Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.242
1.188
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Danke für den Hinweis.

Bis auf den von dir angesprochenen ersten Punkt ist ja alles ok, die Sorge bei Punkt 1 teile ich jedoch auch.

Kein Paketdienst gibt garantierte Laufzeiten bei normalen Lieferungen und Lieferungen sind, wie alle Versender wissen, auch Ortsabhängig. Kann daher 2-4 Tage betragen.
Was gibt man jetzt an, 2 Tage (Normalfall) oder 4 Tage (Härtefall) - Rücktrittsgrund am 3ten Tag, wenn man 2 Tage angegeben hat, aber Paketdienst X oder Y 1-2 Tage länger dauert?

Weihnachtszeit? Sommerzeit? Dann am besten 5 Tage angeben?

Wirkt wieder nur halb durchgedacht, auch wenn ich den Hintergrund nachvollziehen kann.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Na ja - wenn die Zahlung direkt eingeht, kannst du doch auch einen Liefertermin nennen (bsp. Heute + 3 Tage).
Bei vereinbartem Liefertermin gilt lt. §271 Abs 2 BGB -> Der Schuldner kann früher liefern, der Gläubiger kann jedoch erst ab dem Termin fordern.
Ergo: Schreibst du einen Termin rein, den du sicher halten kannst (bspw. Heute + 4 Tage), dann kann dir der Kunde nicht ans Bein pinkeln. Du musst ja schließlich nicht die 4 Tage benötigen, sondern darfst auch vorher liefern. Nur ab dem Termin bist du im Verzug [was ggf. weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen kann].

Heute muss ja die Lieferzeit auch schon der "Realität" entsprechen, außer sie verlängert sich aufgrund von Gründen, die der Verkäufer (und dessen Erfüllungsgehilfen - Versanddienstleister) nicht zu vertreten hat(haben); z.B. fehlerhafte Lieferadresse des Kunden oder fehlende Zahlung des Kunden. Denn klar sollte sein, dass eine Lieferterminangabe immer auf sofortiger Zahlung bei Vorkassezahlungen beruht - da ja der Beginn der Lieferung erst mit Zahlungseingang erfolgen kann. Dieses "Problem" dürfte jedoch "nur" bei Vorkassekunden auftreten - alle anderen Zahlungsarten geben dir ja sofort die Info, ob bezahlt wurde.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

auch wenn ich den Hintergrund nachvollziehen kann.

Und genau das kann ich garnicht nachvollziehen. Was ist an der guten, alten Lieferzeit auszusetzen? Der Kunde hat seine Bestellung innerhalb dieser Zeit ab Bestellungsabgabe bzw. Zahlungseingang zu erhalten, ansonsten ist der Händler in Verzug. Rein rechtlich ändert sich eigentlich garnichts. Jedoch ein genaues Lieferdatum anzugeben, ist absolut unmöglich!
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.112
638
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

zu 1.) ... wenn das Datum dem Versanddatum und nicht Ankunftsdatum entspricht, OK.

zu 2.) ... TOP

zu 3.) ... OK

zu 4.) ... OK

zu 5.) ... TOP

zu 6.) ... TOP

zu 7.) ... TOP sehr geil, ich hoffe es genügt nicht: "Falsche Größe bestellt."

zu 8.) ... muss ich noch nachlesen, was das betrifft.

zu 9.) ... OK

zu 10.) ... aha OK

zu 11.) ... TOP

zu 12.) ... TOP

zu 13.) ... TOP

zu 14.) ... HAMMERGUT

zu 15.) ... OK

zu 16.) ... OK

zu 17.) ... OK

zu 18.) ... OK
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.242
1.188
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Ergo: Schreibst du einen Termin rein, den du sicher halten kannst (bspw. Heute + 4 Tage), dann kann dir der Kunde nicht ans Bein pinkeln. Du musst ja schließlich nicht die 4 Tage benötigen, sondern darfst auch vorher liefern. Nur ab dem Termin bist du im Verzug [was ggf. weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen kann].

Heute muss ja die Lieferzeit auch schon der "Realität" entsprechen, außer sie verlängert sich aufgrund von Gründen, die der Verkäufer (und dessen Erfüllungsgehilfen - Versanddienstleister) nicht zu vertreten hat(haben); z.B. fehlerhafte Lieferadresse des Kunden oder fehlende Zahlung des Kunden. Denn klar sollte sein, dass eine Lieferterminangabe immer auf sofortiger Zahlung bei Vorkassezahlungen beruht - da ja der Beginn der Lieferung erst mit Zahlungseingang erfolgen kann. Dieses "Problem" dürfte jedoch "nur" bei Vorkassekunden auftreten - alle anderen Zahlungsarten geben dir ja sofort die Info, ob bezahlt wurde.

Klar, ich kann auch Heute +500 Tage schreiben. Wenn du mit Endkunden arbeitest, wirst du sicher genau wissen, dass diese, sofern sie auch "zahlungspflichtig bestellen" geklickt haben, am liebsten 3 STUNDEN später schon fragen würden, wo die Ware bleibt.

Nur "heute" reicht eine Angabe wie 1-3 Werktage und schliesst die kurzen Fälle (nächster Tag) wie auch die Langläufer (3 Tage) mit ein, das ist dann Geschichte.


@XYZ
Ich denke das ist aufgrund dieser Erlaubnis der "ca." Angaben (ca. 1-5 Werktage, zb). Du hast recht, ein genaues Lieferdatum ist - mit Standartversand - nicht möglich, denn es liegt ja nicht ausschliesslich am Versender

@ Wawi-dl
Ich würde mal sagen, falsch interprediert.
Zitat:

  1. Die Angaben zum Lieferzeitpunkt werden verschärft. In Zukunft ist anstelle der Lieferzeit der exakte Liefertermin (Datum) zu benennen.
Liefertermin = Ankunft beim Kunden
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

@hula1999:
Hast du dir den Paragraphen im BGB bezüglich der Liefertermine durchgelesen, den ich verlinkt habe?
Da steht klar drin, dass selbst bei festem Termin eine frühere Lieferung erlaubt ist!

Ergo am Beispiel:
Wenn am 10.07.13 bestellt wird und als Liefertermin der 13.07.13 steht, so MUSS sichergestellt sein, dass am 13.07.13 spätestens die Ware beim Kunden ist. Dies ist auch erfüllt, wenn die Ware am 11. oder 12. beim Kunden ankommt. Nur bei Ankunft NACH dem 13. hat der Kunde ein Anrecht auf Vertragsstrafen wegen Lieferverzug.
Damit sind Lieferzeitangaben von 2-3 Tagen abgedeckt, nicht jedoch "ca. 2-3 Tage" oder "vsl. 2-3 Tage", da hierbei die Lieferzeitangabe zu schwammig ist.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.242
1.188

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

2) Du hast eine Leseschwäche oder? Ich schrieb "ca" Angaben sind erlaubt und das sind sie auch:

pssssttt ... etwas im Tonfall beherrschen .. und zu lesen scheinst du auch nur das was du lesen möchtest

Dennoch raten wir davon ab, unklare Lieferzeitangaben zu verwenden. Uns ist bekannt, dass es andere erstinstanzliche Urteile gibt, in denen auch Lieferzeitangaben in Verbindung nur dem Wort "ca." als wettbewerbswidrig angesehen worden sind. Da Abmahner sich aussuchen können, welchen Gerichtsstand sie für eine entsprechende Klage wählen, sollten Internethändler solange die Finger von unklaren Lieferzeitangaben lassen, bis der Bundesgerichtshof einmal abschließend über diese Angelegenheit entschieden hat.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Original Text Hermes Möbelservice

Schnelle Zustellung Nachdem wir die Sendungen bei Ihnen abgeholt haben, erfolgt die Auslieferung in der Regel nach 7-10 Werktagen. Die Zustellung erfolgt nur Montags bis Freitags

Übrigens war die Ware teils schön 3 Wochen unterwegs?

Übrigens auch die Abholung alleine hat 1 Woche gedauert da es in die erste 2 Fahrzeuge nicht gepasst hat :+)

Was soll ich dann hier als Lieferzeiten angeben

Grüße
Paul
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.242
1.188
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

pssssttt ... etwas im Tonfall beherrschen .. und zu lesen scheinst du auch nur das was du lesen möchtest

Nur teile zu Zitieren ist irreführend, hier der vollständige Link deines Zitats:
Internetrecht - ca-lieferzeit-abmahnung
Ich könnte davon auch nur

Im Ergebnis ist nach unserer Auffassung die Ansicht des OLG Bremen richtig, da die Verwendung des Begriffes (ca.) nicht mit Rechtsnachteilen für den Verbraucher einhergeht.

zitieren, damit schaut der Text schon wieder ganz anders aus und somit könnt ich dir auch sagen: du zitierst nur den Teil, den du zitieren möchtest.

@igel-max
Ich würde ca. 7-15 Werktage angeben oder vielleicht (schaut eventuell hübscher aus): ca. 2-3 Wochen.
Ist jedoch nur meine Meinung und keinerlei Rechtsberatung.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

stimmt, ich habe auch nur Teile zitiert ... nämlich die, die zu deiner pauschalen Aussage fehlen es wäre ja alles so easy
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Nochmal zurück zum eigentlichen Problem:
Wenn dem Kunden ein Liefertermin oder eine Lieferzeit zugesagt wird, muss man sich auch daran halten.

Eine Aussage wie "In der Regel" oder "ca." ist ja bereits jetzt abmahnwürdig - ergo muss man auch heute schon konkrete Aussagen über die Lieferzeit/den Liefertermin machen (was ja auch kein größeres Problem ist - schließlich lässt sich eine Lieferzeit von 3 Werktagen in einen Liefertermin umrechnen - denn man weiß ja, wann diese 3 Werktage rum sind. Entsprechende Funktionen, die das Datum aus einer solchen Angabe generieren, dürften nicht allzu schwierig zu programmieren sein, frei nach dem Motto "Wenn Heute Sonntag, Montag oder Dienstag ist, dann Datum + 3, ansonsten Datum + 5" o.ä.).

Übrigens: Dem Kunden kann es doch ziemlich egal sein, was für "Probleme" der Händler bei der Lieferung/Herstellung/Bestellung eines Produktes hat. Wenn der Verkäufer/Händler verspricht, dass er das Produkt binnen 3 Tagen liefern kann, dann gehe ich als Kunde davon aus, dass er es kann - egal wie er es macht! Wenn ich ein Haus kaufe und mir gesagt wird, dass es zum 01.10.13 bezugsfertig ist, dann gehe ich auch davon aus, dass ich ab dem 01.10.13 dort einziehen kann und nicht noch 6 - 8 Wochen oben drauf rechnen muss, weil vielleicht irgendwelche Probleme auftreten (die bei mir als Kunden zu Mehrkosten oder anderen Problemen führen).

Ach noch was:
Wer Waren selbst herstellt, weiß doch, wie lange die "Anpassung" einer Ware benötigt (bspw. wie lange der Druck eines T-Shirts dauert). Das kann man bei der Lieferzeit doch 1:1 mit einplanen.
Wer Waren jedoch auf Bestellung erst selbst bestellt, begibt sich in Teufels Küche - wobei ich dort als Händler das Risiko versuchen würde, an meinen Lieferanten abzuwälzen, also mit ihm auch entsprechende Vereinbarungen über den Lieferzeitraum zu treffen, so dass er mir garantiert, dass binnen einer Frist die Waren bei mir sind. Sollte dem nicht so sein, könnte dann ggf. die Haftung auf den Lieferanten abgewälzt werden.

Und zum eigentlichen "Problem":
Die Paketdienste - bis auf bei Expresszustellung garantiert kein einziger Paketdienst irgendwelche Laufzeiten (was "eigentlich" peinlich ist). Hier dürfte der Ansatz zur Problembewältigung liegen - sprich hier müssen die Paketdienstleister auch gezungen werden, dass sie für ihre Leistung nur einen begrenzten Zeitrahmen haben, bei dem bei Überschreitung Strafen fällig werden.

Zum Thema "Nichtannahme":
Sollte ein Ereignis eintreten, durch welches die Übergabe beim Kunden scheitert, welches jedoch dem Kunden anzulasten ist, so verwirkt dieser seine Rechte. Denn in dem Moment, wo der Paketdienstleister das Paket vor der Haustür des Kunden abstellen könnte, aber der Kunde nicht vor Ort ist, ist die Lieferzeit eingehalten. Denn die Verzögerung bei der Lieferung bzw. die Überschreitung des Liefertermins ist in diesem Fall nur noch auf durch den Empfänger zu vertretende Gründe zurückzuführen [womit dann eine rechtzeitige Lieferung nicht mehr möglich ist - gleiches würde auch für falsche Lieferanschriften gelten].

@hula1999:
Ich hab wohl deinen Post vom 15:55 beim ersten Lesen falsch verstanden - mag vielleicht an den Zitaten liegen. In der Auffassung her stimme ich mit deiner Meinung aber (wie ich in meinem darauffolgenden Post ja schon inhaltlich schrieb) überein. Feste Liefertermine sind nichts anderes als feste Lieferzeiten, nur dass auf einmal ein Datum statt einer Zeitspanne da steht.
 

nOfEaR

Aktives Mitglied
27. Juni 2012
151
0
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Wann wird denn diese Plugin direkt von JTL angeboten?
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.053
670
Berlin
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Ehrlich gesagt fände ich es ziemlich arm, wenn man Plugins kaufen müßte, um für einen Shop rechtskonforme Funktionalität sicher zu stellen. Als JTL Kunde mit Subscription sollten solche Funktionen schon im Rahmen eines Updates erfüllt werden. Ich gehe auch davon aus, daß JTL diese Funktion umsetzen wird.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Warum? Du kannst doch schon mit dem aktuellen Softwarestand rechtskonform eine verbindliche Lieferzeit zusagen. Der Kunde kann diese Lieferzeit dann (völlig rechtskonform) selbst in ein Datum umrechnen.
Eine Lieferzeit läuft immer ab Bestell- bzw. Bezahldatum [Vorkasse] - und im ursprünglichen Beitrag ging es nur darum, dass Shops abgemahnt wurden, welche keine feste Lieferzeit, sondern eine "ca."/"vsl."-Angabe getätigt haben. Und lediglich diese schwammige Formulierung ist das Problem.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

geht doch mal davon aus, dass JTL wie immer einen rechtsichern Shop konzipieren wird.
Wer darüber hinaus ein "Mehr" für seine Kunden will ... der greift auf Plugins zurück.

Das Plugin dient ja weniger dazu, bereits heute das Lieferdatum konkret anzugeben aus rechtlichen Gründen, sondern den Kunden zu einem raschen Bestellabschluss zu animieren
 
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