Identifikationsnummer

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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.280
689
Hallo,

habe versucht im Netz bissel schlauer zu werden, leider gab es auch paar Auskünfte, die mich dann wieder verwirrt haben.

Die Frage die sich mir stellt ist, MUSS ich im Impressum (Homepage/ Shop) oder auf den Briefpapieren meine Identifikationsnummer oder alte Steuernummer angeben?

Danke
 

Torsten

Gut bekanntes Mitglied
16. Oktober 2006
270
0
LK Stade
AW: Identifikationsnummer

Ich fass mich mal kurz, Text ist lang genug.

Telemediengesetz: §5, Abs. 6

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a)die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6.in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
 

D********t

Guest
AW: Identifikationsnummer

Hallo,

habe versucht im Netz bissel schlauer zu werden, leider gab es auch paar Auskünfte, die mich dann wieder verwirrt haben.

Die Frage die sich mir stellt ist, MUSS ich im Impressum (Homepage/ Shop) oder auf den Briefpapieren meine Identifikationsnummer oder alte Steuernummer angeben?

Danke

Steuernummer brachst Du garnicht, dies gehört dort auch nicht hin und würde Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Aber die UST-ID, sofern Du eine hast, ist Pflichtangabe. Keine Rechtsberatung!

OLG Hamm zur Angabe von Handelsregister und UStID-Nr. » Von Martin Rätze » shopbetreiber-blog.de
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Identifikationsnummer

Steuernummer brachst Du garnicht, dies gehört dort auch nicht hin und würde Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Aber die UST-ID, sofern Du eine hast, ist Pflichtangabe. Keine Rechtsberatung!
Stimmt leider nicht ganz.

"carhifi-gehaeuse" hat auch Briefpapier angesprochen. Und auf Rechnungen gehört die Angabe der Steuernummer oder die USt.-ID zu den Pflichtangaben. Hat jemand also gar keine USt.-ID (weil er z. B. einfach keine benötigt), dann ist die Angabe der Steuernummer notwendig und ebenso eine Pflichtangabe.

Grundlage hierfür: § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG
 

D********t

Guest
AW: Identifikationsnummer

Stimmt, ich war hier nur beim Impressum im Shop hängen geblieben, sorry, auf Rechnungen ist die Steuernummer natürlich immer Pflichtangabe!
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Identifikationsnummer

Jein :biggrin: Pflichtangabe ist dort eine der beiden.
Dass beide angegeben sind, sieht man übrigens auch recht häufig und ist auch in Ordnung (aber halt nicht nötig).
 

D********t

Guest
AW: Identifikationsnummer

Jein :biggrin: Pflichtangabe ist dort eine der beiden.

Wo Du meinen? Impressum? Da gehört nur die USt-ID hin, falls vorhanden, Steuernummer ist in keinster Kombination Pflicht, hat man keine USt-ID, brauch dort ausser der restlichem Plichtangaben je nach Unternehmensform nichts stehen. Übrigens ist die Telefonnummer auch keine Pflichtanagabe, solange die Shopseite ein Email-Kontaktformular enthält. Immernoch keine Rechtsberatung!

Dass beide angegeben sind, sieht man übrigens auch recht häufig und ist auch in Ordnung (aber halt nicht nötig).
Dat is wohl wahr...
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.280
689
AW: Identifikationsnummer

ok, vielen Dank Euch, also dann haben wohl wieder manche im Netz humbuck verzapft!

ich war auch der Meinung, dass man online keine Steuernummer angeben MUSS als Kleinunternehmer, auf Rechnung ist es ja relativ klar.

NUR nochmal zum Verständnis, habe derzeit eine Steuernummer und eine Identifikationsnummer, die ja die Steuernummer ersetzen soll, oder nicht?

Richtig heißt ja die Identifikationsnummer "Persönliche Identifikationsnummer",
wie sollte man dann am Besten auf der Rechnung diese Nummer angeben?

ich hätte nun folgendes geschrieben:
Identifikationsnummer XX XXX XXX XXX

("persönliche" kann man ja entfallen lassen, oder?)


Online im Shop und auf der HP würde ich nun so alles notieren:
Steuernummer XXXXX/XXXXX
Identifikationsnummer XX XXX XXX XXX

oder würdet Ihr die ganz weg lassen auch zum Schutz von einem selbst?
möchte halt Abmahnfallen aus dem Weg räumen

DANKE
 

D********t

Guest
AW: Identifikationsnummer

ok, vielen Dank Euch, also dann haben wohl wieder manche im Netz humbuck verzapft!

ich war auch der Meinung, dass man online keine Steuernummer angeben MUSS als Kleinunternehmer, auf Rechnung ist es ja relativ klar.

NUR nochmal zum Verständnis, habe derzeit eine Steuernummer und eine Identifikationsnummer, die ja die Steuernummer ersetzen soll, oder nicht?

Richtig heißt ja die Identifikationsnummer "Persönliche Identifikationsnummer",
wie sollte man dann am Besten auf der Rechnung diese Nummer angeben?

ich hätte nun folgendes geschrieben:
Identifikationsnummer XX XXX XXX XXX

("persönliche" kann man ja entfallen lassen, oder?)


Online im Shop und auf der HP würde ich nun so alles notieren:
Steuernummer XXXXX/XXXXX
Identifikationsnummer XX XXX XXX XXX

oder würdet Ihr die ganz weg lassen auch zum Schutz von einem selbst?
möchte halt Abmahnfallen aus dem Weg räumen

DANKE

Also wenn Du diese neue ganz persönliche Identifikationsnummer meinst, die hat im Shop und auf Geschäftspapieren überhaupt nichts zu suchen und ist auch nicht geschäftsrelevant, da diese nur zur Kommunikation mit dem Finanzamt dient. Und wie gesagt, Steuernummer nicht im Impressum angeben, UST-ID wenn vorhanden auf jeden Fall. Auf Rechnungen aber Steuernummer und UST-ID (wenn vorhanden) eintragen. Keinerlei Rechtberatung!
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.280
689
AW: Identifikationsnummer

ok, also dann wäre ich noch immer up2date.

Brifpapier ist mit Steuernummer belegt, im Impressum "kann" man diese ja freiwillig angeben, so hatte ich diese auch bisher drin.

Danke
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Identifikationsnummer

du gibst ent weder deine St.Nr. oder deine DE xxxxxxxx an . deine vom Finanzamt übermittelte Steuer ID brauchst du nicht angeben .
zitat von meinen Anwalt

Also wenn Du diese neue ganz persönliche Identifikationsnummer meinst, die hat im Shop und auf Geschäftspapieren überhaupt nichts zu suchen und ist auch nicht geschäftsrelevant, da diese nur zur Kommunikation mit dem Finanzamt dient. Und wie gesagt, Steuernummer nicht im Impressum angeben, UST-ID wenn vorhanden auf jeden Fall. Auf Rechnungen aber Steuernummer und UST-ID (wenn vorhanden) eintragen. Keinerlei Rechtberatung!