Innergemeinschaftliche Lieferungen

ponsel21

Aktives Mitglied
25. August 2007
329
0
Blomberg Lippe
Hallöchen ...

mit diesem Thread möchte ich einmal einen Erfahrungsaustausch bezüglich der innergemeinschaftlichen Lieferungen und damit zusammenhängenden steuerfreien Lieferungen anstoßen.

Lt. den mir vorliegenden Bestimmungen ist jeder Unternehmer der Waren innnerhalb der EU zum Kauf anbietet dazu berechtigt steuerfrei zu liefern, wenn bestimmte Vorraussetzungen eingehalten werden.

Hierfür sind dem Finanzamt lt. meinen Unterlagen Nachweise zu erbringen, dass die Ware tatsächlich an einen Kunden / Empfänger in der EU geliefert wurde. Eine sog. Anlieferbestätigung (Confirmation of delivery)

Mich würde gern einmal interessieren, wie andere Unternehmer sich dieser Bestimmung annehmen und gerade bei Lieferungen an Endkunden ins Ausland diese Bestätigungen erhalten.

Reicht hier eine Bestätigung der Spedition? (Lieferschein)

Wie wird bei Postversand gehandelt, da hierfür keine Unterschrift des Endkunden vorliegt, dass dieser auch die Ware erhalten hat!?


Ich denke es gibt unter uns ein paar Nutzer, die bereits mit diesen Bestimmungen konfrontiert wurden. Ich würde mich freuen, wenn jemand mal seine Erfahrungen uns anderen Usern mitteilen kann.

Vielen Dank und Gruß

Torsten
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Der nachweis des grenzüberschreitenden Verkehrs wird durch die Paketnummer erbracht. Die ist jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar (auch online mit Tracking).

Daher zählen normale Briefsendungen nicht und sind kein Nachweis für die Lieferung in ein anderes EU Land.

Bei Selbstabholung muß der Abholer (Kunde) auf dem Lieferschein oder der Rechnungskopie unterschreiben, daß er die Ware selbst ins Ausland verbringt und haftet auch dafür.

Fazit: Auslandslieferungen nur als versichertes Paket! Dann hat man jederzeit den Nachweis wann, wer, wo das Paket übernommen hat.

lg
Gerhard
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Ja, der Paketschein ist ausreichend als Nachweis, zumindest laut meinem Finanzamt.

Was mich allerdings stutzig macht: Dass du an Endkunden verkaufst.
Steuerfreie Lieferungen sind NUR an UNTERNEHMER möglich, da nur diese eine USt-ID haben - und genau DIESE USt-ID ist für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung wichtig und MUSS auch auf jeder Rechnung vermerkt sein - damit geht dann die Steuerpflicht auf den "Empfänger" über.

Kleiner Tipp: Hier gibt es eine Seite, auf der man die USt-ID des Empfängers validieren kann. SEHR WICHTIG, denn bei nicht korrekter USt-ID bleibt die Steuerpflicht letztendlich im Fall der Fälle an Dir hängen.

Viele Grüsse
Matze
 

D********t

Guest
Zitat von Hifi-Matze:
Ja, der Paketschein ist ausreichend als Nachweis, zumindest laut meinem Finanzamt.

Was mich allerdings stutzig macht: Dass du an Endkunden verkaufst.
Steuerfreie Lieferungen sind NUR an UNTERNEHMER möglich, da nur diese eine USt-ID haben - und genau DIESE USt-ID ist für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung wichtig und MUSS auch auf jeder Rechnung vermerkt sein - damit geht dann die Steuerpflicht auf den "Empfänger" über.

Das ist falsch. Bestellt ein Endkunde aus z.B. der Schweiz bei Dir im Shop, ist er in Deutschland nicht steuerpflichtig und Du schickst ihm die Ware umsatzsteuerfrei zu, dafür gibt es spezielle Auslandspaketscheine, auf denen die Art der Sendung (Warensendung, Geschenk etc.) deklariert wird, die umsatzsteuerfreie Rechnungssumme eingetragen wird und die Höhe der Versandkosten, diese werden (macht die Post) in Versandtaschen an das Paket geheftet und vom Zoll in diesem Falle der Schweiz mit der im Paket enthaltenen Rechnung und Ware verglichen, dann erhebt die Zollbehörde der Schweiz den für die Schweiz geltenden Umsatzsteuersatz (lächerliche 7,x%) und der Schweizer Empfänger bezahlt diesen Zoll beim Abohlen der Sendung auf dem Postamt.

Der Durchschlag des Paketscheins gilt dann als Beleg für die deutschen Finanzbehörden, da dieser die Daten der Sendung und die Trackingnummer enthält und somit auch später nachvollzogen werden kann, das die Sendung wirklich an einen Empfänger in der Schweiz ging.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Wenn du einen ENDKUNDEN innerhalb der EU hast, kann der NICHT steuerfrei kaufen. Das bleibt nur Gewerbetreibenden mit USt-ID vorbehalten.

Für Endkunden im NICHT-EU-AUSLAND hast du zwar die Vorgehensweise korrekt beschreiben - wie du hier aus dem Topictitel entnehmen kannst, ging es hier aber um INNERgemeinschaftliche Lieferungen.

Viele Grüsse
Matze
 

D********t

Guest
Zitat von Hifi-Matze:
wie du hier aus dem Topictitel entnehmen kannst, ging es hier aber um INNERgemeinschaftliche Lieferungen.

Viele Grüsse
Matze

Ist mir danach auch aufgefallen und du hast natürlich recht, war auch schon drauf und dran, meinen Beitrag wieder zu löschen...aber ich lass ihn für andere stehen. Und bitte nicht denken, das ich Dich mit meinem Beitrag als doof hinstellen wollte^^.
 

tom

Gut bekanntes Mitglied
21. August 2006
254
0
Ich lass mir zur Sicherheit die USTID des EU Kunden immer vom Bundesamt per Brief bestätigen. Der Paketscheint kommt dann an diesen Nachweis dran. Wenn das FA kommt, haben die gleich alles auf einen Blick.