Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
179
2
Guten Morgen,

wir haben jetzt die erste Rücksendung einer Kundin erhalten welche nach Einführung der neuen VRRl bestellt wurde.
Diese Rücksendung erfolgte zwar freigemacht, allerdings vollkommen kommentarlos,

Es wurde weder ein Widerruf in irgendeiner Form erklärt noch lag der Sendung irgendetwas bei, noch nichteinmal Rechnungskopie oder ähnliches.

Wie handhabt man solch eine Retoure jetzt ? Eigentlich wurde der Widerruf ja nicht vorgenommen und ist somit nicht gültig.

Wie würdet Ihr zukünftig unfreie Rücksendungen behandeln wenn der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat ?

Viele Grüße

Enno
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Gemäß Gesetz MUSS der Käufer seinen Willen KLAR äußern. Dazu muss er dir den Widerruf erklären (schriftlich ["Brief", Fax, Mail] -oder- mündlich [telefonisch]).
Sollte das nicht passiert sein, so kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach und hat bis zum Eingang einer solchen Erklärung sein Widerrufsrecht NICHT erklärt.

Das heißt, dass du jetzt 2 Optionen hast:
a) Per Mail beim Kunden nachfragen, ob es ein Widerruf sein soll und auf die Erklärung des Kunden zum Widerruf warten
-oder-
b) Den Kunden auffordern, dass er dir die VK überweist, damit du ihm seine Ware wieder zuschicken kannst, weil eine Prüfung bei dir ergeben hat, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt.

Egal wie: Die Widerrufsfrist läuft für den Kunden bis zu dem Moment, bis zu dem bei dir seine Erklärung eingegangen ist. Sollte er also kurz vor Ende der Frist sein, könnte es ein böses Erwachen für den Kunden geben.


Zum Thema unfreie Rücksendungen:
Wenn der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat -UND- ein Rücksendeetikett bereitgestellt wird [auch online] ODER explizit sowieso der Kunde die Kosten der Rücksendung tragen muss:
Unfreie Rücksendung annehmen, sich vom Versandunternehmer eine Rechnung über eben jene Gebühren ausstellen lassen und statt der in der WR angegebenen "regulären" Paketkosten die kompletten Kosten für die unfreie Rücksendung vom zurückzuzahlenden Betrag abziehen, sofern ein Widerruf erklärt wurde. Bei (berechtigten) Gewährleistungsfällen MUSS der Händler die Versandkosten sowieso selbst tragen [immerhin hätte er ja auch bei der ursprünglichen Lieferung fehlerfreie Ware liefern können]. Sollte weder ein Widerruf erklärt werden -noch- ein (berechtigter) Gewährleistungsfall vorliegen, kann man den Kunden auffordern, die VK für die (unfreie) Rücksendung und die Neuzustellung zu ihm zu begleichen, bevor die Ware wieder freigegeben wird (also die Ware als Pfand betrachten).

Warum der Unternehmer annehmen sollte: Egal ob Gewährleistungsfall -oder- Widerrufsfall: In beiden Fällen trägt der Unternehmer die Haftung für Verlust und Beschädigung auf dem Versandweg. Dies gilt auch für unfreien Versand! Und ob man unter dem Hintergrund noch 2x auf die Gefahr von Verlust oder Beschädigung hin die Annahme verweigern sollte...
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.722
175
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

b) Den Kunden auffordern, dass er dir die VK überweist, damit du ihm seine Ware wieder zuschicken kannst, weil eine Prüfung bei dir ergeben hat, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt.

Genau so mache ich das auch - inkl. einer Werkstattrechnung bzgl. des Arbeitsaufwands der Prüfung.
(Pauschal 9,95Euro)
Die meisten zahlen zwar nicht, bekommen aber so einen Schreck dass die das nie wieder machen ;)
 

Shopworker.de

Offizieller Servicepartner
SPBanner
4. Januar 2011
4.117
544
Arnsberg, Sauerland
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Die meisten zahlen zwar nicht, bekommen aber so einen Schreck dass die das nie wieder machen ;)

Der bestellt aber auch garantiert nie, nie wieder bei Dir ;) ... ich bin eher für Service und würde auf jeden Fall freundlich fragen, ob du das als Widerruf buchen solltest.

Genauso, wie viele hier im Forum unsicher bzgl. der VRRL sind bzw. waren sind das auch viele, viele Endkunden ...
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Zitat: Die meisten zahlen zwar nicht, bekommen aber so einen Schreck dass die das nie wieder machen

Und nie wieder Bestellen :+)
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Zitat: Das ist mir völlig egal. Jemand der aus Spaß bestellt und retourniert kann mir gerne "gestohlen" bleiben.

Doll :+)

Ich verkaufe Möbel somit sind Rücksendekosten extrem hoch- dazu kommt das wir nicht an Endkunden verkaufen.
Trotzdem nehnem wir viele auf Kulanz zurück teils auf eigene Kosten.

Den zufriedene Kunde ist dann bei nächsten Bestellung wieder dein Kunde.

Unzufriedenen siehst du nie wieder zu mal auch die Kunden nach dem neuen WR extrem vorsichtig sind mit dem Bestellungen.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.722
175
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

dazu kommt das wir nicht an Endkunden verkaufen.

Du willst jetzt allen Ernstes gewerbliche Möbelkäufer mit Vollpfosten die sich für Umme Software oder Videos ausleihen wollen vergleichen?
Sorry, aber wer Möbel, Kleidung etc verkauft hat eine ganz andere Klientel als Video/Game-Seller, und daher selbstverständlich auch eine ganz andere Sichtweise was Rücknahmen angeht.

Bei einer Marge von 10-50 CENT sind mir die zwei oder drei verprellte "Kunden" (ich nenne sie lieber Spaßkäufer) wirklich völlig egal.
Zudem seit der Umstellung die Kunden - im Gegensatz zu Deinen Erfahrungen - sogar eher bestellen, da jetzt endlich klar ist wer wann was zu zahlen hat und wie eine Rückgabe auszusehen hat.

VORHER hatte ich je Woche 20-30 Spaßkäufer, jetzt habe ich - INSGESAMT - seit der Umstellung 3!

ICH finde die VRRL GEIL :D
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Ja ich habe ja nicht gewusst was du verkaufts das ist völlig klaro das es von Br zu Br. unterschiedlich ist.

Zitat: Du willst jetzt allen Ernstes gewerbliche Möbelkäufer mit Vollpfosten die sich für Umme Software oder Videos ausleihen wollen vergleichen?

Irgentwie kannst du es schon :+) auch bei uns sind Leute die Plötzlich Maße übersehen, anstatt 1 Stück ganze Sets sehen oder warum auch immer was zu meckern haben.
Und wenn ein Möbelstück 100,00 Euro kostet und du sollst rücksendekosten von 80,00 Euro übernehmen ist es auch nicht so lustig...

Also auch ich bin mit den neuen Regelung mehr als Happyyy...
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Den Kunden zu fragen, ob er das Kleid reklamiert oder von seinem WRR Gebrauch machen will ist mir zu blöd. Da habe ja ICH zusätzliche Arbeit. Wenn ich meine Ware wieder habe und alles in Ordnung ist, bekommt der Kunde sein Geld wieder. Punkt. Ist sicherlich auch abhängig von der Branche, aber bevor ich mich hinsetze und beim Kunden nachfrage - da mach ich lieber was sinnvolleres ;)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Den Kunden zu fragen, ob er das Kleid reklamiert oder von seinem WRR Gebrauch machen will ist mir zu blöd. Da habe ja ICH zusätzliche Arbeit. Wenn ich meine Ware wieder habe und alles in Ordnung ist, bekommt der Kunde sein Geld wieder. Punkt. Ist sicherlich auch abhängig von der Branche, aber bevor ich mich hinsetze und beim Kunden nachfrage - da mach ich lieber was sinnvolleres ;)
Das ist aber rechtlich gesehen nicht sauber. Solange der Kunde keinen Widerruf EXPLIZIT erklärt, besteht der Kaufvertrag! Und das heißt dann auch, dass die Ware dem Kunden gehört und nur dieser zu entscheiden hat, was damit passiert. Du darfst als Händler eben jene Entscheidung NICHT treffen, sondern musst auf den Kunden "warten".
Wenn der Kunde die Ware zurückschickt, muss er sich artikulieren, ob er einen Widerruf ausüben will (sprich er sein Geld zurückbekommen möchte) -oder- ob es ein Gewährleistungsfall ist.
Beispielsweise kannst du ja auch die falsche Größe/Farbe/whatever gegriffen haben - logischerweise ist dass dann kein Widerruf, sondern ein Gewährleistungsfall, wo der Kunde auf der (kostenlosen) Nachlieferung bestehen kann.

Von daher solltest du dringend den automatischen Widerruf NICHT mehr durchführen, auch wenn vielleicht in 90% der Fälle ein Widerruf erklärt werden soll. Denn wenn nur einer der verbleibenden 10% Probleme macht, gibt's richtig Ärger...
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Mag sein - aber wenn ich dem Kunden beispielsweise eine falsche Größe oder etwas Defektes zugeschickt habe, dann wird sich dieser Kunde doch vorher melden. Oder dies zumindest auf dem Rücksendeschein vermerken (so wie bisher auch).
Spätestens, wenn der Kunde sein Geld erstattet bekommen hat, wird er merken, dass ggfs. etwas schief gelaufen ist.
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Ach, reneromann

liest Du das Zeug eigendlich wie andere Leute Kreuzworträtsel.
Mach mir echt sorgen um deine Psyche. ;)

Hut ab, das wir jemand haben der uns erklärt was Sache ist.
(Wenn ich das auch immer erst dreimal lesen muß)
 

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
179
2
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Mal eine ganz andere Frage bezgl. des neuen Widerrufsrechtes.
Wir vertreiben u.a. auch Funktionstextilien.
Nun meint eine Kundin, ein solches Teil nicht mehr haben zu wollen obwohl Sie damit nach eigenen Angaben bereits Sport getrieben hat.
Ein wenig ekelig ist das schon, ein solches Teil dann zurück zu nehmen. Weiter verwertet kann dies ja nicht mehr werden.
Ist man als Händler dazu verpdlichtet ?

Danke für euer Feedback.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Mal eine ganz andere Frage bezgl. des neuen Widerrufsrechtes.
Wir vertreiben u.a. auch Funktionstextilien.
Nun meint eine Kundin, ein solches Teil nicht mehr haben zu wollen obwohl Sie damit nach eigenen Angaben bereits Sport getrieben hat.
Ein wenig ekelig ist das schon, ein solches Teil dann zurück zu nehmen. Weiter verwertet kann dies ja nicht mehr werden.
Ist man als Händler dazu verpdlichtet ?

Danke für euer Feedback.
Du musst keine Ware zurücknehmen, die schon gebraucht wurde...
Wenn die Kunden in der Ware bereits Sport getrieben hat, ist das mehr als eine Funktionsprüfung, die im Laden möglich gewesen wäre - und genau mit dieser Begründung kannst du den Widerruf ablehnen -oder- zumindest Schadenersatz für den Gebrauch geltend machen [d.h. entfernte Label, fachgerechte Reinigung, sofern weitere Gebrauchsspuren ersichtlich sind, auch diese]. Ein Weiterverkauf ist ja prinzipiell möglich, wenn die Textilien fachgerecht gereinigt werden (und noch keinen Schaden genommen haben).
 

hansibubi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2010
738
0
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Nun ja, es ist jedenfalls im normalen Geschäft nicht der Fall, dass man mit der Bekleidung erstmal eine Runde Sport treibt. Und bei der Frage der Rücknahme und ggf. Wertminderung wird ja die Situation in einem Laden als Vergleich hergenommen.
 

futagami

Aktives Mitglied
15. April 2014
154
0
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

seit VVRL wird nicht mehr der Laden als Vergleich herangezogen, sondern die Prüfung der Funktion, wozu leider auch bei Funktionswäsche der Sport gehört. Alles mist und zum Glück kommt so eine Frechheit in der Praxis fast nie vor, aber ich denke, bei einem Rechtsstreit würdest du vermutlich unterliegen, wenn sie sagt, sie hat es 1x beim Sport mal ausprobiert und ist damit nicht zufrieden. Anders sieht es aus bei mehrfachen Tragens oder waschen zwischendurch, aber lässt sich im Zweifelsfall nicht beweisen.

Oder war die Wäsche in einer versiegelten Hyghieneverpackung, so Unterwäschemäßig, und du schließt diese Artikel von der Rückgabe aus in den AGB?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

seit VVRL wird nicht mehr der Laden als Vergleich herangezogen, sondern die Prüfung der Funktion, wozu leider auch bei Funktionswäsche der Sport gehört. Alles mist und zum Glück kommt so eine Frechheit in der Praxis fast nie vor, aber ich denke, bei einem Rechtsstreit würdest du vermutlich unterliegen, wenn sie sagt, sie hat es 1x beim Sport mal ausprobiert und ist damit nicht zufrieden. Anders sieht es aus bei mehrfachen Tragens oder waschen zwischendurch, aber lässt sich im Zweifelsfall nicht beweisen.

Oder war die Wäsche in einer versiegelten Hyghieneverpackung, so Unterwäschemäßig, und du schließt diese Artikel von der Rückgabe aus in den AGB?
Die "Prüfung auf Funktion" bei Kleidung als das aktive Tragen zu vermitteln, dürfte schwierig werden...
Meiner Meinung nach beinhaltet das "Prüfen auf Funktion" bei Textilien die Anprobe wegen Passform, aber nicht das "normale" Tragen. Bei einem Wasserbett hingegen ist die Prüfung auf Funktion erst gegeben, wenn das Bett gefüllt ist und eine Liegeprobe durchgeführt werden kann (aber auch hier nicht Schlafen über mehrere Tage).

Wenn es auf einen Rechtsstreit ankommt, könnte der Richter eh entscheiden, wie er denkt - schließlich sind die Paragraphen dort wieder so schwammig formuliert, dass man es als "Anprobe und nicht mehr" aber auch als "darf im Einsatz getragen werden" werten kann.
Wenn es wirklich als "Prüfung der Funktion" bei Textilien gilt, dann "freue" ich mich auf den Verkäufer von Hochzeitskleidung: Prüfung der Fkt. heißt dann ja Tragen auf der Hochzeit - danach dann Retoure und Geld zurück [das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein].

By the way: Unterwäsche in einer versiegelten/verschweißten Packung dürfte meiner Meinung nach nicht den Anforderungen an ein Hygienesiegel entsprechen (und dementsprechend auch nicht per AGB vom Widerruf ausgeschlossen sein). Es muss dem Kunden nämlich möglich sein, die Ware zu begutachten und ggf. anzuprobieren, was bei kompletter Einschweißung nicht möglich ist. Hingegen sind Hygienesiegel im Intimbereich (z.B. die Klebefolien in Bikinis) wirksam, da die Begutachtung und das Anprobieren nicht behindert werden.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Neue VRRL- Rücksendung ohne Kommentar - wie handhaben ?

Wie handhabt man solch eine Retoure jetzt ? Eigentlich wurde der Widerruf ja nicht vorgenommen und ist somit nicht gültig.

Ich stelle mich einfach nicht so an. Die neue VRRL ist an den meisten Kunden vorbeigegangen, genau wie an den meisten Händlern, die immernoch alte Rechtstexte auf ihren Seiten präsentieren.

Ist das Paket innerhalb der Widerrufsfrist bei DHL etc. abgegeben worden, handhabe ich das ganz normal es Widerruf, sofern die Ware in einem 1A Zustand ist. Etwas anderes erwartet der kunde auch nicht.


Wie würdet Ihr zukünftig unfreie Rücksendungen behandeln wenn der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat ?

Unfreie Sendungen nehme generell ich nicht an, auch wenn ich mich dadurch warscheinlich immernoch auf dünnes Eis begebe. Aber ich hatte seit Jahren keine unfreie Rücksendung mehr.
 
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