Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.844
207
Hi Community,

Ja, ich weiß, keine Rechtsberatung - aber vielleicht hat ja jemand so was schon mal gehabt und kennt sich aus.

Kunde kaufte eine relativ teure PC Maus (für knapp 90 Euro)
Eine Woche nach Erhalt meldet er sich das die bei einem Spiel komisch (bis gar nicht) reagiert. Da er aber ansonsten sehr zufrieden mit der Maus ist, wollte er die als Gewährleistung bei mir prüfen/tauschen lassen.
Alle Versuche ihm zu erklären das das - wenn es nur bei einem Spiel auftritt nur ein lokales Problem mit dem Treiber oder dem Spiel sein könne, waren ihm egal. Er habe ja "Gewährleistung" - schickte das Teil dann also tatsächlich an mich.

Kurze Prüfung ergab natürlich das kein Defekt vorlag.
Ggf sogar nur ein Bedienungsfehler da die Maus einen in der Preisklasse üblichen DPI Regler hat der auch schon mal aus Versehen betätigt werden kann.

Habe ihm das Teil zurück geschickt, mit einer Rechnung über die entstandenen Kosten (Techniker sowie Rückversand). Diese willl er natürlich nicht bezahlen, er habe ja "Gewährleistung"

Was denkt ihr?
Wer muss die Kosten tragen?
Wie handhabt Ihr so was - falls Ihr so was (ähnliches) schon mal hattet?
 

mgr

Aktives Mitglied
8. August 2012
98
4
AW: Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

Funkmaus? Wenn der Empfänger hinten eingesteckt wird, hatte ich auch Aussetzer, sobald der PC ein bisschen was zu tun bekommen hat. Falls Funkmaus, dann ihm das mit auf den Weg geben.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.412
1.865
AW: Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

Das hättest du vorher klar machen sollen:
Wenn sie uns das Teil zusenden und unsere Techniker können kein Problem feststellen ... bla bla.

Bei 1 Woche nach Erhalt hätte er sogar noch das Recht auf Widerruf.

Ich hätte den Fall geklärt durch Gutschrift und den Kunden gesperrt.
Doofe Kunden will man nicht haben ... ;)
 

C00lZer0

Gut bekanntes Mitglied
8. Juli 2011
214
2
AW: Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

Also bin dabei nicht rechtlich up to date aber bisher habe ich nie mitbekommen, dass bei einem Gewährleistungsanspruch die Kosten dem Kunden auferlegt wurden...alleine weil du als Verkäufer ja auch in der Beweispflicht stehst. Da müsstest du dich wirklich mit einem Anwalt zusammensetzen und klären, was bei dem aktuellen Fall möglich ist und was man für zukünftige Fälle machen kann...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.412
1.865
AW: Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

Probleme können dann auftreten, wenn sich die Reklamation als unberechtigt herausstellt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az.:VIII ZR 246/06) kann der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dies gilt immer dann, wenn der Kunde den Fehler selbst zu verantworten hat.
Für die Praxis bedeutet das: Der Käufer muss - so weit es ihm möglich ist - sorgfältig überprüfen, ob er die Störung selbst herbeigeführt hat, zum Beispiel durch eine ungenügende Steckverbindung. Auf besondere Fachkenntnisse kommt es dabei nicht an. Lässt sich der Fehler nicht finden, kann der Kunde seine Gewährleistungsrechte geltend machen - ohne Schadensersatz befürchten zu müssen, wenn sich sein Verlangen im Nachhinein als unberechtigt herausstellt.



oder

Unberechtigte Inanspruchnahme auf Mängelbeseitigung ? Schadenersatz - Leist & Piwarz Rechtsanwälte


 

Hangman

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2009
470
25
AW: Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

...Gewährleistungsanspruch die Kosten dem Kunden auferlegt wurden...

Das setzt aber voraus, dass ein Gewährleistungsanspruch eingetreten ist, was ja nicht der Fall ist. Die Sache mit dem Kunden vorher über mögliche Kosten in Kenntnis zu setzen halte ich für gar keine schlechte Idee, wobei ich der Meinung bin, dass es nicht zwingend notwendig ist, aber IANAL.

Idealerweise widerruft der Kunde trotzdem noch, sofern die Frist noch nicht um ist. Das wäre auch nicht verkehrt, denn so kannst du die entstandenen Kosten gleich abziehen und musst nicht dem Geld hinterherlaufen. :)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.412
1.865
AW: Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

"bei einem Spiel komisch (bis gar nicht) reagiert"

Der Kunde ist doof und damit schwierig, wenn die Maus in 1 Programm nicht funktioniert, aber in Windows oder Office schon, dann wäre der Beweis erbracht, dass die Maus OK ist und es ein Softwareproblem des Programms und nicht der Maus ist.
Er soll sich an den Programmhersteller wenden und dort wird er eine Abfuhr erhalten.

Daher Maus besser behalten und dem Kunden den gezahlten Betrag erstatten, spart Zeit und Nerven.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.844
207
AW: Gewährleistung gemeldet - kein Schaden vorhanden - wer trägt die Kosten?

Mein Anwalt meldete sich netter Weise kurz und knapp (aus dem Urlaub)

"[FONT=&quot]die Kosten muss der Kunde übernehmen, wenn sich herausstellt, dass das Gewährleistungsverlangen unbegründet war."[/FONT]

Vielen Dank für die vielen Einschätzungen, der Link von MichaelVorarlberg war auch recht passen.
Danke
 
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