Mahnbescheid

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
987
12
Kreuztal
Halo,

ich habe jetzt erstmals einen Mahnbescheid beantragt ohne Rechtsbeistand.

Jetzt habe ich den Bescheid das die Vorraussetzung für die Abgabe des Verfahrens vorliegen.

Jetzt meine Frage:
Muß ich meine Begründung jetzt an das Gericht senden, oder schreibt mich das Gericht jetzt erst einmal an mit der Aufforderung eine Begründung abzugeben.

Ich hoffe hier hat jemand erfahrung und kann mir etwas Hilfe geben.

Danke

Gruß
Stefan