Lieferant im Ausland

Dagmar

Aktives Mitglied
17. September 2008
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Moin Moin,
bestimmt gibt es zu diesem Thema schon einen Thread, aber ich kann ihn leider nicht finden.
Folgendes Problem:
Mehrere meiner Lieferanten sitzen im Ausland und fakturieren OHNE MWST. An meine Kunden muss ich aber mit MWST fakturieren.
Gleich bei der ersten Produktanlage bin ich kläglich gescheitert.
Wie stelle ich es ein, dass der EK-Preis ohne MWST ist und der VK-Preis mit MWST?
Ich habe ja nicht nur Lieferanten im Ausland. Es muss also irgendwie wahlweise gehen.
Über die Steuerklassen habe ich es schon versucht, aber da bleibt es nach Änderung dann immer auf Steuersatz "0%".

Wäre für einen Tipp dankbar. Ich komme so sonst kein Stück weiter. (nicht dass ich mein financial office wieder aktivieren muss :( - das will ich gaaar nicht)
 

Dagmar

Aktives Mitglied
17. September 2008
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Danke - dann kann ich ja aufhören zu suchen.
Wie machen denn ihr anderen das derzeit?? Ich bin ja bestimmt nicht die Einzige die Lieferanten im In- und Ausland hat. Akzeptiert ihr die Vorgaben vom System so wie sie sind?
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
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Bitterfeld
Wirbestellen auch im Ausland (hauptsächlich Amerika) und geben bei dem Artikel den Preis normal für den Lieferanten an (Artikelmaske ganz unten).
Da kann man die Währung rein schreiben und wenn du netto einkaufst, dann schreibst du halt deinen Einkaufspreis beim Nettofeld rein.
PS: Spätestens durch die Einfuhrumsatzsteuer ist die Ware ja nich mehr Netto oder seh ich da was falsch?
 

Dagmar

Aktives Mitglied
17. September 2008
6
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Zitat von webstar:
Es heißt in der EU nur nicht mehr Einfuhrumsatzsteuer, sondern nur noch Umsatzsteuer.
Das ist so nicht in jedem Fall richtig.

(Zitat IHK:)
Handel mit Ländern der Europäischen Union (EU)

Die Schaffung des EG-Binnenmarktes hat tiefgreifende Erleichterungen für den Handel zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten (Portugal, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Italien, Griechenland, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Zypern, Rumänien, Bulgarien) einerseits und verschiedene neue Regelungen für den Handel mit Drittländern (alle Länder außerhalb der EU) mit sich gebracht
....
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer:

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) wurde in allen Mitgliedsstaaten der EU eingeführt, um das Verfahren im Binnenhandel für den Umsatzsteuerbereich zu vereinfachen. Die Ust-IdNr. kommt nur im Handel zwischen zwei Unternehmen zum Einsatz, die ihren Sitz in zwei verschiedenen Mitgliedsländern innerhalb der EU haben. Bei Lieferungen an private Endabnehmer und bei direkten Exporten in "Nicht-EU-Länder" kann nicht mit der Ust-IdNr. gearbeitet werden.
...
Kommt es zu einem Liefergeschäft zwischen einem deutschen Lieferanten und einem gewerblichen Käufer aus dem EU-Ausland, müssen beide Ust-IdNrn., sowohl die des Lieferanten als auch die des Erwerbers, auf die Rechnung. Zusätzlich ist der Hinweis erforderlich: "steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UstG". Bei Erstgeschäften mit Erwerbern aus der EU empfiehlt sich, die vom ausländischen Kunden mitgeteilte USt-IdNr. überprüfen zu lassen
 

webstar

Sehr aktives Mitglied
10. Dezember 2007
592
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Hallo Dagmar,

das die Einfuhr von Waren durch die Ust-Id-Nr. vereinfacht wurde bestreite ich nicht, allerdings mußt du trotzdem Erwerbssteuer (19%) auf die Ware abführen. Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater sprechen, Du solltest das selbe tun.

Gruß
webstar
 
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