ponsel21
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Hallöchen ...
mit diesem Thread möchte ich einmal einen Erfahrungsaustausch bezüglich der innergemeinschaftlichen Lieferungen und damit zusammenhängenden steuerfreien Lieferungen anstoßen.
Lt. den mir vorliegenden Bestimmungen ist jeder Unternehmer der Waren innnerhalb der EU zum Kauf anbietet dazu berechtigt steuerfrei zu liefern, wenn bestimmte Vorraussetzungen eingehalten werden.
Hierfür sind dem Finanzamt lt. meinen Unterlagen Nachweise zu erbringen, dass die Ware tatsächlich an einen Kunden / Empfänger in der EU geliefert wurde. Eine sog. Anlieferbestätigung (Confirmation of delivery)
Mich würde gern einmal interessieren, wie andere Unternehmer sich dieser Bestimmung annehmen und gerade bei Lieferungen an Endkunden ins Ausland diese Bestätigungen erhalten.
Reicht hier eine Bestätigung der Spedition? (Lieferschein)
Wie wird bei Postversand gehandelt, da hierfür keine Unterschrift des Endkunden vorliegt, dass dieser auch die Ware erhalten hat!?
Ich denke es gibt unter uns ein paar Nutzer, die bereits mit diesen Bestimmungen konfrontiert wurden. Ich würde mich freuen, wenn jemand mal seine Erfahrungen uns anderen Usern mitteilen kann.
Vielen Dank und Gruß
Torsten
mit diesem Thread möchte ich einmal einen Erfahrungsaustausch bezüglich der innergemeinschaftlichen Lieferungen und damit zusammenhängenden steuerfreien Lieferungen anstoßen.
Lt. den mir vorliegenden Bestimmungen ist jeder Unternehmer der Waren innnerhalb der EU zum Kauf anbietet dazu berechtigt steuerfrei zu liefern, wenn bestimmte Vorraussetzungen eingehalten werden.
Hierfür sind dem Finanzamt lt. meinen Unterlagen Nachweise zu erbringen, dass die Ware tatsächlich an einen Kunden / Empfänger in der EU geliefert wurde. Eine sog. Anlieferbestätigung (Confirmation of delivery)
Mich würde gern einmal interessieren, wie andere Unternehmer sich dieser Bestimmung annehmen und gerade bei Lieferungen an Endkunden ins Ausland diese Bestätigungen erhalten.
Reicht hier eine Bestätigung der Spedition? (Lieferschein)
Wie wird bei Postversand gehandelt, da hierfür keine Unterschrift des Endkunden vorliegt, dass dieser auch die Ware erhalten hat!?
Ich denke es gibt unter uns ein paar Nutzer, die bereits mit diesen Bestimmungen konfrontiert wurden. Ich würde mich freuen, wenn jemand mal seine Erfahrungen uns anderen Usern mitteilen kann.
Vielen Dank und Gruß
Torsten