Nachporto rechtens

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Aktives Mitglied
22. Mai 2009
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Hallo,

ich habe in letzter Zeit Kunden, bei denen die Pakete aufgrund von falsch angegebener Anschrift wieder zurückkommen. Eine zweite Sendung kostet natürlich richtig Geld gerade bei unseren gewinnspannen in der Branche arbeitet man meist ins Minus.

Daher kam bei mir die Frage auf ob ich das Porto von dem Kunde bei der 2. Sendung nochmals berechnen darf?

Es handelt sich dabei meist um Ebay Bestellungen bei denen der Erstversand kostenlos war

Gruß
 

mars-man

Aktives Mitglied
24. Januar 2008
91
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AW: Nachporto rechtens

Wenn die Bestellung dann storniert wird, ziehe ich die Versandkosten von der Erstattung ab, sofern der Warenwert der Bestellung 40€ nicht übersteigt.
Wideruf ist Wideruf - egal durch welche Umstände die Sendung letztlich zurück gekommen ist! Und die Rückversandkosten sind somit vom Kunden zu tragen. :cool:

Ganz witzig war ein Fall, da hat die Dame eine falsche Adresse hinterlegt - die Sendung kam retoure - sie hat mir auf Nachfrage Ihre neue Adresse mitgeteilt und auch 4,99€ für den erneuten Versand überwiesen - sich die Ware liefern lassen, und diese dann ungeöffnet auf Ihre Kosten zurück geschickt und widerrufen...:rolleyes: