Durch das Urteil vom Bundeswervaltungsgerichts (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) könnt Ihr, wenn Ihr euer Büro zu Hause habt und bereits privat GEZ bezahlt, für das Geschäft die GEZ Gebühren zurück fordern.
Wir haben dies mit Hinweis auf das Urteil gemacht und haben so mehrere hundert Euro zurückbekommen.
Ich dachte es wäre hier mal eine Erwähnung wert.
Anbei der Artikel von t-online, der uns daruf brachte.
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Ich dachte es wäre hier mal eine Erwähnung wert.
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