Lastschrift usw.

hansibubi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2010
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Hallo,

wie ist das eigentlich mit Shops, wo man dem Einzugsermächtigungsverfahren zustimmt. Warum wird das manchmal gemacht und manchmal nicht? Weil es dann für alle zukünftigen Bestellungen gölte?

Ich habe gerade eine eine Lastschriftrückgabe. Bei wikipedia steht folgendes:

Zitat von wikipedia.de:
Bankgebühren für Lastschriftrückgaben dürfen aufgrund verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs von der Zahlstelle vom Zahlungspflichtigen nicht verlangt werden[SUP][11][/SUP]. Entgelte für den Einreicher der Lastschrift sind dagegen zulässig. Dieser kann die ihm entstandenen Aufwendungen und Auslagen gegenüber dem Lastschriftschuldner als Schadensersatz geltend machen, sofern eine Einzugsvereinbarung gegenüber dem Lastschrifteinreicher zum Zeitpunkt der Einreichung der Lastschrift vorlag.

Der letztr Satz bereitet mit Kopfzerbrechen. Ich möchte den Schaden ersetzt bekommen. Muss ich flehen, oder habe ich Anspruch? Wie wird denn festgelegt, dass eine Einzugsvereinbarung besteht?

Durch das Anklicken von "ʘ Lastschrift" und Eingabe der Kontodaten?
Bei Amazon und co. sehe ich immer meine Bankdaten, z.b.

Grüße