Hallo,
wir haben heute diese Mail von einem Kunden erhalten:
Wir haben es mal mit dem Lieferdatum versucht, hier kommt aber öfters eine vollkommen falsches Datum geliefert.
Wie bekommt man es nun hin, denn Rechnungsdatum ist ja oft nicht das Lieferdatum?
wir haben heute diese Mail von einem Kunden erhalten:
Auf jeder Rechnung muss ein Rechnungsdatum stehen, klar. Zusätzlich anzugeben ist außerdem ein Lieferdatum: § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz verlangt die Angabe des ".
Rechnungsdatum und Lieferdatum übereinstimmen. Diese Pflicht besteht sogar bei Barzahlung. Es gilt aber:
- Ein Pauschalhinweis wie "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" ist zulässig.
- Auch der Verweis auf einen Lieferschein ist grundsätzlich erlaubt. Der betreffende Lieferschein muss in der Rechnung aber genau bezeichnet sein (z. B. durch Angabe der Lieferscheinnummer). Außerdem genügt es nicht, wenn auf dem Lieferschein nur das Lieferscheindatum auftaucht: Der Fiskus verlangt vielmehr die ausdrückliche Angabe eines "Leistungsdatums" auf dem Lieferschein. Immerhin: Fehlt das Datum der Lieferung oder Leistung auf dem Lieferschein, genügt auf der Rechnung stattdessen ein Hinweis auf das Lieferscheindatum (z. B. "Das Lieferscheindatum entspricht dem Leistungsdatum").
Wir haben es mal mit dem Lieferdatum versucht, hier kommt aber öfters eine vollkommen falsches Datum geliefert.
Wie bekommt man es nun hin, denn Rechnungsdatum ist ja oft nicht das Lieferdatum?