reneromann
Sehr aktives Mitglied
AW: FYI: Abmahnung wegen Amazon-Bewertungsanfrage
@mercury:
Das Problem ist, dass dieser "Bezug" zum Auftrag bzw. zur Abarbeitung desselben bei einer Bewertung (egal wie sie formuliert ist) NICHT gegeben ist.
Denn dieses In-Kontakt-Treten dient NICHT der Abwicklung der Transaktion - sondern lediglich für dich als Shop-Betreiber für eine Bewertung. Der Kunde hat davon keinen Mehrwert (im Sinne, dass er dadurch für die konkrete Transaktion einen Mehrwert gewinnt, wie es aus den anderen Mails [Auftragsbestätigung, Rechnung, Versandbestätigung, ggf. Auftragsänderung] der Fall ist.
Bitte befasse dich mit dem Thema Datenschutz - u.a. steht im BDSG (zwar verkapselt), dass kundenbezogene Daten (und dazu gehört u.a. auch die Mail) nach Beendigung der Transaktion (und diese ist für den Shopbetreiber primär mit Versand der Ware abgeschlossen) nicht weiter genutzt werden dürfen, es sei denn der Kunde willigt ausdrücklich ein. Ebenfalls darfst du die Daten nur in der Menge erfassen, wie es für die Abwicklung der Transaktion unbedingt notwendig ist (sprich Alter nur dann, wenn Altersprüfung notwendig, ansonsten nur Name + Adresse für das Zustellen der Daten + Mailadresse für die Kontaktaufnahme zur Abwicklung).
Übrigens:
Eine "zu schwammige" Produktbeschreibung macht dich aber auch angreifbar - schließlich bist du als Händler verpflichtet, genaue Angaben zum Produkt zu machen...
Aber gerade bei Aussagen zur Wirksamkeit (kann helfen, kann sich auswirken, o.ä.) muss dies dann auch durch entsprechende Studien/Forschung nachgewiesen werden. Wobei du dann auch relativ schnell im Bereich der Medizinprodukte bist [deshalb wird ja i.d.R. auch Anti-Schuppen-Shampoo nicht als "wirkt immer" sondern "kann wirken" verkauft - bei ersterer Formulierung müsste nämlich ggf. eine medizinische Zulassung erfolgen, während letzteres keinerlei Zulassung erfordert].
@mercury:
Das Problem ist, dass dieser "Bezug" zum Auftrag bzw. zur Abarbeitung desselben bei einer Bewertung (egal wie sie formuliert ist) NICHT gegeben ist.
Denn dieses In-Kontakt-Treten dient NICHT der Abwicklung der Transaktion - sondern lediglich für dich als Shop-Betreiber für eine Bewertung. Der Kunde hat davon keinen Mehrwert (im Sinne, dass er dadurch für die konkrete Transaktion einen Mehrwert gewinnt, wie es aus den anderen Mails [Auftragsbestätigung, Rechnung, Versandbestätigung, ggf. Auftragsänderung] der Fall ist.
Bitte befasse dich mit dem Thema Datenschutz - u.a. steht im BDSG (zwar verkapselt), dass kundenbezogene Daten (und dazu gehört u.a. auch die Mail) nach Beendigung der Transaktion (und diese ist für den Shopbetreiber primär mit Versand der Ware abgeschlossen) nicht weiter genutzt werden dürfen, es sei denn der Kunde willigt ausdrücklich ein. Ebenfalls darfst du die Daten nur in der Menge erfassen, wie es für die Abwicklung der Transaktion unbedingt notwendig ist (sprich Alter nur dann, wenn Altersprüfung notwendig, ansonsten nur Name + Adresse für das Zustellen der Daten + Mailadresse für die Kontaktaufnahme zur Abwicklung).
Übrigens:
Eine "zu schwammige" Produktbeschreibung macht dich aber auch angreifbar - schließlich bist du als Händler verpflichtet, genaue Angaben zum Produkt zu machen...
Aber gerade bei Aussagen zur Wirksamkeit (kann helfen, kann sich auswirken, o.ä.) muss dies dann auch durch entsprechende Studien/Forschung nachgewiesen werden. Wobei du dann auch relativ schnell im Bereich der Medizinprodukte bist [deshalb wird ja i.d.R. auch Anti-Schuppen-Shampoo nicht als "wirkt immer" sondern "kann wirken" verkauft - bei ersterer Formulierung müsste nämlich ggf. eine medizinische Zulassung erfolgen, während letzteres keinerlei Zulassung erfordert].