Abmahner aus Fröndenberg, Anwälte aus Hagen:
Staatsanwaltschaft durchsucht Räume von Abmahnern und deren Rechtsanwälten
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind eine Plage des Internets. Gemäß § 8 Abs. 4 UWG sind Abmahnungen u. a. dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur deshalb ausgesprochen werden, damit der abmahnende Rechtsanwalt damit Geld verdient. Erst recht ist eine Rechtsmissbräuchlichkeit gegeben, wenn der abmahnende Rechtsanwalt seine Mandanten an den eingenommenen Gebühren finanziell beteiligt oder die Abmahner von den Kosten freistellt, quasi das Geschäft in Eigenregie und als eigenes Risiko übernimmt. Solche Fälle sind in der Praxis nicht ganz leicht nachzuweisen, obwohl es viele Konstellationen gibt, bei denen der Verdacht naheliegt, dass Abmahner und Anwalt gemeinsame Sache machen.
Gerade wenn bei relativ kleinen Internethändlern in größerem Umfang Abmahnungen ausgesprochen werden, stellt sich die Frage, wie die Abmahner diese Verfahren eigentlich finanzieren. Oftmals ist es augenscheinlich, dass der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Handel im Internet steht.
Bereits seit geraumer Zeit wird durch zwei unterschiedliche Rechtsanwaltsbüros durch Rechtsanwalt S. und Rechtsanwalt und Notar Z. aus Hagen für die Internethändler Frau K.-M. und Herrn M. aus Fröndenberg umfangreich abgemahnt. Auf Grund unserer Beratung in diesen Fällen ist uns bekannt, dass die Abmahnungen aus verschiedenen Gesichtspunkten fragwürdig sind. Dies gilt sowohl für den Umfang der Abmahnung wie auch hinsichtlich der abgemahnten Punkte.
Auf Grund mehrerer Strafanzeigen von Abgemahnten ermittelt seit geraumer Zeit die Staatsanwaltschaft Hagen wegen Verdachts des Betruges. Für die Staatsanwaltschaft haben sich die Anhaltspunkte für ein strafbares Zusammenwirken zwischen Abmahner und deren Anwälte offenbar so sehr verdichtet, dass nunmehr nach unseren Informationen Hausdurchsuchungen sowohl bei den Abmahnern wie auch bei den beteiligten Rechtsanwälten stattgefunden haben. Die beschlagnahmten Unterlagen werden zurzeit durch die Staatsanwaltschaft ausgewertet. Aus unserer Beratungspraxis ist uns bekannt, dass die Abmahneranwälte in einigen Verfahren mittlerweile das Mandat niedergelegt haben.
www.internetrecht-rostock.de
Staatsanwaltschaft durchsucht Räume von Abmahnern und deren Rechtsanwälten
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind eine Plage des Internets. Gemäß § 8 Abs. 4 UWG sind Abmahnungen u. a. dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur deshalb ausgesprochen werden, damit der abmahnende Rechtsanwalt damit Geld verdient. Erst recht ist eine Rechtsmissbräuchlichkeit gegeben, wenn der abmahnende Rechtsanwalt seine Mandanten an den eingenommenen Gebühren finanziell beteiligt oder die Abmahner von den Kosten freistellt, quasi das Geschäft in Eigenregie und als eigenes Risiko übernimmt. Solche Fälle sind in der Praxis nicht ganz leicht nachzuweisen, obwohl es viele Konstellationen gibt, bei denen der Verdacht naheliegt, dass Abmahner und Anwalt gemeinsame Sache machen.
Gerade wenn bei relativ kleinen Internethändlern in größerem Umfang Abmahnungen ausgesprochen werden, stellt sich die Frage, wie die Abmahner diese Verfahren eigentlich finanzieren. Oftmals ist es augenscheinlich, dass der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Handel im Internet steht.
Bereits seit geraumer Zeit wird durch zwei unterschiedliche Rechtsanwaltsbüros durch Rechtsanwalt S. und Rechtsanwalt und Notar Z. aus Hagen für die Internethändler Frau K.-M. und Herrn M. aus Fröndenberg umfangreich abgemahnt. Auf Grund unserer Beratung in diesen Fällen ist uns bekannt, dass die Abmahnungen aus verschiedenen Gesichtspunkten fragwürdig sind. Dies gilt sowohl für den Umfang der Abmahnung wie auch hinsichtlich der abgemahnten Punkte.
Auf Grund mehrerer Strafanzeigen von Abgemahnten ermittelt seit geraumer Zeit die Staatsanwaltschaft Hagen wegen Verdachts des Betruges. Für die Staatsanwaltschaft haben sich die Anhaltspunkte für ein strafbares Zusammenwirken zwischen Abmahner und deren Anwälte offenbar so sehr verdichtet, dass nunmehr nach unseren Informationen Hausdurchsuchungen sowohl bei den Abmahnern wie auch bei den beteiligten Rechtsanwälten stattgefunden haben. Die beschlagnahmten Unterlagen werden zurzeit durch die Staatsanwaltschaft ausgewertet. Aus unserer Beratungspraxis ist uns bekannt, dass die Abmahneranwälte in einigen Verfahren mittlerweile das Mandat niedergelegt haben.
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