Inhalt Gewerbeschein

Micky01855

Gut bekanntes Mitglied
28. November 2006
194
1
Dresden
Noch ne andre Thematik: Wie habt ihr das gelöst mit dem Zweck des angemeldeten Gewerbes? Also ich meine bei mir steht: Handel mit Dekoartikeln, Kunstblumen, etc... Nur wenn man mal noch einen zweiten oder dritten Shop eröffnen will, wird die Liste ja immer länger und vor allem, man muss seine Gewerbeerlaubnis immer wieder umschreiben lassen... Wie habt Ihr das gelöst?

Viele Grüße

Rüdiger
 

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
0
Westerrönfeld
AW: Inhalt Gewerbeschein

Hallo Rüdiger,

lass doch einfach eintragen "Handel sämtlicher auf dem Markt befindlichen Artikeln (ausgenommen Lebensmittel)", weil hierfür benötigst Du eine Belehrung früher hiess dies Lebensmittelzeugnis.

Gruss Micha
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Inhalt Gewerbeschein

also in AT heist das Gewerbe einfach "Handel mit Waren aller Art (ausgn. Lebensmittel), insbesondere XXX" wobei XXX in unserem Fall Tierbedarf ist, ist aber egal...
 

Micky01855

Gut bekanntes Mitglied
28. November 2006
194
1
Dresden
AW: Inhalt Gewerbeschein

Danke! Ich hatte nur gehört, dass solche Bezeichnungen in Deutschland angeblich nicht mehr eingetragen werden dürfen?
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Inhalt Gewerbeschein

Der Gewerbeschein ist für dich in erster Linie zunächst mal nur ein Nachweis, dass du dein Gewerbe überhaupt ordnungsgemäß angemeldet hast. Entscheidend (für das Gewerbeamt) ist, dass du Handel betreibst - und nicht etwa bestimmte Zulassungen benötigst, Handwerker bist usw.

Womit genau Du handelst ist für das Gewerbeamt eher zweitrangig - bzw. wird das sehr oft gar nicht im Detail erfasst, weil es im Rechner der Gewerbeämter dafür nur sehr grobe "Rubriken" gibt.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
971
12
Kreuztal
AW: Inhalt Gewerbeschein

An und Verkauf Waren aller Art insbesondere im Internet

Das haben wir eingetragen, ist doch ganz einfach

schöne Grüße
Stefan
 

chris_K

Aktives Mitglied
26. April 2008
230
0
AW: Inhalt Gewerbeschein

Also der Gewerbebeamte bei mir, wollte das ich es ganz genau aufschreibe.
Das er nicht noch die Artikelnummern wollte war grad alles.
Wenn jetzt was dazukommt oder wegfällt, kostets 18€.

Grüsse Chris
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
971
12
Kreuztal
AW: Inhalt Gewerbeschein

An und Verkauf Waren aller Art insbesondere im Internet

Das ist doch ganz genau,oder ? Waren aller Art. Was ist das denn für ein Vogel ?
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Inhalt Gewerbeschein

Nö, das ist eben alles andere als genau. Das heißt nichts anderes als "Ich kaufe und verkaufe irgendwas" - und das muss verständlicherweise nicht akzeptiert werden (auch wenn es teilweise getan wird).

Dem Gewerbeamt geht es zum einen darum, klassifizieren zu können, worin der eigentliche "Geschäftszweck" besteht (z. B. Großhandel ist da eben was anderes als Einzelhandel) und zum anderen sollen in aller Regel sowas wie "Oberbegriffe" der Waren genannt werden. Ins Detail muss man wie schon gesagt natürlich nicht gehen - schon allein, weil sie das gar nicht wirklich zuordnen können - gröbere Klassifizierungen hingegen schon.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
971
12
Kreuztal
AW: Inhalt Gewerbeschein

Naja, dann hatten wir wohl einmal einen " coolen " Gewerbebeamten. Was ist dann aber, wenn ich jetzt wirklich wie ein kleines Kaufhaus auftrete im Internet. Muß ich dann etwa alles einzeln aufführen. Wird wahrscheinlich der längste Gewerbeschein der Welt. Vielleicht sollte Mann oder Frau es dann einfach einmal mit " Nonfood Artikel " versuchen. Ist ja dann vielleicht sehr genau.

Übrigens der Vorschlag mit Waren aller Art kam vom Gewerbeamt selbst.

schöne Grüße
Stefan
 
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