Lebensmittel Zutaten / Nährwerte als Bild

alfapack

Aktives Mitglied
7. April 2017
47
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Hallo,

habe folgende Frage, evtl. kann mir das einer beantworten: Wir haben Sets von z.B. verschiedenen Lebensmitteln bei Amazon drin. Nun muss man ja zu jedem Lebensmittel die Zutaten (ggf. Nährwerte) angeben. Soweit kein Problem, allerdings erlaubt Amazon nur 2000 Zeichen in der Beschreibung (per JTL zumindest). Sodass wir bei Sets mit mehr als 4-5 Lebensmitteln an unsere Grenze stoßen, falls wir die Zutaten / Nährwerte in die Beschreibung packen wollen. Ist es Rechtlich zulässig die Zutaten, bzw. Nährwerte als zusätzliches Produktbild bei Amazon hinzuzufügen ? Also z.B. als zusätzliches Produktbild von jedem Lebensmittel die Rückseite mit dem Etikett hochzuladen, und dafür die Zutaten / Nährwerte in der Beschreibung wegzulassen ?

Schonmal vielen dank im vorraus.

Mit freundlichem Gruß
Alfapack
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.298
368
Es geht doch darum, dass man bei Sets aus verschiedenen Lebensmitteln zig verschiedene Nährwertangaben angeben muß.
Und bei den Produktdetails kann man doch nur Nährwerte für ein Produkt hinterlegen. Die darf man nicht einfach aufaddieren ;).

Ob es rechtlich zulässig ist, dass per Bild einzustellen weiß ich nicht. Würde mich aber auch interessieren!
 

alfapack

Aktives Mitglied
7. April 2017
47
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Genau darum gehts Simone_die_Echte. Für ein Lebensmittel wär es ja kein Problem, aber in unserem Fall haben wir nun ein Set bestehend aus 3 verschiedenen Lebensmitteln, also auch 3 verschiedene Nährwertangaben + Zutatenlisten.

Habe gerade folgendes dazu gefunden:

c) Tabelle als Produktfoto
Weil die LMIV für die Darstellung der Deklaration keinen besonderen Anführungsort vorgibt und lediglich die deutliche, dauerhafte und unbeschränkt leserliche Bereithaltung vor Abschluss des Kaufvertrags fordert, ist es nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ebenfalls möglich, die verpflichtende Nährwerttabelle als Produktfoto innerhalb der Bildergalerie auf der Artikeldetailseite vorzuhalten.

Auch hier erhält der Verbraucher eine hinreichende Möglichkeit der Kenntnisnahme und kann die Nährwertkennzeichnung seinem Belieben nach abrufen und einsehen.

Voraussetzung für eine rechtskonforme Anführung als Foto ist allerdings, dass dieses als Vorschaubild angezeigt wird und sich auf ein leserliches Format mit entsprechender Größe maximieren lässt. Gleichfalls ist drauf zu achten, dass das Nährwert-Bild einen der ersten Plätze in der Galerie einnimmt und es so bei jedem Abruf der Artikelseite unmittelbar als Miniatur abgebildet wird.

Fehlt es an der Miniaturanzeige oder ist für die Anzeige zunächst ein Scrollen durch die Produktfotos erforderlich, ist die von der LMIV intendierte leichte Wahrnehmbarkeit nicht mehr gewährleistet. Denn dann ist nicht auszuschließen, dass der Verbraucher an einer Kenntnisnahme gehindert wird, weil ihm der Anführungsort bei einer Einsicht der Artikelseite zunächst verborgen bleibt und er mit einer Ausweisung der Tabelle als nachgelagertes Produktfoto vernünftigerweise auch nicht zu rechnen braucht.

Mithin gilt: die Anführung als Produktfoto ist zulässig, sofern dieses als Miniaturabbildung eingebunden wird, die sich

  • auf ein ausreichendes Maß vergrößern lässt
  • bereits beim Öffnen der Artikelseite gelistet ist und
  • nicht erst nach einem Scrollen durch die Bildergalerie erscheint

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/naehrwertkennzeichnung-lebensmittel-informationen.html
 
Zuletzt bearbeitet:

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.240
452
Emsland
Firma
Notun Delend
Hallo,

wo genau kann man das in der WaWi eingeben? Kann man die Übersicht dann auch im JTL Shop anzeigen lassen?
Da mußt du dich mit dem JTL- Amazon-Lister befassen und die entsprechenden Daten eintragen/verknüpfen oder das Amazon Flatfile bedienen.
...oder einfach ein Bild von den Werten beim Produkt hinterlegen.^^
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
244
Leipzig
Hm, da verstehe ich die IT-Kanzlei ehrlich gesagt nicht. Wenn man Pflichtangaben der LMIV teilweise auch als Bild angeben darf, warum darf ich dann nicht "enthält Sulfite" als Bild anhängen.
Denn dass ist gerne ein Abmahngrund, oder der Alkoholgehalt, da reicht ein Bild ebenfalls nicht. 🤷‍♂️
Ich habe da so meine Bedenken, den Bilder "sprechen" nicht. Einen Text kann ein Blinder sich zum Beispiel vorlesen lassen. Bei einem Bild funktioniert das nicht.