Minijob 400,- EUR Job für Studenten, wirklich keine Lohnnebenkosten?

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.214
101
Berlin
Hallo,
ich plane eine 400,- EUR-Kraft einzustellen.
Die Person soll eingeschriebene Stundent/in sein, da ich gelesen habe, das die Lohnnebenkosten für den AG gleich null sind solange das Studium die Hauptbeschäftigung darstellt. Stimmt das so? Kann ich das so einfach bei der Minijob-Zentrale anmelden, hat da jemand Erfahrungen mit?

Noch eine Frage: Ich habe keine festen Arbeitszeiten anzubieten, mal sinds in der Woche 4-5 Stunden, mal 10, mal vielleicht keine. Wie soll da denn ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestehen und muss ich die dann wirklich zahlen? Wie soll das gehen?
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.214
101
Berlin
AW: Minijob 400,- EUR Job für Studenten, wirklich keine Lohnnebenkosten?

Ja diese unzähligen Standardseiten im Internet sind mir bekannt, da habe ich mich schon durchgelesen, überall steht mehr oder weniger dasselbe.
Mir geht es im speziellen darum, von jemandem hier die Bestätigung zu erhalten das die Anmeldung eines Studenten wirklich keine Lohnnebenkosten erzeugt!? Da ist der Gesetzestext teils etwas allgemein gehalten. Z.b. bleibt unklar was mit den Umlageabgaben ist.

Der Status des Studenten bleibt vor dem Gesetzgeber erhalten, wenn die wöchentliche Arbeitszeit die 20 Stunden Grenze nicht überschreitet. Dementsprechend bleibt der Student frei von Abgaben zur Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Der Arbeitgeber bleibt beitragsfrei, auch was die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an geht, unabhängig von der Höhe der Bezahlung.
Dies gilt jedoch nicht für die Rentenversicherung, was zur Folge hat, dass die Beiträge in Höhe von 19,5 % zu Anteilen von Arbeitgeber und Studenten getragen werden. Es kann aber auch zu einer Befreiung von Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung kommen wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt. Und zwar dann, wenn vorwiegend am Abend, in der Nacht oder am Wochenende gearbeitet wird. Die gleiche Regelung kommt zum Tragen, wenn ausschließlich in den Semesterarbeit die Regelarbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Letztere Frage nochmals:
Noch eine Frage: Ich habe keine festen Arbeitszeiten anzubieten, mal sinds in der Woche 4-5 Stunden, mal 10, mal vielleicht keine. Wie soll da denn ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestehen und muss ich die dann wirklich zahlen? Wie soll das gehen?
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Minijob 400,- EUR Job für Studenten, wirklich keine Lohnnebenkosten?

"Für Studenten gelten keine Besonderheiten, solange Beschäftigungen ausgeübt werden, die sich im Rahmen der Geringfügigkeitsregeln bewegen."

Minijob-Zentrale - Startseite - Studenten

Selbstverständlich werden Lohnnebenkosten fällig. Generell geht man von einer gewissen Regelmäßigkeit aus und von mindestens 10 Stunden/Woche, die bezahlt werden. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stehen einem geringfügig beschäftigten MA natürlich genauso zu.

Wenn ihr vertraglich unregelmäßige Arbeitszeiten vereinbahrt, ist es nicht anders. Wenn du seine Leistung kurzfristig abrufst, also von heute auf morgen, kann er über Nacht immer noch krank werden.

Für weitere Informationen empfehle ich das Infotelefon der Knappschaft.
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.214
101
Berlin
AW: Minijob 400,- EUR Job für Studenten, wirklich keine Lohnnebenkosten?

Danke Dir, ok hatte gerade auch mit denen telefoniert und hab mich diesbezüglich wohl geirrt, es fallen natürlich Lohnnebenkosten an.

Weitere Frage: Beschäftigt hier jemand mit einem Warenhandel Aushilfen auf Honorarbasis ? Also Personen mit Steuernummer / Gewerbeschein ?
Ich hatte das in Erwägung gezogen, allerdings muss man da ja bzgl. Scheinselbstständigkeit aufpassen.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Minijob 400,- EUR Job für Studenten, wirklich keine Lohnnebenkosten?

Auch bei einem 400€ Nebenjob hast Du Lohnnebenkosten, zu zahlst nochmal etwas 100€ an die Bundesknappschaft und etwas an Deinen Steuerberater, laut meinem wäre ich dann bei 512€ gewesen...
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Minijob 400,- EUR Job für Studenten, wirklich keine Lohnnebenkosten?

Beschäftigt hier jemand mit einem Warenhandel Aushilfen auf Honorarbasis ? Also Personen mit Steuernummer / Gewerbeschein ?
Ich hatte das in Erwägung gezogen, allerdings muss man da ja bzgl. Scheinselbstständigkeit aufpassen.
Solche Fälle hatte ich in der Vergangenheit, wo die Bewerber selbst mit diesem Angebot an mich herangetreten sind. Natürlich in der Hoffnung, einen besseren "Stundenlohn" auszuhandeln. Du solltest dir in diesem Fall wirklich Rechnungen anderer Auftraggeber zeigen lassen, um zu überprüfen, ob eine Selbstständigkeit in diesem Sinne vorliegt. Die Sozialversicherungen sind mit dem Argument Scheinselbstständigkeit schnell bei der Hand und du hast eher früher als später eine Überprüfung im Haus. Ich hatte eine solche Prüfung und mir war das zu viel Stress. Seitdem mache ich das nicht mehr.
 
Ähnliche Themen

Ähnliche Themen