Neu Händler müssen Schweizer Kunden nun genau über Zollgebühren informieren

Conny

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7. September 2009
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Habe ich eben beim Händlerbund gelesen.
Wie setzt ihr das um ?

Original Link: https://www.onlinehaendler-news.de/...ewsletter&utm_medium=Link&utm_campaign=Weekly

Auszug:
Was müssen Händler nun beachten

Die Verordnung sieht vor, dass in den Fällen, in denen

- Mehrwertsteuer durch den Kunden bezahlt wird, darauf hinzuweisen ist, dass Kunden die Schweizer Mehrwertsteuer bei Empfang der Ware direkt dem Spediteur bezahlen müssen. Außerdem ist die Art und Weise der Mehrwertsteuerberechnung auszuführen.

- Zölle durch den Kunden zu zahlen sind, auf die Zölle hinzuweisen ist und diese auch genau zu beziffern sind.

Da die genau Bezifferung der Zölle für ausländische Händler eine große Herausforderung ist, reicht es für die Bezifferung der Zölle aus, auf den Gebührenrechner XTARES der Eidgenössischen Zollverwaltung (http://xtares.admin.ch) zu verweisen.

Beispielhaft, soll dies nun so aussehen können:
screenshot-secco.JPG
©Screenshot/SECO
 

B.N.C

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20. März 2012
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UPDATE 26. Juli 2018:


Da die Verordnung viele Fragen zum rechtsicheren Handel in die Schweiz aufwarf, war es unumgänglich, direkt eine Anfrage an die Seco zu verfassen. Diese antwortete schnell und erfreulich für die betroffenen Händler. Zwar sind die Formulierungen der Verordnung nicht abschließend zu verstehen, doch gilt sie nicht für deutsche Händler, die unter einer .de Domain lediglich auch einen Kauf in der Schweiz ermöglichen. Nach Auffassung der Seco soll dies nicht durch die Verordnung erfasst werden, da es zu keiner Täuschung in Bezug auf die Herkunft oder den Versender der Ware kommen kann. Es besteht somit keine Notwendigkeit der Änderung der derzeitigen Praxis.
 
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_simone_

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17. Februar 2013
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Na super, ich habe just eine entsprechende Formulierung auf der Bestellübersichtsseite eingebaut, die nur Schweizern angezeit wird. Aber egal, schaden wird es wohl nicht.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Das hatte ich mir schon gedacht, wäre ja kurios wenn ein nicht-EU-Land einem EU-Land vorschreiben könnte wie die Waren im EU-Land angeboten werden müssen. ;)
So weit kommt's noch ...
 

_simone_

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17. Februar 2013
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Notun Delend
Das hatte ich mir schon gedacht, wäre ja kurios wenn ein nicht-EU-Land einem EU-Land vorschreiben könnte wie die Waren im EU-Land angeboten werden müssen. ;)
So weit kommt's noch ...
Du Michael; hier in der EU und speziell DE kann mich keine Kuriosität mehr schocken. Wäre ich unbeteiligt, würde ich es sogar noch als Erheiterung wahrnehmen, aber leider sitzen wir mitten drin.^^
Trotz allem ist der Onlinehandel schon eine spannende Sache. :)
 

MichaelH

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Das hat aber mit der EU rein gar nichts zu tun, das hat mit der Nicht-EU-Schweiz im Herzen Europas zu tun.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Hast du das noch gar nicht bemerkt ? Nun weißt du es ja.
Kongo, Chile, Pakistan, Schweiz, kein Unterschied, nur die Versandkosten sind höher. ;) ;) ;)