MWST inkl + exkl

nevy

Aktives Mitglied
27. März 2009
5
0
hallo
habe ein kleines problemchen hab zwar gesucht aber keine antwort gefunden

und zwar bei den rechnungen wurde mir gesagt das ab einem wert von über 150 euro die einzelnen preise inkl mwst und exkl mwst stehen muss

wenn ich eine rechnung ausdrucke
steht nur mwst e-preis und g-preis

ich habe die wawi version 099629

wäre dankbar um jede hilfe
 

wwwKaufeDichReichde

Aktives Mitglied
27. September 2007
218
0
Chemnitz
AW: MWST inkl + exkl

hallo
habe ein kleines problemchen hab zwar gesucht aber keine antwort gefunden

und zwar bei den rechnungen wurde mir gesagt das ab einem wert von über 150 euro die einzelnen preise inkl mwst und exkl mwst stehen muss

wenn ich eine rechnung ausdrucke
steht nur mwst e-preis und g-preis

ich habe die wawi version 099629

wäre dankbar um jede hilfe


Wo hast du den das her ? Bist du Kleinunternehmer nach §19 oder normaler Gewerbetreibender?
 

nevy

Aktives Mitglied
27. März 2009
5
0
AW: MWST inkl + exkl

hallo
ich weise aber mwst aus da ich auch geschäfts kunden habe und nicht nur private
 

wwwKaufeDichReichde

Aktives Mitglied
27. September 2007
218
0
Chemnitz
AW: MWST inkl + exkl

hallo
ich weise aber mwst aus da ich auch geschäfts kunden habe und nicht nur private

das hängt nicht damit zusammen ob du an privat oder geschäftskunden Handelst. Du darfst als Kleingewerbetreibender keine MwSt. ausweisen. Mich würde die Quelle interessieren wo Du das gelesen hast "preise inkl mwst und exkl mwst".
 

nevy

Aktives Mitglied
27. März 2009
5
0
AW: MWST inkl + exkl

?????
in dem du bei dem schreiben vom finanzamt das häkchen setzt ust
und wenn du über 17000 raus kommst

sitzt jemand neben mir der beim steuerberater sitzt
und hat heute morgen ihren chef gefragt

bei rechnungen mit "kleinst" beträgen bis € 150,00 kannst du die rechnung so schreiben wie du es jetzt hast.

bei rechnungen über € 150,00 mußt du die preise brutto/netto schreiben.


kommt vom fachanwalt für steuerrecht
 

wwwKaufeDichReichde

Aktives Mitglied
27. September 2007
218
0
Chemnitz
AW: MWST inkl + exkl

Geh mal auf Einstellungen, Formular/Druckeinstellungen, Hacken bei BRUTTO NETTO setzen. Mehr wie das kann man nicht machen es sei du schreibst die Rechnung immer selbst so wie du es möchtest mit den versch. Pos und Mengen.
Nur das da inkl + exkl stehen muß wäre mir neu als fast Handelsfachwirt.
 

nevy

Aktives Mitglied
27. März 2009
5
0
AW: MWST inkl + exkl

war auch etwas verwirrt als sie mir das sagte
kann auch nur das weiter geben was man mir sagt
 

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
AW: MWST inkl + exkl

Du darfst als Kleingewerbetreibender keine MwSt. ausweisen. Mich würde die Quelle interessieren wo Du das gelesen hast "preise inkl mwst und exkl mwst".

Naja, zeig Du mir bitte die Fundstelle, in der steht, das ein Kleinunternehmer keine USt. ausweisen darf Herr "fast Handelsfachwirt" ;).
Ist Ust. auf einer Rechnung ausgewiesen muss sie natürlich auch ans FA abgeführt werden.
Die USt. gehört ja nicht dem Rechnungssteller, sondern wurde von ihm für das FA in Empfang genommen.

Zu Nevy:
Du hast Deinen Steuerberater vermutlich falsch verstanden.
Ich nehme an er wollte damit sagen, dass auf Kleinbetragsrechnungen die Ust. nicht gesondert ausgewiesen werden muss. Was erstmal nichts damit zu tun hat, ob Du USt. ausweisen musst oder nicht (Kleinunternehmer).

Zur Verdeutlichung: Es würde in diesem Fall reichen wenn dort ein Gesamtbetrag steht mit einem Vermerk "Endebetrag enthält 7/19% USt".

Bsp.: Gesamtsumme: 119 Euro (Betrag enthält 19% Ust.)
Bei höheren Rechnungen (über 150,-) muss dann die enthaltene USt. gesondert (also als Ust.-Betrag) ausgewiesen werden.
Das wird er mit brutto/netto gemeint haben.
 

wwwKaufeDichReichde

Aktives Mitglied
27. September 2007
218
0
Chemnitz
AW: MWST inkl + exkl

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.


Also weise ich eine Steuer auf der Rechnung aus wird das Finanzamt auch diese haben wollen. So einfach ist das. So hast du es je auch selbst geschrieben. Leider hat sich nevy nicht weiter dazu geäußert. Im Normalfall wie fast jeder Kleinunternehmer wird er den geringsten Weg des Wiederstandes gehen und nicht die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung in Anspruch nehmen.
 

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
AW: MWST inkl + exkl

Ist ne Rechenaufgabe. Hat man hohe Investitionskosten (die VSt enthalten, Warenaustattung, Maschinen o.ä),
sollte man ggf. zur USt-Veranlagung zu optieren. Sonst verschenkt man u.U. bares Geld....aber dafür hat man dann ja seinen Steuerberater...;)