommen wo man sich per Email und Co breaten lassen kann und den Betrag dafür selber wählen kann.

Der Verkauf an Verbraucher nur per Abholung kann gesetzlich auch nicht ausgeschlossen werden.

Auf diese Idee bin ich gekommen als ich folgenden Satz in der Wiederrufsbelehrung gesehen habe:
"wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird"

Also bei der Selbstabholung kann man dem Kunden das Wiederrufsrecht entziehen, wenn er die Prüfungsmöglichkeiten wie im Laden hat.
Natürlich bleiben gewährleistung und Garantie weiterhin bestehen.

Zudem kann man ein Wiederrufsrecht entziehen, wenn die gekaufte Ware nach dem gebrauch Unverkäuflich wird. Das sei anscheinen der Fall,
wenn man mit Software Handelt und diese geöffnet worden ist ebenso bei DVDs oder PC-Games da diese durch ein Siegel geschützt werden.
Ebenso kann man das Wiederrufsrecht entziehen wenn ein Artikel auf Kundenwunsch nach seinen Vorstellungen hergestellt wird.
z.B. eine Visitenkarte einen PC der nicht im Baukastenprinzip erstellt worden ist oder dieser eben Software enthält die nur mit einem Lizenzkey
betrieben werden kann.

Also ist der Entzug eines Wiederrufrechtes nicht ganz unmöglich, daher fiinde ich meine Frage berechtigt und nicht als Comedy anzusehen.


PS: Zudem kann ich euch beruhigen das Ihr von meinen Plugins wohl nicht mehr viel hören werden, denn die Vereinbarung mit JTL das ich wieder ins Forum darf war das ich hier nicht mehr für meine Plugins werbe.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.403
1.862
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

dieser eben Software enthält die nur mit einem Lizenzkey betrieben werden kann.

Interessant, dann würde das auf jeden PC mit vorinstalliertem Windows zutreffen ?!
Und auf jedes Produkt das ein (Papier-)Siegel hat (z.B. Lebensmittel) das geöffnet wurde ?
 

Plugins & More

Guest
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Also das mit der Software gilt nur wenn es geöffnet worden ist, also ja eigentlich auf jeden vorinstallierten PC
hier ist es wohl nicht so das man Ihn anschalten kann und sagt komm ich nicht mit klar und zurück damit.

Bei leicht verderblichen Sachen wie Lebensmitteln gibt es auch eine Sonderregelung eben hierzu.
Wie das aber genau geht weis ich nun nicht da es mich nicht betrifft das gleiche kann man wahrscheinlich auch
bei Hygienischen Dingen einsetzen. (Vermute ich)

Sehr interresant fine ich hierzu deisen Artikel von test.de
http://www.test.de/themen/steuern-r...-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-1609347-1610398/
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Zudem habe ich mittlerweile einen Weg gefunden wie man das Wiederrufsrecht etwas aushebeln kann.

Eine Abholung ist ja kein Versandhandel!? Das da kein Widerrufsrecht gilt hätten dir wahrscheinlich 95% der User sagen können.

Der Verkauf an Verbraucher nur per Abholung kann gesetzlich auch nicht ausgeschlossen werden.

Womit du aber deinen Kundenkreis extrem verkleinerst.

Also bei der Selbstabholung kann man dem Kunden das Wiederrufsrecht entziehen, wenn er die Prüfungsmöglichkeiten wie im Laden hat.

Richtig, aber dann ist es ja so als ob du einen Laden hättest, also wieder kein Versandhandel.

Zudem kann man ein Wiederrufsrecht entziehen, wenn die gekaufte Ware nach dem gebrauch Unverkäuflich wird. Das sei anscheinen der Fall,
wenn man mit Software Handelt und diese geöffnet worden ist ebenso bei DVDs oder PC-Games da diese durch ein Siegel geschützt werden.

Und hier würde ich aufpassen. Das ist nämlich strittig! Wie soll jemand eine Software testen können ohne sie zu öffnen und zu installieren? Du siehst, es gibt hier sehr viele Fallstricke.

Also ist der Entzug eines Wiederrufrechtes nicht ganz unmöglich, daher fiinde ich meine Frage berechtigt und nicht als Comedy anzusehen.

Doch, bis auf extra für den Kunden hergestellte Artikel, welche dann an niemand anderen mehr verkauft werden können. Einen PC den du zusammen gebaut hast, kannst du problemlos noch an jemand anderen verkaufen. Bei Visitenkarten mit Namen ist es allerdings nicht der Fall.

PS: Zudem kann ich euch beruhigen das Ihr von meinen Plugins wohl nicht mehr viel hören werden, denn die Vereinbarung mit JTL das ich wieder ins Forum darf war das ich hier nicht mehr für meine Plugins werbe.

Und warum hast du dann den (falschen) Link zu deinem Plugin- Shop in deiner Signatur?

Und im allgemeinen jetzt mal: In vielen Läden (Kaufhof, Conrad etc.) kann man Sachen auch wieder zurück bringen ohne irgendwelche Gründe nennen zu müssen. So was nennt man "Service", aber das scheint dir ja egal zu sein...
 

MBesancon

Administrator
Mitarbeiter
1. Oktober 2010
2.080
215
Erkelenz
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

[OFFTOPIC]

Insofern verstehe ich keineswegs, dass dieser Mann ungeschoren hier sein Unwesen weiter treiben kann und nicht sofort (wieder) gesperrt wird. Es geht hier ja nicht um Kinkerlitzchen sondern um shopaktive Tools, die gegen Entgelt, oder von mir aus auch umsonst, zum Einbau angeboten werden und Schaden anrichten können.

Ganz unrecht hast du sicherlich nicht und du kannst mir glauben das ich als erster mehr als verärgert war als ich bemerkt habe das "klammheimlich" ein neuer Account eingerichtet wurde. Ich habe Daniel hier auch entsprechend bitterböse unterrichtet. Seinen aktuellen Account darf er aufgrund der Tatsache nutzen das dies hier ein Support-Forum für unsere Produkte ist. Ob uns die Geschäftspraktiken, seine Ansichten und Ideen passen oder nicht. Er ist ein Nutzer unserer Software. Das heisst aber nicht das er tun und lassen kann was er möchte! Jeder Foren-Teilnehmer kann mir glauben das ich gerade seine Beiträge sehr scharf im Blick habe! Und sein Account ist nicht unlöschbar! Jeder mit genügend logischem Verständnis wird diesen Thread aber sicherlich nicht ganz für ernst nehmen. Eine Gefahr der Schädigung von Kunden oder anderen Shopbetreibern sehe ich hier im Forum durch den Beitrag (zur Zeit) nicht. Ob er es hier postet oder nicht hat mit Sicherheit keinen Einfluss darauf ob er diese Praktiken umsetzt oder nicht.

Sein Account ist allerdings "auf Bewährung" aktiv. Und mit Unbekehrbarkeit sammelt man keine guten Karma-Punkte.

@Daniel: Wie auch bereits persönlich geschrieben solltest du dir viele der Ratschläge sehr zu Herzen nehmen und auch daraus lernen. Du erhältst hier Ratschläge von gefühlten 100 Jahren Geschäftserfahrung! Du solltest das also nicht so leichtfertig abwiegeln und mit einem billigen Online-Anwalt "winken"!

[/OFFTOPIC]

Wer mag kann die "Diskussion" gerne fortführen. Vorerst.... ;)
 

Plugins & More

Guest
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Und hier würde ich aufpassen. Das ist nämlich strittig! Wie soll jemand eine Software testen können ohne sie zu öffnen und zu installieren? Du siehst, es gibt hier sehr viele Fallstricke.

Genau das habe ich mich auch mal gefragt, aber der onlieanwalt auch wenn aus der Sicht von manchen hier dieser nicht zu empfehlen ist, hat mir auf Rückfrage mal ein paar Links gegeben die auf so Gerichtsurteile führten wo es um genau diese Sache ging, und die meisten Gerichte entschieden das hier der entzug eines Wiederrufrechtes gültig wäre, da der Kunde ja in den meisten Fällen sich vom Hersteller oder anderen Platformen DEMO-Versionen holen kann. Diese sind zwar zeitlich beschränkt aber Sie würden zum testen einer Software oder eines Spielles den totalen Nutzen erfüllen.

Bei einem anderen Gerichtsurteil meinte der Richter aber da es zu diesem Spiel keine Demo gab das das öffnen und Testen des Spieles ok wäre und somit auch ein Wiederruf erfolgen kann.

Da es in meinem Falle aber eher so ist das es Demos gibt wo man Software testen kann würde ich eher das oben genannte Urteil ansehen, aber wenn man beide Urteile sehr genau nimmt gehen beide auf das selbe hinaus. Ob man nun bei DVDs Trailer und Co als testen ansehen kann möchte ich nun hier aber nicht wirklich ausdiskutieren. Aber wenn es eine Demo gibt finde ich es richtig, dass der Kunde das geöfnete Softwarepaket nicht mehr zurückgeben darf. JTL macht ja eigentlich genau das selbe im Sinne des Demoshops, Plugin-Entwickler ja auch das es ja fast immer eine Demo gibt.
 

uzdor

Gut bekanntes Mitglied
18. Dezember 2007
173
18
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Hallo Marcel,
ein wichtiger Beitrag für jemanden wie mich, der sich nur sporadisch, also nicht intensiv im Forum aufhält. Insofern ist es für mich auch nicht direkt beurteilbar ob sich eine direkte Schädigung für User durch diesen Herrn ergibt oder nicht.
Ich bin eher zufällig auf diesen Thread und Herrn Meyer aufmerksam geworden, habe diverse Beiträge gelesen und habe mich gewundert, wie es kommt, dass er hier weiter/wieder aktiv sein kann. Nun, das ist ja nun geklärt. Zum Thema ernst nehmen:
Zunächst doch einmal jeden, oder?! Hier befinden sich doch Damen und Herren die von eurem Produkt leben, eben gefühlte 100 Jahre Geschäfterfahrung, sehe ich auch so; und Plugins die nichts taugen, sind potentiell geschäftsschädigend. Aber ok, nach deinem erklärendem Hinweis ist die Diskussion für mich hier in diesem Thread erledigt.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Daniel ging es nicht um seine Plugins (die Verkauft er ja wirklich ausschließlich im B2B-Bereich) sondern um Hard- und Software die er an Endkunden verschickt. Und auch wenn ein paar Gerichte schon so entschieden haben, heißt es nicht, dass es andere auch so sehen. Abhilfe kann hier nur ein BGH-Urteil schaffen.
 

MBesancon

Administrator
Mitarbeiter
1. Oktober 2010
2.080
215
Erkelenz
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Zunächst doch einmal jeden, oder?! Hier befinden sich doch Damen und Herren die von eurem Produkt leben, eben gefühlte 100 Jahre Geschäfterfahrung, sehe ich auch so; und Plugins die nichts taugen, sind potentiell geschäftsschädigend. Aber ok, nach deinem erklärendem Hinweis ist die Diskussion für mich hier in diesem Thread erledigt.

Da hast du meine volle Zustimmung. Aus diesem Grund habe ich die Bewerbung seiner Plugins in unserem Forum strikt untersagt. Und das wird sich auch so lange nicht ändern bis klar erkennbar ist das die Qualität seiner Plugins gestiegen und damit die potentielle Gefahr für andere Shopbetreiber gesunken ist. Seine "Daseins"-Berechtigung hat er lediglich auf der Basis des "hilfesuchenden Nutzers von JTL-Produkten". Und damit auch genug der erklärenden Worte meinerseits :).
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Bin für ein Zwangs-Avatar Bildchen, einen lustigen Clownkopf. Ist nett und zeigt dem Leser "weißte Bescheid". ; - )

Und das mit dem "nicht bewerben der Plugins" klappt schon mal nicht, wenn man sich seine aktuelle Signatur ansieht.

lg
Gerhard
 

saschacss

Gut bekanntes Mitglied
21. Oktober 2010
258
1
Hamm
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Vielleicht sollten wir mal ein Spenden PayPal Konto einrichten. So können wir für eine Tüte deutsch sammeln
 

hansibubi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2010
738
0
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Vielleicht hat er auch Legasthenie und dann wäre es sehr sehr unfair sich darüber lustig zu machen. Das macht man nämlich nicht mit Absicht und mit hartem Lernen ist dem auch, je nach Schweregrad, schwer oder gar nicht beizukommen.

Der Inhalt der Beiträge ist natürlich trotzdem teils naiv und mitunter erheiternd.
 

blackshadow

Gut bekanntes Mitglied
25. September 2010
445
14
AW: Onlineshop umbauen rechtlich

Auszug aus Amazons Widerrufsrecht u.a betreffend Software:
Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht
besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
    oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf
    Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
    verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
    die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
    worden sind oder
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

Hier wird das explizit angegeben was ausgeschlossen wird...