In unserem (ansonsten sehr erfüllten) JTL-Alltag kommt es leider recht häufig vor, dass beim Erstellen eines Auftrags vergessen wird die Zahlungsart anzugeben. Sowohl Bar- als auch Rechnungszahler kommen bei uns um Ladengeschäft oft vor. Wird bei einer Barzahlung die Zahlart nicht gesetzt und dann vergessen von Hand auf der Rechnung zu vermerken, dass bezahlt wurde, kann es passieren, das der Kunde einen Monat später zu Unrecht angemahnt wird, weil man davon ausgeht, dass überwiesen wird, wenn auf der Rechnung nichts vermerkt wird. Damit macht man sich beim Kunden natürlich keine Freunde. <br>Das passiert eigentlich recht selten, trotzdem fragt man sich beim Erstellen einer Mahnungen zu einer solchen Rechnung häufig, ob dieser Kunde nicht vielleicht doch schon bar bezahlt hat. Kein gutes Gefühl.<br>Die Lösung wäre recht einfach: Ist beim Schießen des Auftrags keine Zahlungsart gesetzt, kommt eine Hinweisbox mit der Frage, ob dies so gewollt ist. Mit Ja oder Abrechen kann man dann weiter oder zum Auftrag zurück.<br>Viele Grüße <br>Julian