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Guest
AW: Onlineshop umbauen rechtlich
Da hier manche schon wieder auf meinen Plugins rumhacken, was hat das nun mit meiner Frage zu tun?
Zudem habe ich mittlerweile einen Weg gefunden wie man das Wiederrufsrecht etwas aushebeln kann.
Ich habe mal etwas Geld investiert und habe online einen Anwalt zu meiner Frage befragt. Nun ist es so,
dass man das Wiederrufsrecht erlöschen lassen kann wenn der Kunde seine Waren selber abholt und nicht vorher bezahlt.
Dazu muss laut diesem Onlineanwalt folgendes gegeben sein:
1. Der Kunde muss über sein Wiederrufsrecht belehrt werden und auch darüber das bei bei einer Abholung das Wiederrufsrecht erlischt.
2. Muss in den AGB stehen das der Kaufvertrag erst zustande kommt durch die zusendung der Waren bzw. Übergabe der Waren.
3. Muss der Kunde die Möglichkeit haben bei seiner Abholung der Ware auch ohne Erbringung der Zahlung und der Mitnahme des Artikels den Laden zu verlassen und somit den Kaufvertrag als ungültig zu erklären.
Wer nun meint das Sag ich nur so der hat leider unrecht gebt mal in google ein "frag einen Anwalt" dann solltet Ihr nämlich auf eine Seite kommen wo man sich per Email und Co breaten lassen kann und den Betrag dafür selber wählen kann.
Der Verkauf an Verbraucher nur per Abholung kann gesetzlich auch nicht ausgeschlossen werden.
Auf diese Idee bin ich gekommen als ich folgenden Satz in der Wiederrufsbelehrung gesehen habe:
"wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird"
Also bei der Selbstabholung kann man dem Kunden das Wiederrufsrecht entziehen, wenn er die Prüfungsmöglichkeiten wie im Laden hat.
Natürlich bleiben gewährleistung und Garantie weiterhin bestehen.
Zudem kann man ein Wiederrufsrecht entziehen, wenn die gekaufte Ware nach dem gebrauch Unverkäuflich wird. Das sei anscheinen der Fall,
wenn man mit Software Handelt und diese geöffnet worden ist ebenso bei DVDs oder PC-Games da diese durch ein Siegel geschützt werden.
Ebenso kann man das Wiederrufsrecht entziehen wenn ein Artikel auf Kundenwunsch nach seinen Vorstellungen hergestellt wird.
z.B. eine Visitenkarte einen PC der nicht im Baukastenprinzip erstellt worden ist oder dieser eben Software enthält die nur mit einem Lizenzkey
betrieben werden kann.
Also ist der Entzug eines Wiederrufrechtes nicht ganz unmöglich, daher fiinde ich meine Frage berechtigt und nicht als Comedy anzusehen.
PS: Zudem kann ich euch beruhigen das Ihr von meinen Plugins wohl nicht mehr viel hören werden, denn die Vereinbarung mit JTL das ich wieder ins Forum darf war das ich hier nicht mehr für meine Plugins werbe.
Da hier manche schon wieder auf meinen Plugins rumhacken, was hat das nun mit meiner Frage zu tun?
Zudem habe ich mittlerweile einen Weg gefunden wie man das Wiederrufsrecht etwas aushebeln kann.
Ich habe mal etwas Geld investiert und habe online einen Anwalt zu meiner Frage befragt. Nun ist es so,
dass man das Wiederrufsrecht erlöschen lassen kann wenn der Kunde seine Waren selber abholt und nicht vorher bezahlt.
Dazu muss laut diesem Onlineanwalt folgendes gegeben sein:
1. Der Kunde muss über sein Wiederrufsrecht belehrt werden und auch darüber das bei bei einer Abholung das Wiederrufsrecht erlischt.
2. Muss in den AGB stehen das der Kaufvertrag erst zustande kommt durch die zusendung der Waren bzw. Übergabe der Waren.
3. Muss der Kunde die Möglichkeit haben bei seiner Abholung der Ware auch ohne Erbringung der Zahlung und der Mitnahme des Artikels den Laden zu verlassen und somit den Kaufvertrag als ungültig zu erklären.
Wer nun meint das Sag ich nur so der hat leider unrecht gebt mal in google ein "frag einen Anwalt" dann solltet Ihr nämlich auf eine Seite kommen wo man sich per Email und Co breaten lassen kann und den Betrag dafür selber wählen kann.
Der Verkauf an Verbraucher nur per Abholung kann gesetzlich auch nicht ausgeschlossen werden.
Auf diese Idee bin ich gekommen als ich folgenden Satz in der Wiederrufsbelehrung gesehen habe:
"wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird"
Also bei der Selbstabholung kann man dem Kunden das Wiederrufsrecht entziehen, wenn er die Prüfungsmöglichkeiten wie im Laden hat.
Natürlich bleiben gewährleistung und Garantie weiterhin bestehen.
Zudem kann man ein Wiederrufsrecht entziehen, wenn die gekaufte Ware nach dem gebrauch Unverkäuflich wird. Das sei anscheinen der Fall,
wenn man mit Software Handelt und diese geöffnet worden ist ebenso bei DVDs oder PC-Games da diese durch ein Siegel geschützt werden.
Ebenso kann man das Wiederrufsrecht entziehen wenn ein Artikel auf Kundenwunsch nach seinen Vorstellungen hergestellt wird.
z.B. eine Visitenkarte einen PC der nicht im Baukastenprinzip erstellt worden ist oder dieser eben Software enthält die nur mit einem Lizenzkey
betrieben werden kann.
Also ist der Entzug eines Wiederrufrechtes nicht ganz unmöglich, daher fiinde ich meine Frage berechtigt und nicht als Comedy anzusehen.
PS: Zudem kann ich euch beruhigen das Ihr von meinen Plugins wohl nicht mehr viel hören werden, denn die Vereinbarung mit JTL das ich wieder ins Forum darf war das ich hier nicht mehr für meine Plugins werbe.