Moin,
wir haben heute einen Hinweis von einem Hersteller unsere Produkte erhalten:
Die Informationen zu Gefahreneigenschaften im Online-Handel müssen so vorgehalten werden, dass der private Endverbraucher diese zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang einleiten kann.
Wie lässt sich diese im zu einem im Shop3 und in Shop4 darstellen?
Grüße aus Münster
Uwe
wir haben heute einen Hinweis von einem Hersteller unsere Produkte erhalten:
Die Informationen zu Gefahreneigenschaften im Online-Handel müssen so vorgehalten werden, dass der private Endverbraucher diese zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang einleiten kann.
Wie lässt sich diese im zu einem im Shop3 und in Shop4 darstellen?
Grüße aus Münster
Uwe