Neu Gewerbeummeldung gleich Neuanfang?

meddie

Aktives Mitglied
7. Februar 2014
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Hallo Leute,

bin mir nicht ganz sicher und wollte Euch diese Frage stellen. Ich hatte ein Gewerbe bei dem ich nebenbei ein Bißchen Computerkram verkauft habe. Nach einem Jobwechsel durfte ich laut Arbeitsvertrag kein Gewerbe haben das konkurrierend zum Arbeitgeber ist, daher hatte ich das Gewerbe damals abgemeldet. Dann machte meine Frau einen Vorschlag das Gewerbe auf Sie anzumelden und so hatten wir es gemacht. Nun ist meine Frau aber Hausfrau und hat seit letztem Jahr einen Minijob und ist somit in der Krankenversicherung bei mir mitversichert. Nun zickt die Krankenkasse ein Bißchen, weil meine Frau im Monat mehr als 455 Euro verdient, wenn man das Bißchen was uns übrig bleibt vom Gewerbe dazu rechnet. Da ich mittlerweile einen anderen Arbeitgeber habe und dieser nichts derartiges im Vertrag drin hat, habe ich das Gewerbe auf mich umgemeldet um Ruhe von der Krankenversicherung zu bekommen.
Nun meine Frage an Euch, der Bearbeiter in der Gemeinde hat gemeint, die Steuernummer bleibt gleich, aber ist die Ummeldung nun wie ein Neuangang sprich wie ein neues Gewerbe zu sehen und somit in JTL alles wieder von null anfangen oder ist das nur eine Formalie und Buchhaltungstechnisch einfach fortführbar?

Vielen Dank im Voraus
LG Eddie