Kaufabwicklung testen, Sandbox Gebühren?

Happy30

Aktives Mitglied
18. November 2006
47
0
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Kaufabwicklung und der Sandbox.

1. Kann ich irgendwie die Kaufabwicklung über Eazy Action testen?
Ich habe mir einen Account in der Sandbox von Ebay angelegt und
heute den ersten Artikel dort eingestellt.
Nun würde ich gerne überprüfen ob die Kaufabwicklung funktioniert.
Aber wenn ich versuche den Artikel zu kaufen, dann kommt die Nachricht
"das ich als Verkäufer meinen Artikel nicht selbst kaufen kann".
Klingt auch irgendwie logisch. Aber wie soll ich das ganze dann testen?
Möchte nicht erst Artikel bei Ebay einstellen und dann merken das nichts funktioniert. Es scheint ja noch ein paar probleme zu geben.

2. Fallen irgendwelche Gebühren an bei der Nutzung der Sandbox? Bei Galeriebild oder ähnliches?

Gruß Matze
 

Happy30

Aktives Mitglied
18. November 2006
47
0
Hallo vielen Dank mit dem Tipp des zweite Accounts.
Die Kaufabwicklung hat geklappt.
Allerdings habe ich nicht getestet ob wenn man verschiedene Artikel bei einem Verkäufer kauft die Versandkosten korrekt addiert werden.
Haben ein neues Template erstellt. Über ein Feedback würde ich mich freuen und über Verbesserungen natürlich auch.
http://cgi.sandbox.ebay.de/ws/eBayI...MEWN:IT&viewitem=&item=110015251218&rd=1&rd=1

vielen Dank

Gruß Matze
 

Jan Schl.

Sehr aktives Mitglied
12. November 2006
4.337
4
Rendsburg, Hückelhoven
Sieht gut aus - allerdings scheinst Du Widerrufs- und Rückgaberecht zu mischen. Die Belehrung sieht nach Rückgabe aus, als Überschrift hast Du aber Widerruf.

Ich arbeite mit Versandkosten nach Gewicht und dies klappt gut.

Gruß Jan
 

Happy30

Aktives Mitglied
18. November 2006
47
0
Stimmt, da hast du Recht,
Ich glaube ich werde Scroll-Fenster rausnehmen und als Überschrift "Rechtliches nehmen werde.
Das paßt dann besser.

Gruß Matze
 

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
Als das Layout ist TOP, Hut ab. Ich muss mich jetzt in den nächsten Tagen ein meines machen :(

Was mir aufgefallen ist, bis auf die Dinge die schon gesagt worden sind:

meines Wissens reicht die UmsatzsteuerID, die Steuernummer sollte man laut meinem Steuerberater dann weglassen.
 

Happy30

Aktives Mitglied
18. November 2006
47
0
Super, danke.

Tja, man lernt nie aus..
Das werde ich gleich mal ändern.
Man muss sich erstmal in mit Eazy Auction einarbeiten.
Für mich ist es immer ein Problem die Preislisten von meinem großhändler korrekt zu importieren.
Das ich die Daten korrekt in Eazy Auction übernehmen kann.
Ansonsten kann man sich mit dem Programm schon sehr viel Handarbeit ersparen. Klasse!!

Gruß Matze
 

mmayr1

Aktives Mitglied
1. Februar 2007
30
0
Hallo ich will ja nicht nerven..... aber wärest mit diese Art AB stark abmahngefährdet...


Hast du eine Firma... (weil du dich als Inh. ausgibst)
ANSONSTEN : INHABER weglassen ..... DU DARFST DICH NUR MIT VORNAME und´NACHNAME bezeichnen evtl einen ZUsatz

wenn ja fehlt noch die Handelsregister Nr.

Vermische nicht Rückgaberecht -- mit Widerrufsrecht ... es kann nur eines geben.. keine Scrollfenster .

WEnn Widderuf .. dann den aktuellen Stand nutzen ( lesen hilft)

hier ein Beispiel:
Sie können Ihren Kauf innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen
per Brief, Fax , E-Mail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag
nach Erhalt der Ware und am Tag nach dem Erhalt einer in Textform noch gesondert
mitzuteilenden Widerrufsbelehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige schriftliche Absendung des Widerrufs oder
Rücksendung der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an:

Vorname, Nachname evtl Zusatz,,,
Strasse
Ort
Fax: wenn vorhanden /wenn nicht oben im Text rausnehmen
E-Mail:

Ausschluss: (DIESEN BEREICH NUR WENN MANN IHN BRAUCH)

Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen

-zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CD‘s und DVD‘s ) oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
(und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. -

-Ende der Widerrufsbelehrung - .


Ganz wichtig : WErtersatzklausel, rauslassen .. ist zur Zeit umstritten hat auch schon Abmahnungen gegeben...

HINWEIS: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG ,SONDERN MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!!!!!


GRuss

mmayr1
 

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
Wir wollen hier mal nicht in Sachen ausschweifen, die hier eigentlich nicht hingehören.

Ada ich michgerade damit beschäftigt habe, und eine andere Auskunft bekommen habe (Rechtsanwalt & Steuerberater), bleibe ich bei meiner Aussage.

Aber da sieht man wieder, das man sich IMMER selber informieren und beim Fachanwalt nachfragen sollte.

in diesem Sinne
 

Guenter H.

Moderator
Mitarbeiter
10. November 2006
4.225
3
Styria / Austria
du legst dir bei ebay einen sandbox account an und meldest diesen bei eA an (Neuen eBay-Account für eazyAuction freischalten) und diese zugangsdaten trägst du in die wawi ein - und das testen kann beginnen. ;)

wenn du einen sandbox-account hast, kannst du z.b. versandkosteneinstellungen ausprobieren und musst nicht im echtbetrieb testen und dabei kunden verärgern...