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Guß aus Pinneberg
Hendrik
Text-Quelle: www.rsh.de
50.000 Euro Strafe für den "Like"-Button? 19. AUGUST 2011
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz erhöht den Druck auf Facebook und seine Nutzer. 50.000 Euro Bußgeld könnte es Webseitenbetreiber aus Schleswig-Holstein ab Oktober kosten, wenn sie beliebte Dienste wie den "Gefällt mir"-Button anbieten.
In Zukunft soll der "Like"- oder "Gefällt mir"-Button nicht mehr auf den Webseiten schleswig-holsteinischer Betreiber zu finden sein. Das fordert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Wo Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner mit der Löschung ihres Facebook-Profils Nutzern und den Betreibern nur ein müdes Lächeln entlockte, will das ULD dahin greifen wo es richtig weh tut: In den Geldbeutel. Wer ab Oktober 2011 noch Facebook-Dienste auf der Seite hat, dem droht eine Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Das Landeszentrum macht keine Witze wenn es um Facebook und den Datenschutz geht. Schon seit längerem weise das ULD darauf hin, „dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind“, erklärte der Vorsitzende Thilo Reichert. Der Button und ähnliche Dienste würden gegen das Telemediengesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Als Grund nennt Reichert eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und die Reichweitenanalyse. Damit kann ein Betreiber nachprüfen, ob das Angebot überhaupt angenommen wird. Auch für Werbezwecke wird die Reichweitenanalyse genutzt. Trotz mehrer Warnungen habe das nur wenige Seitenbetreiber abgehalten, Facebook-Dienste zu integrieren. „Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden“, meint das ULD.
"Das ist erst der Anfang"
Jetzt sollen Webseitenbetreiber bis Ende September 2011 in Schleswig-Holstein ihre Facebook-Dienste deaktivieren. Wer sich weigert, muss das unter Umständen teuer bezahlen. Das ULD droht mit einem maximalen Bußgeld von 50.000 Euro. Und dies sei nur der Anfang „einer weitgehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen“. Inwieweit sich das rechtlich durchsetzten lässt, wird sich erst noch zeigen müssen.
Als Alternative verweist das ULD auf „europäische und andere Social Media“. Ob sich Google+ anbietet, darüber sagt es zunächst nichts. Für Interntnutzer hat das Institut hingegen noch einen letzten Rat: Sie sollten ihre „Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button lassen“. Bisherige Warnungen sind am durchschnittlichen Facebook-User jedoch ungehört vorbeigerauscht. Sollte es wirklich zu Geldstrafen für Webseitenbetreiber kommen, wäre das wohl der effektivere Weg.
Guß aus Pinneberg
Hendrik