Wir hatten jetzt schon einige Kontakte zu eBay, Anwälten, IHK, Händlerbund und IT Recht ... alle sagen das gleiche, man kann derzeit keine sicheren Aussagen geben um alles umfänglich korrekt zu erfüllen 😆
Wir haben jetzt mehrere Handlungsanweisungen erhalten und haben diese verglichen und konnten daraus unsere Schlüsse ziehen.
1.) alle berichten, Händler machen sich alle sehr verrückt, wollen viel mehr angeben, als was man eigentlich angeben müsste, man solle das wesentliche verpflichtende angeben
2.) Hersteller bzw. Quasi-Hersteller angeben sind Pflicht und sollte klar sein
3.) Warn- & Sicherheitsinformationen sind dann anzugeben, sofern die Produkte das erfordern bzw. diese offensichtlich sind (sprich z.B. Klebstoffe, Elektroartikel, ...).
Man wurde hier verrückt gemacht, man muss dies für alle Produkte erstellen, man muss hier eine Risikoanalyse betreiben und wenn das Ergebnis dies erfordert, dann ja.
Andere Quellen sagen z.B. du musst auch für einen Topflappen Warn- & Sicherheitsinformationen angeben, gibt es aber offensichtlich nicht, auch nicht für eine Büroklammer.
4.) Identifikation der Artikel, es muss auf allen Artikeln/Verpackungen eine Chargen-, Typen-, Artikelnummer etc. enthalten sein, "angeblich" aber nicht immer Pflicht.
Man sollte das aber jetzt nicht falsch verstehen, das Produkt beim Kunden muss eineindeutig identifizierbar sein, es reicht z.B. eine Artikelnummer oder Typenbezeichnung, so dass eine Rückverfolgbarkeit gegeben ist.
Wie die Aussagen und Anforderungen bei AMAZON sind wissen wir nicht, eBay verpflichtet das Hochladen der Dokumente nicht, man muss nur einen "Hersteller" angeben.
Wie sieht es hier bei AMAZON aus?