kunde gefällt teil der ware nicht, tauscht gegen andere um, wer zahlt versand?

Catano

Gut bekanntes Mitglied
23. August 2008
172
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Hallo JTLer

ich habe einen Kunden der mehrere Artikel im Wert von 65 eur bei mir gekauft hat, nun hat er mir eine mail geschrieben, er möchte 2 Artikel davon zurückgeben und 2 weitere gegen andere (selben Wertes) tauschen.

Ich habe ihm geschrieben das ich die Versandkosten für das erneute versenden an ihn übernehme.

jetzt möchte er aber auch seine rücksendekosten erstattet bekommen, bin ich dazu verpflichtet?
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
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AW: kunde gefällt teil der ware nicht, tauscht gegen andere um, wer zahlt versand?

hmmm. eine schwere Frage...
Ich hatte auch mal so einen Fall, ich schreibe mal wie ich das gehandhabt hatte.
Den Kunden angerufen, warum genau er umtauschen möchte, ob es ein defekt war oder nur nicht gefiel. Bei Defekt hätte ich die Kosten des tauschens ja übernehmen müssen. Das war aber nicht der Fall, daher habe ich dem Kunden am Tele vorgeschlagen, das keine erneuten Versandkosten fällig wären ( klassischer Widerruf gefolgt von Neubestellung), das er die Rücksendekosten übernimmt und ich dafür die Versandkosten der Neubestellung. Am Telefon sind die Kunden ja sowieso immer kulanter und freundlicher als per Email, wenn die gleich mit Ihren Rechten und Paragraphen um sich werfen. So war das ganze dann kein Problem und der Kunde blieb freundlich, nahm das Angebot an und alle waren zufrieden.
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
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AW: kunde gefällt teil der ware nicht, tauscht gegen andere um, wer zahlt versand?

Es kommt auch immer darauf an welches Recht zum Tragen kommt, Widerrufsrecht oder Rückgabe, daraus ergibt sich dann ja schon die Nummer mit den Versandkosten.

Für mich wäre es aber theoretisch so logisch das er eine von beiden Versandkosten übernehmen müßte, da mit der Rückgabe der Waren ja der bestehende Vertrag geändert und abgeschlossen wird. Du bekommstWare zurück und Kunde sein Geld. Möchte er nun andere Artikel dafür haben wäre das ja ein neuer Auftrag mit also neuen Versandkosten, die nichts mit dem alten zu tun haben. Solche Fälle hatte ich auch schon öfters und eigentlich sehen die Kunden das dann auch so. Sie schicken mir die Ware zurück und bekommen andere Ware ohne Versandkosten geschickt. Versandkostenansprüche heben sich so zusagen auf. Ich weiß nicht ob das rechtlich so in Ordung ist, also keine Rechtsberatung aber normalerweise lassen die Kunden mit sich reden und wenn nicht muss man überlegen was das für ein Kunde ist. Kauft er öfters ein und auch grössere Summen oder ist das so eine Eintagsfliege? Bei guten Kunden muss man es sich dann mal gut überlegen und bei Eintagsfliegen ihm sein Geld erstatten und sagen wenn er etwas neues/ anderes kaufen möchte dann bitte neuen Auftrag erstellen so als ob er noch nie gekauft hätte.

Das ist wie gesagt meine Meinung aber meine Meinung ist nun mal nicht alles.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
AW: kunde gefällt teil der ware nicht, tauscht gegen andere um, wer zahlt versand?

Hallo das stimmt nicht so ganz. Ein Umtausch ist rechtlich nicht verankert und ein Goodwill des Händlers. Nun würde für den Kunden eigentlich vom Gesetz her nur eines überbleiben. Den Widerruf oder das Rückgaberecht, je nachdem was Du in Deinen AGB stehen hast. Dennoch hätte der Kunde die ganze Ware zurücksenden müssen in der angegeben Frist. Wenn Du einen Umtausch zustimmst, dann musst Du in Deinen AGB auch reinschreiben wer die Versandspesen zu tragen hat. Wenn das nirgendwo steht, dann wirst Du als Verkäufer in den sauren Apfel beissen, schon alleine als Service an den Kunden.

Bei Rückgabe, bzw. Widerruf ist das gesetzlich geregelt (§ 357 BGB).
Kannst Du hier einsehen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

Gib als Suchbegriff im Adobe § 357 an und Du findest die Passagen schneller. Die Rückgabefolgen und Kosten sind auf Seite 119 zu finden.

LG
Conny