stefan72shm
Gut bekanntes Mitglied
Halo,
ich habe jetzt erstmals einen Mahnbescheid beantragt ohne Rechtsbeistand.
Jetzt habe ich den Bescheid das die Vorraussetzung für die Abgabe des Verfahrens vorliegen.
Jetzt meine Frage:
Muß ich meine Begründung jetzt an das Gericht senden, oder schreibt mich das Gericht jetzt erst einmal an mit der Aufforderung eine Begründung abzugeben.
Ich hoffe hier hat jemand erfahrung und kann mir etwas Hilfe geben.
Danke
Gruß
Stefan
ich habe jetzt erstmals einen Mahnbescheid beantragt ohne Rechtsbeistand.
Jetzt habe ich den Bescheid das die Vorraussetzung für die Abgabe des Verfahrens vorliegen.
Jetzt meine Frage:
Muß ich meine Begründung jetzt an das Gericht senden, oder schreibt mich das Gericht jetzt erst einmal an mit der Aufforderung eine Begründung abzugeben.
Ich hoffe hier hat jemand erfahrung und kann mir etwas Hilfe geben.
Danke
Gruß
Stefan