AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum
Nochmal zurück zum eigentlichen Problem:
Wenn dem Kunden ein Liefertermin oder eine Lieferzeit zugesagt wird, muss man sich auch daran halten.
Eine Aussage wie "In der Regel" oder "ca." ist ja bereits jetzt abmahnwürdig - ergo muss man auch heute schon konkrete Aussagen über die Lieferzeit/den Liefertermin machen (was ja auch kein größeres Problem ist - schließlich lässt sich eine Lieferzeit von 3 Werktagen in einen Liefertermin umrechnen - denn man weiß ja, wann diese 3 Werktage rum sind. Entsprechende Funktionen, die das Datum aus einer solchen Angabe generieren, dürften nicht allzu schwierig zu programmieren sein, frei nach dem Motto "Wenn Heute Sonntag, Montag oder Dienstag ist, dann Datum + 3, ansonsten Datum + 5" o.ä.).
Übrigens: Dem Kunden kann es doch ziemlich egal sein, was für "Probleme" der Händler bei der Lieferung/Herstellung/Bestellung eines Produktes hat. Wenn der Verkäufer/Händler verspricht, dass er das Produkt binnen 3 Tagen liefern kann, dann gehe ich als Kunde davon aus, dass er es kann - egal wie er es macht! Wenn ich ein Haus kaufe und mir gesagt wird, dass es zum 01.10.13 bezugsfertig ist, dann gehe ich auch davon aus, dass ich ab dem 01.10.13 dort einziehen kann und nicht noch 6 - 8 Wochen oben drauf rechnen muss, weil vielleicht irgendwelche Probleme auftreten (die bei mir als Kunden zu Mehrkosten oder anderen Problemen führen).
Ach noch was:
Wer Waren selbst herstellt, weiß doch, wie lange die "Anpassung" einer Ware benötigt (bspw. wie lange der Druck eines T-Shirts dauert). Das kann man bei der Lieferzeit doch 1:1 mit einplanen.
Wer Waren jedoch auf Bestellung erst selbst bestellt, begibt sich in Teufels Küche - wobei ich dort als Händler das Risiko versuchen würde, an meinen Lieferanten abzuwälzen, also mit ihm auch entsprechende Vereinbarungen über den Lieferzeitraum zu treffen, so dass er mir garantiert, dass binnen einer Frist die Waren bei mir sind. Sollte dem nicht so sein, könnte dann ggf. die Haftung auf den Lieferanten abgewälzt werden.
Und zum eigentlichen "Problem":
Die Paketdienste - bis auf bei Expresszustellung garantiert kein einziger Paketdienst irgendwelche Laufzeiten (was "eigentlich" peinlich ist). Hier dürfte der Ansatz zur Problembewältigung liegen - sprich hier müssen die Paketdienstleister auch gezungen werden, dass sie für ihre Leistung nur einen begrenzten Zeitrahmen haben, bei dem bei Überschreitung Strafen fällig werden.
Zum Thema "Nichtannahme":
Sollte ein Ereignis eintreten, durch welches die Übergabe beim Kunden scheitert, welches jedoch dem Kunden anzulasten ist, so verwirkt dieser seine Rechte. Denn in dem Moment, wo der Paketdienstleister das Paket vor der Haustür des Kunden abstellen könnte, aber der Kunde nicht vor Ort ist, ist die Lieferzeit eingehalten. Denn die Verzögerung bei der Lieferung bzw. die Überschreitung des Liefertermins ist in diesem Fall nur noch auf durch den Empfänger zu vertretende Gründe zurückzuführen [womit dann eine rechtzeitige Lieferung nicht mehr möglich ist - gleiches würde auch für falsche Lieferanschriften gelten].
@hula1999:
Ich hab wohl deinen Post vom 15:55 beim ersten Lesen falsch verstanden - mag vielleicht an den Zitaten liegen. In der Auffassung her stimme ich mit deiner Meinung aber (wie ich in meinem darauffolgenden Post ja schon inhaltlich schrieb) überein. Feste Liefertermine sind nichts anderes als feste Lieferzeiten, nur dass auf einmal ein Datum statt einer Zeitspanne da steht.