neue widerrufsbelehrung punkt 1

move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
Hallo ich habe da mal eine Frage zu Punt 1 der neuen Widerrufsbelehrung. Da steht zur Auswahl sowohl der Kaufvertrag von einem Artikel und die Auswahl von mehreren Anrtikel die nicht zusammen geliefert werden.

Bei mir ist das in den meisten Fällen so da ich nur eine Lieferung habe. Da würde ich Punkt "b" nehmen.

Aber was ist nun wenn ich mal mehrere Artikel über mehrere Lieferungen verteilen muss. Dann ist Punkt "b" ja falsch. Ich kann doch dann nicht immer die WRB umschreiben
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
693
AW: neue widerrufsbelehrung punkt 1

Du solltest folgendes mal lesen:
http://www.trustedshops.de/shop-inf...1_Muster-Widerrufsbelehrung-Warenverkäufe.pdf


Hast du mehrere Waren (Sortimente) oder eine einzelne Ware (großer Schrank mit mehreren Paketen) die in Teillieferung versendet werden?
Dann musst du wohl die Variante Muster 2 oder gar 3 nehmen.

Wenn du aber NUR einmal im Jahr eine Teillieferung machen musst, weil es mal Lieferschwierigkeiten gibt (wie bei uns), würde ich das unter
den Tisch fallen lassen und Variante Muster 1 nehmen.

Du solltest also entscheiden, was im Regelfall bei dir zutrifft! Strebst du stets eine komplette Lieferung an oder sind Teillieferung nicht unüblich?
 

move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
AW: neue widerrufsbelehrung punkt 1

Danke das hatte ich überlesen. Bei mir kommt es nicht oft vor das ich Teillieferungen habe. Daher werde ich wohl M1 nehmen
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: neue widerrufsbelehrung punkt 1

und woher nimmst du/ihr das online ausfüllbare WR-Formular?
 

telenoll

Aktives Mitglied
16. Oktober 2013
11
0
AW: neue widerrufsbelehrung punkt 1

Es muss nicht online sein.
Aber es muss dem Kunden zugehen!

Und wenn du es auf die Rückseite deiner Rechnung druckst.
So werde ich das handhaben.

"Außerdem muss das Widerrufsformular dem
Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Es bietet sich an, dieses
unterhalb der Widerrufsbelehrung mit aufzuführen, sodass der Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das
Widerrufs-Formular zusammen in einem Dokument erhält."

Also beides auf die Rückseite der Rechnung!
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: neue widerrufsbelehrung punkt 1

@telenoll

ja und nein. Grds. muss ich nicht das WR-Formular online zur Verfügung stellen, aber wenn .. wie oben ... die M1-Variante von TS genommen wird, dann ist zu beachten

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln.

Wennich das in meiner WRB drin stehen habe, dann MUSS ich auch dieses Formular elektronisch anbieten
 

telenoll

Aktives Mitglied
16. Oktober 2013
11
0
AW: neue widerrufsbelehrung punkt 1

@michaelvoralberg

Mein Shop spinnt seit Gestern.
Ich muss Montag mal mit JTL Telefonieren.

@casim
Ja da hast du Recht. Der Link darf sich dann halt nicht mehr ändern, sollte aber kein problem sein.
 

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