pünklich zum weihnachtsgeschäft wollen auch die abmahnhaie wieder mitverdienen, hier ein auszug.
...der Einsatz von Google Analytics (und ähnlicher auf der vollständigen IP-Adresse aufbauenden Tracking-Tools) ist in der derzeitigen Form daher nach Ansicht der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden unzulässig (und wohl auch abmahnbar).
... rät Ihnen daher, derartige Tools abzuschalten und den entsprechenden Tracking-Code aus der Webseite zu entfernen. Es ist damit zu rechnen, dass eine datenschutzrechtlich zulässige Variante von Google Analytics entwickelt werden wird. Bis dahin sollten Sie auf alternative Tracking-Tools zurückgreifen.
...der Einsatz von Google Analytics (und ähnlicher auf der vollständigen IP-Adresse aufbauenden Tracking-Tools) ist in der derzeitigen Form daher nach Ansicht der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden unzulässig (und wohl auch abmahnbar).
... rät Ihnen daher, derartige Tools abzuschalten und den entsprechenden Tracking-Code aus der Webseite zu entfernen. Es ist damit zu rechnen, dass eine datenschutzrechtlich zulässige Variante von Google Analytics entwickelt werden wird. Bis dahin sollten Sie auf alternative Tracking-Tools zurückgreifen.