[OFFTOPIC] erster Laden - offene Fragen

spaci76

Aktives Mitglied
4. Dezember 2006
39
0
hallo zusammen,

ich hab in dem zusammenhang ein paar fragen, es wäre schön wenn mir jemand da nen tip geben könnt. :roll:

muss ich auf irgendetwas achten wenn ich ein ladenlokal mieten will, sodass es korrekt verrechnet werden kann.

Wie bucht Ihr, welche ein Ladenlokal habt, das mit der Steuer ab. Wie wären dann die Miete und die Nebenkostenabrechnung zu buchen.. Der Vermieter ist eine Privatperson und somit bietet sich nicht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.. Kann man überhaupt die Ladenmiete steuerlich geltend machen?

Wie wäre auch dies zu handhaben, die Nebenkostenabrechung wird doch mtl. veranschlagt, diese aber ja auch wieder ohne mwst abzug, jedoch am ende des Jahres kommt dann eine Abrechung vom versorger. Kann ich die mtl Belastung nicht gleich mit der vorsteuer schon verrechnen?

Wie macht ihr das??

Vielen Dank im voraus

spaci76
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
Ich denke, ein Steuerberater wäre da angebrachter... Dann hast du Fakten und kannst deine Kosten besser kalkulieren.
Oder du hast Glück und dir hilft hier jmd mit passenden Infos, aber wie rechtlich sicher dir das ist und du dann darauf deine Kalkulation aufbauen willst... ich weiss nicht...
 

spaci76

Aktives Mitglied
4. Dezember 2006
39
0
Zitat von Ludrig:
Ich denke, ein Steuerberater wäre da angebrachter... Dann hast du Fakten und kannst deine Kosten besser kalkulieren.
Oder du hast Glück und dir hilft hier jmd mit passenden Infos, aber wie rechtlich sicher dir das ist und du dann darauf deine Kalkulation aufbauen willst... ich weiss nicht...

das ärgerliche ist nur, dass die leute das wie immer recht eilig gestalten. Ich mein mir geht es hier nicht um rechtssicherheit, sondern eher hier um erfahrung, welche gesammelt worden ist, von denen, die ein Ladenlokal schon haben.

cu spaci76
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
K, mit einem Erfahrungsaustausch könntest du sogar Glück haben. Da ich imo noch kein Ladenlokal habe, kann ich da aber leider nichts beitragen.
 

Pilsumer

Guest
Hallo spaci76!

Was meinst Du denn mit Problemen?

Wenn Du einen Mietvertrag hast, in dem ja alles zum Mietobjekt geregelt ist, kannst Du die Mietkosten in der Buchführung ganz normal einbuchen! Normalerweise wird das Buchungskonto 4210 genommen mit dem Gegenkonto entweder als Zahlung (Bank, Kasse) oder einem sog. Personenkonto (im allgemeinen 7xxxx) des Vermieters. Sollte der Vermieter im Mietvertrag auch eine MWST ausweisen kommt noch der Steuerschlüssel 9 zur Anwendung. Aber normaler Weise macht dies der Steuerberater für Dich. Also alles ganz leicht!

Die Mietkosten werden also wie normale andere Ausgaben verbucht. Auch die Nebenkosten werden in der Regel auf dem Konto 4210 verbucht. Für Strom, Wasser und Gas gibt es z.B. noch das Konto 4240 usw. usf.

Wie Du allerdings den Mietvertrag anlegst ist Dir überlassen. Normalerweise sollte die Laufzeit mindestens fünf Jahre betragen. Aber Vorsicht: Wenn Du nicht sicher bist, ob sich Deine geplante Geschäftsidee überhaupt rechnet solltest Du auch eine kürzere Laufzeit wählen, mit der Option diese regelmässig verlängern zu können oder eine (jährlich oder monatliche) Kündigungsmöglichkeit durch Dich. Denn erfahrungsgemäss kommt man aus Mietverträgen vor Vertragsende nur schwer raus, wenn diese nur schwer durch einen Nachmieter mit den gleichen Mietkonditionen abgelöst werden können. Dies ist häufig in B-Lagen der Fall. Im Extremfall könnte der Vermieter noch bis zum Vertragsende die Miete verlangen auch wenn Du das Ladenlokal schon längst geräumt hast: Vertrag ist Vertrag!!
 

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
Hallo Spaci76,
eine gute Anlaufstelle ist auch immer die zuständige IHK.
@Pilsumer:
die genannten Buchungskontennummern richten sich immer nach dem Kotenrahmen für den man sich entscheidet. Dies spricht man aber am Besten mit seinem Steuerberater ab.

hier
gibts ein paar Infos zu Kontenrahmen
 

Pilsumer

Guest
@ Yogi!

Die angegebenen Konten sollten nur als Beispiel dienen. Wichtig war mir eher dass die Mietkosten wie jede andere Ausgabe problemlos verbucht werden können. Dabei ist es egal, ob der Vermieter privat (ohne MWST) oder geschäftlich ( mit MWST) handelt!
 

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
@Pilsumer:
jepp, das war mir schon bewußt, dass dies nur als Beispiel gedacht war, ich dachte nur, besser du schreibst es nochmal unmißverständlich, da spaci76 offenbar noch ganz am Anfang der Selbstständgkeit steht und vielleicht noch nicht so viel über den Buchhaltungskram weiß.

@spaci76:
Vollkommen korrekt, was Pilsumer da geschrieben hat. Grob erklärt:
Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist es kostenmäßig egal, ob USt ausgewiesen werden kann oder nicht, da die Ust ein durchlaufender Posten ist und Kosten (Aufwand) netto verbucht werden.

Gruß
Yogi
 

opti61

Gut bekanntes Mitglied
13. September 2006
449
24
@spaci76
Da du anscheinend keinen Steuerberater hast, gehe ich einfach einmal davon aus, dass die Buchführung über eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erledigt wird. Schau dir mal unter www.easyct.de eine solche an, geh die Anleitung und das Forum durch; da werden die meisten der Probleme schon einmal angerissen. Mach dich mit Kontennummern nicht kirre; die sind erst wichtig, wenn du bestimmte Umsätze bzw. Gewinne überschreitest und bilanzpflichtig wirst.
Gehe hier einfach davon aus, dass alle fast alle regelmäßigen Ausgaben wie Ladenmiete und Nebenkosten zum Zeitunkt der Zahlung verbucht werden müssen und können - KFZ und Abschreibungen einmal ausgenommen. Nur wenn auf der Rechnung / dem Vertrag eine inländische Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, kann sie auch gebucht werden.
 

spaci76

Aktives Mitglied
4. Dezember 2006
39
0
hi @ll,

vielen dank für eure Kommentare. :)

der steuerberater im ort scheint mir nicht ganz helle zusein.. :cry: deswegen werde ich mal weiter suchen ... ich bin mal gespannt wie sich alles entwichelt mit dem laden..

vielen dank

cu spaci76