AW: Neue WRB/AGB bei Amazon immer noch nicht online
@Kaj:
Wenn man sich falsch dranhängt, hat man's ja auch selbst in der Hand und ist auch selbst verantwortlich. Man sollte schon prüfen, ob der Artikel, an den man sich ranhängt, auch wirklich derjenige ist, den man selbst hat.
Wobei da auch wiederum die Frage ist, ob eine bewusst falsche Artikeleinsortierung (z.B. bewusst falsche EAN eintragen) nicht auch für denjenigen problematisch werden kann, der die Beschreibung online gestellt hat...
Wenn aber der Plattformbetreiber seinen Pflichten nicht nachkommt und Änderungen seitens des Vertragspartners nicht unverzüglich umsetzt, dann haftet der Plattformbetreiber für Schäden, die dem Vertragspartner daraus resultieren.
Unverzüglich heißt nicht sofort, aber unverzüglich heißt "ohne schuldhafte Verzögerung". Und hier sehe ich schon eine (schuldhafte) Verzögerung seitens Amazon, weil der Termin lange genug bekannt war und Amazon sich nicht darauf eingestellt hat, dass die Händler die AGB/WRB ändern müssen. Zumal eine Bearbeitungszeit bei Datenänderungen von 24 - 48 h im Onlinegeschäft absolut unüblich und auch nicht über irgendwelche technischen Probleme begründbar ist.
Und genau in diesem Fall haftet Ama schon für jedwede -aufgrund der schuldhaften Verzögerung- herbeigeführten Schäden.