Grundpreisangabe / Preisangabenverordnung ... Tipps / Tricks für eBay

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
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Hallo,

das Thema popt immer wieder hoch, auch Kunden von mir fragen ständig nach, was man sinnvollerweise tun könnte.
Viele Kunden haben Varianten-Angebote auf eBay mit Platz 1, können daher technisch keine Grundpreise angeben und sind nun gezwungen die Angebote zu beenden und einzeln einzustellen.


Daher nun Fragen die sich grundsetzlich stellen:

1.) Welche Möglichkeiten hat man, Grundpreise anzugeben?
2.) Wie könnte man eBay dazu bringen, die technische Möglichkeit vorzusehen?
3.) Gibt es Möglichkeiten, Grundpreisangaben zu umgehen?


Ich würde mich freuen, wenn wir hier einen kompakten Informationspool aufbauen, da man sehr viel lesen kann.

Zuden Fragen meiner Kunden und mögliche Antworten darauf ...



1.) Welche Möglichkeiten hat man, Grundpreise anzugeben?
Mit der Einführung von Merkmalen unter Kategorien, kann man in eBay "Anzahl der Einheiten" und "Maßeinheit" eine automatisch berechnende Grundpreisangabe nutzen.

Diese Angabe funktioniert aber nicht durchgängig bei Varianten-Angeboten, hier klappt dies nur auf der Seite der Suchergebnisse.

Bei Varianten wird daher geraten, Grundpreise mit ins Galeriebild aufzunehmen oder in die Angebotsbeschreibung zu packen. Dies stellt aber keinen ausreichenden Schutz dar!!!

Besser sollte man diese Angebote beenden und einzeln einstellen, was man aber oft nicht tun kann.

An dieser Stelle verweise ich dann hierauf, SEHR INTERESSANT:
https://www.it-recht-kanzlei.de/grundpreisangabe-bei-ebay.html



2.) Wie könnte man eBay dazu bringen, die technische Möglichkeit vorzusehen?
Die Grundpreise werden auf den Angebotsseiten mit Varianten aktuell nicht angezeigt, komischerweise aber in den Suchergebnissen!

Es entsteht daher der Eindruck, dass es technisch schon möglich ist, eBay aber nicht WILL.

Auch bereits laufende Variationsangebote und deren Variantentexte können nicht mehr angepasst werden, auch hier bietet eBay keine technische Möglichkeit dies abmahnsicher anzugeben!

Kann man hier nicht gegen eBay vorgehen als Betreiber?
Dem Händler wird verwehrt Preise nach PAngV zu ermöglichen.



3.) Gibt es Möglichkeiten, Grundpreisangaben zu umgehen?

Es gibt auch immer wieder Gedankengänge, wie man grundsätzlich die Grundpreise umgehen kann.

Angenommen ein Kunde verkauft ein Produkt, dass IMMER zu 100m verpackt ist, es davon aber verschiedene Farben / Größen gibt -> somit Grundpreise erforderlich sind.

Was wäre denn, wenn der Kunde eine Mengenstaffel mit aufnimmt (1x / 2x / 5x ...)?
Was wäre denn, wenn der Kunde einfach einen Cent-Artikel beilegt und diese 2 Artikel als "SET" verkauft?
Als SET wäre dann doch kein Grundpreis mehr erforderlich, oder?



Bis hierhin, danke euch ....
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
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Sorry, aber das muss ich nicht, das ist die Grundlage hierfür.
Die Fragen hier in Bezug auf eBay sind wichtig, speziell Frage 3, aber auch 2 ;)

Es geht darum, wie man die technischen Missstände bestmöglichst umgehen kann, ohne dass man seine Angebote mit Varianten beenden / auflösen muss, das wäre nicht mehr zeitgemäß!
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.112
638
Wir haben eine Info von eBay erhalten, dass man aus technischen Gründen keine Grundpreise je Variante anzeigen kann.
Diese Aussage haben wir beantwortet, dass dies technisches sehr wohl möglich ist, man doch bitte hier etwas unternehmen sollte!
Man möchte dies aber nicht, da dies verwirrend wäre ... WAS EIN SCHWACHSINN.


Wie dem auch sei, wir haben dies mit höchster Prio eBay gemeldet, dass man wenigstens die Variantenbezeichnungen nach abverkäufen noch bearbeitet werden können!
Ich bitte daher JEDEN, bezugnehmend auf Ticket "Grundpreis bei Varianten Artikel SR# 1-93754118905" dies ebenfalls eBay zu melden, damit eBay diese Dringlichkeit erkennt.


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BITTE TEILEN UND MELDEN!!!

Um eBay zu kontaktieren, diesen Link verwenden:
http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI...+Kontaktformular&instruction=&expirationDate=

Bezug zu Ticket "Grundpreis bei Varianten Artikel SR# 1-93754118905", mit der BITTE dass man Variantenbezeichnungen auch nach Abverkäufen umbenennen kann!

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Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Antwort zur Anpassung der Variantenbezeichnungen mit dem Grundpreis.
Gerne gebe ich Ihnen Informationen dazu.
Bei Angeboten mit Varianten ist es bisher nicht möglich den Grundpreis auf der Artikelseite anzuzeigen. Da der Grundpreis durch die Artikelmerkmale (Maßeinheit; Anzahl der Einheiten) und den Preis einmalig pro Angebot festgelegt wird, die unterschiedlichen Preise jeder Variante aber nicht zwangsläufig alle diesem Grundpreis entsprechen.
Bei Anzeige eines Grundpreises, der eventuell dem Preis der vom Nutzer gewählten Variante widerspricht, wären auf der Artikelseite verwirrende Angaben zu sehen. Aus diesem Grund wird bei Angeboten mit Varianten nur in der Suche ein Grundpreis angezeigt, der dem dort angezeigten Preis entspricht.
Der Vorschlag meiner Kollegin Baumgart, die Variantennamen mit dem jeweiligen Grundpreis zu ergänzen, ist für neue Angebote gut. Bei bestehenden Angeboten mit Abverkäufen ist dies allerdings technisch nicht umsetzbar. Ich gebe diesen Umstand gerne als Kritik bzw. Verbesserungsvorschlag weiter.
Bitte haben Sie Verständnis, das wir keine Änderungen an Ihren Angeboten vornehmen dürfen und bei diesem Sachverhalt auch nicht könnten.
Kurzfristig besteht noch die Möglichkeit über "Varianten bearbeiten" weitere "Größen" hinzu zu fügen, z.B " z.B. 10x2 mm 0,59 €/m", und dann in den weiteren Schritten die jeweilige Stückzahl und den Preis zu übernehmen, und die Stückzahl bei der ursprünglichen Variante auf 0 zu setzen. Dieses Vorgehen macht aber die alten Varianten aber nicht unsichtbar, nur nicht auswählbar (ausgegraut).
Hinzu käme bei einer Preisänderung oder Rabattierung der einzelnen Varianten, würde der jeweilige Grundpreis in der Variantenbezeichnung wieder nicht passen.
Alternativ bliebe das Beenden des bereits gut verkauften Angebots und das Erstellen eines neuen Angebots. Ich weiß, dass dies viel Aufwand bedeutet und aufgrund des erworbenen Rankings schmerzlich ist, und bitte Sie daher um Verständnis, dass keine Alternative zur Verfügung steht.
Herr ...., ich bedauere Ihnen nicht die gewünschte Antwort geben zu können, und danke Ihnen, dass Sie bereits seit mehr als 6 Jahren erfolgreich auf eBay verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
 
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