Zitat: Dies betrifft nach Art. 12 der Verordnung vorrangig (nicht ausschließlich) das Vorhandensein einer gültigen Typen-, Serien- oder Chargennummer, die Kontaktinformationen des Herstellers (ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke, ihre Postanschrift und ihre E-Mail-Adresse) und die Angabe der Sicherheitsinformationen in einer für den Verkaufsmarkt gültigen Sprache.
Wie seht ihr das ?
- 1) Soll dies heißen und bedeuten, man benötigt für jedes Lieferland mit nicht deutscher Sprache alle Unterlagen in der jeweiligen Sprache ? Es klingt irgendwie danach.
- 2) Hätte man die Unterlagen nicht in der jeweiligen Sprache, dann müsste man genau genommen den Versand nach Italien oder Frankreich einstellen bzw. nicht mehr anbieten ?
- 3) Müssten diese GPSR-Angaben, dann auch im Shop bereits in Landessprache sein, auch wenn der Artikeltext nur in Deutsch ausgegeben wird ?
Wie seht ihr das ?