Nachnahme-Nichtabholer

coarsy

Gut bekanntes Mitglied
11. Dezember 2013
511
4
Eschborn
Hi zusammen,

ein immer wiederkehrendes Ärgernis stellt für mich dieser unflätige Personenkreis dar, der die dicken
Bestellungen per Nachnahme tätigt und dann die Bestellungen nicht abholt.

Dadurch entstehen ja wirklich erhebliche Kosten in Form von Hinsende- und Rücksendekosten
+ anfallende Nachnahmegebühr + Bearbeitungsgebühr für die ganze Arbeit.

Zudem stellt doch eine Nichtabholung keinen Widerruf im rechtlichen Sinne dar, da dieser
aktiv erfolgen muss.

Ich gehe nun dazu über, den Kunden diese Kosten in Höhe von 15 EUR in Rechnung zu stellen.

Selbstverständlich werde ich von diesen Kunden auch keine zukünftigen Bestellungen mehr bearbeiten.

Wie geht Ihr denn damit um?

Allerbeste Greetz und Dankeschön vom Chris
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Hi zusammen,

ein immer wiederkehrendes Ärgernis stellt für mich dieser unflätige Personenkreis dar, der die dicken
Bestellungen per Nachnahme tätigt und dann die Bestellungen nicht abholt.

Dadurch entstehen ja wirklich erhebliche Kosten in Form von Hinsende- und Rücksendekosten
+ anfallende Nachnahmegebühr + Bearbeitungsgebühr für die ganze Arbeit.

Zudem stellt doch eine Nichtabholung keinen Widerruf im rechtlichen Sinne dar, da dieser
aktiv erfolgen muss.

So einfach ist es nicht. Da die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform zu laufen beginnt und dies nicht vor der Zustellung der Sendung beim Empfänger, besteht noch garkein Vertrag und es gibt auch nichts zu widerrufen. Der Kunde könnte höchstens vorher noch stornieren, was ein Spaßbesteller jedoch nicht tut, von dem hörst Du nämlich nie wieder etwas.

Ich gehe nun dazu über, den Kunden diese Kosten in Höhe von 15 EUR in Rechnung zu stellen.

Kannst du gleich abhaken. Woher willst Du wissen, ob auch wirklich dieser Kunde die Bestellung ausgelöst hat? Jeder kann mit jeder x-beliebigen Adresse bestellen und sei es nur, um jemanden zu ärgern. Nichtmal per Gerichtsbeschluss eingeholter IP-Adresse ließe sich etwas beweisen.


Keine Nachnahme anbieten. Punkt, aus!

Es gibt inzwischen genug abgesicherte Zahlungsarten, zu allererst wohl Paypal.

Meine allererste Nachnahmesendung vor 9 Jahren war gleich so ein Fall, da hatte sich der angebliche kunde aber selbst gemeldet und erklärt, dass dies in letzter Zeit öfter vorkam, ihn wohl jemand auf dem Kieker hat und er Strafanzeige gegen unbekannt stellt.

Alternativ kannst du jeden Nachnahmekunden vor Versand anrufen und erfragen, ob er wirklich bestellt hat. Verhindert jedoch nicht, dass du vielleicht trotzdem Spaßbesteller XY an der Strippe hast, dann hast Du aber wenigstens eine gültige Telefonnummer in der Hand, ob das jedoch für weitere Schritte ausreichend ist, stelle ich hier mal in den Raum...
 

bigloopfan

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2010
722
37
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Dies ist keine Rechtsberatung:
Laut unseren Informationen liegt dann ein Annahmeverzug des Kunden vor. Die Kosten können komplett dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

In der Regel ist der Aufwand höher als der eigentliche Ertrag. Daher lassen wir es. Kommt bei uns im Jahr auch "nur" ca. 10-15 mal vor.
 

coarsy

Gut bekanntes Mitglied
11. Dezember 2013
511
4
Eschborn
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Hmmmm, das sind ja wirklich recht kontroverse Ansichten und ich glaube, ich werds in Zukunft einfach damit halten, die Kunden
über die eventuell entstehenden Kosten zu informieren.

Ich beobachte das und steigt die Rate weiterhin so signifikant an, dann werde ich sicherlich Nachnahme aus den Zahlungsmöglichkeiten
entfernen. Denn ich ärgere mich immmer grün und blau und wenn das eine Möglichkeit ist, meine äußerst strapazierten Nerven zu schonen,
dann schlage ich den ein.

Vielen Dank für Eure Antworten!
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
98
Saarland
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Ich gehe nun dazu über, den Kunden diese Kosten in Höhe von 15 EUR in Rechnung zu stellen.

Dann bezahlt der Kunde einfach nicht und man kann sich seine Rechnung "in die Haare schmieren". Oder will wirklich jemand wegen 15 Euro Inkasso + Vollstreckung anstreben, hierfür schön in Vorlage treten, nur damit es am Ende vlt. tatsächlich heißt "das habe ich nie bestellt!" ? Dann ließe sich das ganze nur noch per Gericht einklagen.. wegen 15 Euro? Mein Gerechtigkeitsempfinden rebelliert hier zwar auch immer ordentlich, aber im Prinzip hakt man es am besten unter "Pech gehabt" ab. Traurig aber ansich schon Händleralltag :(
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.112
638
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Wo ist denn unser reneromann, unser Forumsanwalt? ;)

Denn ich wollte auch nochmals auf den Punkt kommen, bzgl. des Widerrufs!
Es kann nicht angehen, dass man zB einen schädigen will, einfach mal eine Flut bestellt und alle Pakete nicht annimmt.
Diese werden retouniert, der Verkäufer (auch wir) zahlen dann doppelt!

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass eine Annahmeverweigerung, nicht Abholung kein Widerruf darstellt!
Wir versenden mit dem Versand auch die Rechnung inkl. AGB + WRB!

Es heißt klaro, dass die Frist ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde a) ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und b) die Ware bei ihm eingegangen ist.
Das ist doch aber einfach nur DUMM, weil man so jeden Händler massiv schädigen kann.

Interessant ist:
Ist die Annahmeverweigerung einer Ware ein Widerruf?


Hinsendekosten trägt Verkäufer das Risiko, das ist klar! Aber die Rücksendekosten ist ein strittiges Thema!
Angeblich gibt es eine zulässige AGB-Klausel, um solche Mehrkosten einklagen zu können (siehe Punkt II. letzter Absatz).
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Nachnahme-Nichtabholer

@ wawi-dl:
Ich hab den Thread schon gelesen...

Letzen Endes dürfte (in meinen Augen und hier auch schon genannt) der strittige Punkt sein, ob der Kunde wirksam über sein Widerrufsrecht informiert wurde und die Widerrufsfrist überhaupt beginnt.

Sofern die WR-Belehrung in der Rechnungsmail mit dran hängt, kann der Kunde zumindest nicht behaupten, dass er die WR-Belehrung nie erhalten habe, sofern er sich auf die Rechnung bezieht. Fraglich ist jedoch, ob die WR-Frist anfängt zu laufen, weil ja in der Muster-WRB die Rede von "sofern Sie oder ein von Ihnen bestimmter Dritter ... Waren entgegengenommen hat". Und genau hier fängt ja der Knackpunkt an: Da der Kunde die Lieferung nicht entgegengenommen hat, dürfte damit die WR-Frist nicht anfangen zu laufen.
Problem ist jedoch, dass der Kunde -wie auch schon genannt- der Kunde prinzipiell die Waren annehmen muss, ansonsten befindet er sich im Annahmeverzug. Und da stellt sich halt die Frage, was schwerer wiegt.

Fakt ist: Die Hinsendekosten (exkl. Nachnahme-Aufschlag) müssen vom Händler getragen werden, die Rücksendekosten PLUS die Nachnahme-Kosten können(!) dem Kunden bei einem wirksamen Widerruf auferlegt werden. Gehe ich davon aus, dass der Kunde einen Widerruf wünscht (und diesen durch die Nicht-Annahme erklärt hat), so müsste er aufgrund des Widerrufs für die Rücksendekosten und die Nachnahme-Gebühr aufkommen. Ob es jedoch sinnvoll ist, das einzuklagen, sei jetzt mal dahingestellt...

Ergo: Mail schreiben, nachfragen ob widerrufen -oder- auf Kosten des Käufers erneut versendet werden soll... Will der Käufer widerrufen, so die Rechnung hinterherschicken, will er es nicht, dann auf Kosten des Käufers (mit entsprechend höherem Betrag) neu zuschicken.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Und das Hauptproblem ist immernoch, welches alles andere in den Schatten stellt, da spielen auch beginnende oder nicht beginnende Fristen keine Rolle:

Hat dieser Kunde überhaupt bestellt? Dies nachzuweisen, ist nahezu unmöglich, wenn er behauptet, er sei nicht der Besteller. Jeder kann ein Bestellung unter Nutzung einer fremden Adresse aufgeben. Eben eines der vielen Risiken im Onlinehandel.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.112
638
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Ich denke das macht so Sinn und würde ich unterschreiben.

Wir schauen mal, ob wir das mit zulässiger Klausel in den AGB verankern, dann hat der Kunde eh keine Chance.


Ich weise künftig meine Kunden dann darauf hin, dass die ein Widerrufsformular ausfüllen müssen, verweise auf Nebenleistungspflicht (= Abnahme der Kaufsache, § 433 (2) BGB), falls diese Annahme verweigern wollen! Dazu verweise ich dann auf die AGB Klausel mit Hinweis auf Mehrkosten durch Annahmeverweigerung.

EDIT: Widerruf kann der Kunde ja erst stellen, durch die Annahme, nicht vergessen! Sprich, Rechnung für Neuversand oder Rechnung für Aufwandsentschädigungen.

zitiere:

Das Widerrufsrecht soll es ermöglichen, die Ware so zu prüfen, wie es im Laden möglich gewesen wäre.

Ziel des Gesetzes ist es nicht, Spaßbestellungen Vorschub zu leisten.
Wenn Du die Ware gar nicht annimmst, kannst Du sie auch nicht prüfen. Daher hast Du da noch kein Widerrufsrecht.
Jedoch ist es Deine Pflicht aus dem Kaufvertrag, die Ware abzunehmen. Auch dies spricht dagegen, das Paket einfach nicht anzunehmen.

Wenn Du es dennoch tust, befindest Du Dich im Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Problem dabei: Durch den Annahmeverzug geht die Gefahr der Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs auf Dich über. Der Verkäufer muss die Ware zwar für Dich aufbewahren (der Kaufvertrag besteht ja nach wie vor), haftet aber nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 300 BGB).

Der Verkäufer kann auch seinen Mehraufwand von Dir verlangen (§ 304 BGB). Rechtlich
hat der Händler gegen Dich einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 280 BGB).
 

B.N.C

Sehr aktives Mitglied
20. März 2012
739
30
Brandenburg
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Wir überlegen auch schon seit einiger Zeit ob Nachnahme noch Sinn macht, obwohl wir doch ziemlich viele Bestellungen per Nachnahme haben. Wir versenden immer eine E-Mail nach der Bestellung , mit der Bitte das Sie die Adresse bitte nochmal bestätigen sollen. Das hat die Spaßbesteller etwas minimiert. Aber selbst dann hat man immer noch faule Einer dabei.
Im Monat haben wir ca. 5-10 Spaßbestellungen per Nachnahme. ;(
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.157
94
Berlin
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Wir haben Nachnahme im Privatkundenshop rausgenommen wegen "Spassbestellungen". Das lohnt sich einfach nicht.
Bieten wir nur noch für Geschäftskunden an und dann auch nur wenn diese schon mindestens 1mal bei uns bestellt haben....
 

coarsy

Gut bekanntes Mitglied
11. Dezember 2013
511
4
Eschborn
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Servus und guten Morgen zusammen,

ich habe jetzt bei den Zahlungsarteninformationen und bei der Zahlungsart selbst einen entsprechenden Satz dazu geschrieben.

Vielleicht reicht das ja schon aus, dass sich einige Spaßbesteller Gedanken darüber machen, ob sie die Bestellung bei der Post
liegen lassen. Ich finde das immer noch so eine Sauerei, zumal die Ware auch nocht tot mehrere Wochen bei der Post liegt und
nicht mal verkauft werden kann.

Aber ich rege mich schon wieder viel zu sehr auf, wenn ich mich in diese Mentalität der Käufer reinsteigere und deswegen is
mirs liewer egal :)

Sobald jemand einen gültigen AGB's Passus hat, wäre ich sehr froh, wenn er mich auf diesen aufmerksam machen könnte.
Eventuell hau ich auch mal Trusted Shops an, dass die sowas in Ihren Rechtstexter mit integrieren.

Allerbeste Greetz und Dankeschön,

Chris
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
98
Saarland
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Wir schauen mal, ob wir das mit zulässiger Klausel in den AGB verankern, dann hat der Kunde eh keine Chance.
Ich weise künftig meine Kunden dann darauf hin, dass die ein Widerrufsformular ausfüllen müssen, verweise auf Nebenleistungspflicht (= Abnahme der Kaufsache, § 433 (2) BGB), falls diese Annahme verweigern wollen! Dazu verweise ich dann auf die AGB Klausel mit Hinweis auf Mehrkosten durch Annahmeverweigerung.
EDIT: Widerruf kann der Kunde ja erst stellen, durch die Annahme, nicht vergessen! Sprich, Rechnung für Neuversand oder Rechnung für Aufwandsentschädigungen.

Jetzt mal blöd gesagt: gesetzt der Fall dein Kunde nimmt das Paket darauf hin an, lässt sich von dir noch Rechnungen über Mehrkosten stellen und schickt dir danach mit "gefällt mir nicht" alles zurück - dann bleibst du auf sämtlichen Kosten inkl. Aufwand sitzen, inkl. deiner Mehrkostenrechnung, da wir hier wieder beim Thema "Inkasso/Gerichtsbescheid wg. 15 Euro" sind.

Wenn du darauf bestehst, das die Rechnung bezahlt wird bevor du die Ware erneut versendest, zahlt der Kunde einfach nicht und ist damit wieder raus.

Ich weiss nicht, klingt in meinen Ohren auch nicht nach einer befriedigenden Lösung.

Edit: bei uns hat sich die Nachnahmeproblematik erledigt, seit man dazu 2x im Shop bestellt haben muss. Alle anderen Ideen in Bezug auf Rechnung schreiben und Mehrkosten geltend machen sind in meinen Augen den Zeitaufwand und Ärger nicht wert - auch wenn es wirklich frustrierend ist, wie wenig man sich als Händler zur Wehr setzen kann. Man muss hier einfach das Gefühl unterdrücken, der Person doch noch Anstand beibringen zu können ;)
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.112
638
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Im 2. Punkt gebe ich dir recht, das wäre eine sehr gute Idee, NN erst aber 2./3. Bestellung anzubieten! :)

Zum Thema "gefällt mir nicht", also Fakt ist, Kunde ist gesetzlich verpflichtet die Ware anzunehmen, basta!
Ansonsten hast du das Recht die Kosten einzufordern. Er nimmt das Paket an, sagt es gefällt mir nicht und schickt es zurück, dann muss er doch sowieso die Kosten tragen?!

Ich sehe daher kein Problem, außer er sagt die Ware sei defekt und möchte Retourschein.
Dann müsste man die Ware prüfen, wenn diese in Ordnung ist, wird es wohl schwierig die Kosten wieder reinzuholen.

Also wir werden das definitiv so handhaben jetzt.


@coarsy

Warum fragst du denn nicht gleich nach und teilst uns dann das Ergebnis mit? :) Hast doch einen kompetenten Ansprechpartner!
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
98
Saarland
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Zum Thema "gefällt mir nicht", also Fakt ist, Kunde ist gesetzlich verpflichtet die Ware anzunehmen, basta!
Ansonsten hast du das Recht die Kosten einzufordern. Er nimmt das Paket an, sagt es gefällt mir nicht und schickt es zurück, dann muss er doch sowieso die Kosten tragen?!

ahso, stimmt ja - du schlägst das direkt auf den paketpreis.

Mir ist halt immernoch schleierhaft wie du auf die annahme bestehen willst :) Natürlich, rein rechtlich kannst du das - aber willst du das im Zweifelsfalls wirklich per Anwalt/Gericht durchdrücken?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.112
638
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Ich hatte erst kürzlich einen Kunden, der Ware bestellt hat, am 4. Tag sich beschwert, ich wäre 1-2 Tage über Liefertermin.

Tja, höhere Gewalt, Versand war am Tag des Streik-Beginns, das wollte der Kunde aber nicht hören, es kamen nur dumme Kommentare "nicht mein Problem, Sie sind in der Pflicht, klären Sie das mit DHL".

Die Zweite Mail: "ich verweigere die Annahme, weil es zu lange dauert" ... wobei es 3 Werktage erst waren.

Ich teilte ihm dann klipp und klar mit, dass dies kein Widerruf darstellt, er zudem eine Annahmepflicht an, da sonst sämtliche Gefahren (Schäden etc.) auf Ihn über gehen (=Annahmeverzug) und ich zudem die Kosten einfordern könnte.

Hier wurde er dann schnell kleinlaut :)

Daher, würde ich immer auf Annahmepflicht bestehen, er muss ordnungsgemäß Widerruf stellen und auf SEINE KOSTEN zurücksenden.
Sonst hast du ständig Spaßbesteller.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Sobald jemand einen gültigen AGB's Passus hat, wäre ich sehr froh, wenn er mich auf diesen aufmerksam machen könnte.

Sowas würde ich mir nur vom Anwalt oder einem der üblichen Vereine machen lassen, hier lauert eine riesen Abmahngefahr.

Und zum tausendsten Male, das bringt Dir alles garnichts, wenn der Kunde behauptet, er hätte garnicht bestellt. Klausel hier, Klausel da, denjenigen, der einfach irgendeine Adresse bei der Bestellung eingibt, interessiert solch ein Passus nen ultrafeuchten Kehricht, sofern er die AGB überhaupt liest, was auch beim ehrlichen Kunden seltenst der Fall sein dürfte.

Deshalb gibt es nur 2. Möglichkeiten, mit solchen Rückläufern leben oder keine Nachnahme anbieten. Alles Andere ist vertane Zeit!
 

coarsy

Gut bekanntes Mitglied
11. Dezember 2013
511
4
Eschborn
AW: Nachnahme-Nichtabholer

Hmmm, ich denke nun natürlich ernsthaft darüber nach, die Zahlungsart aus dem Shop zu schmeißen. Das wird sicherlich das Beste sein und der Ärger
bleibt so allen Seiten in Zukunft erspart.

Dankeschön für Deinen Input.